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Risikofreie 10 bis 20 Prozent Umsatzrendite kassieren die Strom- und Gasnetzbetreiber, unbehelligt von jedem Wettbewerb und mit dem Segen von Bundesnetzagentur, Gerichten und dem Gesetzgeber.

Sichere Goldgruben: Strom- und Gasnetze

Risikofreie 10 bis 20 Prozent Umsatzrendite kassieren die Strom- und Gasnetzbetreiber, unbehelligt von jedem Wettbewerb und mit dem Segen von Bundesnetzagentur, Gerichten und dem Gesetzgeber. Bezahlen müssen es alle Verbraucher. Ein ganz legaler Skandal.
Von Aribert Peters

(11. Januar 2019) Vor 2005 handelten die Strom- und Gasnetzbetreiber die Höhe der Netzentgelte untereinander aus (sog. „Verbändevereinbarung“). Weil die EU das nicht akzeptierte, wurde Deutschland gezwungen, die Netzentgelte einer öffentlichen Regulierung zu unterwerfen: Die Geburtsstunde der Bundesnetzagentur. Aber auch die regulierten Renditen der Netzbetreiber sind deutlich höher als die der im DAX notierten Chemie-, -Automobil- und Energiekonzerne. Der Öffentlichkeit ist das unbekannt und auch die Bundesnetzagentur spricht darüber nicht. Denn der Betrieb von Strom- und Gasnetzen ist ein Monopol, das staatlich reguliert wird. Auch durch einen Anbieterwechsel können die Verbraucher den überhöhten Netzentgelten nicht entkommen. Die Netzentgelte sind neben der EEG-Umlage der größte Kostenfaktor auf Strom- und Gasrechnungen und sie machen jährlich rund 24 Milliarden Euro aus. Und das, obwohl diese Netze bereits vor Jahrzehnten errichtet und inzwischen längst bezahlt worden sind.

„Die Regulierung hat sich als unfähig erwiesen, die Netzrenditen auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen“, resümiert der Bund der Energieverbraucher. Ein zusätzliches Ärgernis ist die Geheimhaltung der Bescheide der Bundesnetzagentur. Ein aktuelles Gutachten belegt erneut, wie dadurch die Verbraucherrechte ausgehöhlt werden.

370  Goldbarren / Foto: Stevebidmead (CC0)

Netzentgelte deutlich überhöht

Die Verbraucher zahlen mehrere hundert Millionen Euro zu viel an Netzentgelten. Denn die Genehmigungen werden anders als in § 74 EnWG vorgeschrieben, in vielen Fällen nicht veröffentlicht und können deshalb von Gerichten nicht überprüft werden.

Ein Rechtsgutachten hat die Transparenz der Netzentgeltgenehmigungen untersucht. Das Gutachten im Auftrag der Initiative „Agora Energiewende“ wurde von der auf Energierecht spezialisierten Anwaltskanzlei Raue LLP gemeinsam mit dem Regulatory Assistance Project (RAP) im August 2018 veröffentlicht. Bereits im Jahr 2015 war die fehlende Transparenz durch ein Gutachten belegt worden.
bdev.de/blackbox18 und bdev.de/canty

Die aktuelle Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: „Die Energienetzregulierung hat ein grundlegendes Transparenzproblem: Während über die beiden anderen großen Kostenblöcke im Strompreis – die EEG-Umlage und den Börsenstrompreis – eine große Transparenz herrscht und so die vielen Diskussionen über Kostenminimierungen erst möglich werden, ist das Zustandekommen der Netzentgeltentscheidungen eine Blackbox. Die Bescheide sind an vielen Stellen geschwärzt.

Damit besteht das eklatante Rechtsstaatsdefizit in der deutschen Netzentgeltregulierung fort. Es ergibt sich aus der Verkettung folgender Umstände:

  • dem Verhalten der Regulierungsbehörden (Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden), die entgegen der gesetzlichen Regelungen und der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften ihre Netzentgeltentscheidungen so gut wie gar nicht veröffentlichen;
  • einem falschen Verständnis bei Netzbetreibern und Regulierungsbehörden davon, was bei regulierten Monopolbetrieben wie Energienetzbetreibern schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind, und
  • einer rechtsstaatlich fragwürdigen Rechtsprechung, die einerseits Klagen von Netznutzern (Letztverbrauchern und Energielieferanten) gegen Entgeltgenehmigungen nicht zulässt, sondern die Netznutzer auf den Zivilrechtsweg und eine Überprüfung nach § 315 BGB verweist;
  • andererseits ihnen aber gleichzeitig verweigert, vor den Zivilgerichten den Schaden, den sie aus überhöhten Netzentgelten haben, angemessen zu beziffern und zu begründen, da die Netznutzer die Entgeltgenehmigungen meist gar nicht oder nur sehr rudimentär kennen.

Die Folge: Aufgrund der Kombination fehlender Transparenz und Verweigerung des Rechtsschutzes entziehen sich die Entgeltgenehmigungen praktisch jeglicher Überprüfung und Kontrolle, sowohl in rechtlicher Hinsicht durch diejenigen, die die Entgelte im Ergebnis zu zahlen haben (Letztverbraucher, Energiehändler), als auch in politischer Hinsicht durch diejenigen, die die Betroffenen vertreten (Verbraucherschutzverbände, interessierte Öffentlichkeit, gewählte Repräsentanten in den jeweiligen Netzgebieten).

Durchschnittliche Eigenkapital- und Umsatzrenditen 2006 bis 2012
Gas- und Stromnetze
Verteilnetz Eigenkapitalrendite*
(handelsrechtlich)
Umsatzrendite*
Strom 14,4% 8,0%
Gas 20,3% 19,7%

* jeweils arithmetische Mittelwerte der jeweiligen Stichprobe
Quelle: Raue LLP

Schwärzungen rechtswidrig

Nach § 74 EnWG sind die Regulierungsbehörden verpflichtet, sämtliche Entscheidungen auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommen aber weder die Bundesnetzagentur noch die Landesregulierungsbehörden nach. Von den circa 500 Genehmigungsentscheidungen, die die Bundesnetzagentur in der ersten Phase der Netzentgeltregulierung 2006 bis 2008 (in die auch die Entgeltgenehmigungsentscheidungen gehören, die den Verfassungsbeschwerden zugrunde liegen) getroffen hat, sind lediglich zwölf Prozent in der Beschlussdatenbank der Bundesnetzagentur verfügbar – allerdings in vollständig geschwärzter Form. Deshalb ist aus keiner einzigen dieser ‚veröffentlichten‘ Entscheidungen erkennbar, zu welchem konkreten Prüfungsergebnis die Bundesnetzagentur gelangt ist.“

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Februar 2016 (Az. 13 K 5017/13) hatte die Geheimniskrämerei der Regulierungsbehörden für Rechtswidrig erklärt.
bdev.de/transparenz18

Verbraucher entrechtet

Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerden von Netznutzern gegen Entgeltgenehmigungsentscheidungen der Regulierungsbehörde abgewiesen (BGH, Az. EnZR 105/10, Rz. 26a bis 29). Damit hat er Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes unterlaufen. Er gewährt jedermann das Recht, jede staatliche Entscheidung einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1487/16).

Defizite der Entgeltentscheidungen

„Die Entgeltgenehmigungsentscheidungen der Regulierungsbehörden weisen eine Reihe ganz offensichtlicher Defizite auf. Die Regulierungsbehörden haben teilweise die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig umgesetzt, sie haben nur lückenhafte Prüfungen vorgenommen und im Rahmen von Absprachen mit den Netzbetreibern teilweise auf Prüfungen gänzlich verzichtet. Das ist im oben erwähnten Gutachten und auch in der erwähnten Verfassungsbeschwerde im Detail dargestellt.“

Politik ist jetzt gefragt

„Es liegt jetzt an Bundesregierung und Bundestag, die von ihnen erlassenen Transparenzregelungen durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Höhe der Netzentgelte von der Öffentlichkeit effektiv kontrolliert werden kann. Denn gerade die steigenden Netzkosten werden im Zuge der Energiewende weiter für Diskussionen sorgen. Entsprechend ist die Bundesregierung in der Verantwortung, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der es dem Verbraucher erlaubt, die für die Nutzung des Leitungsmonopols anfallenden Kosten in der Sache und Höhe nachzuvollziehen und überprüfen zu lassen. Dies wird in den kommenden Jahren immer wichtiger, da zu erwarten ist, dass die Netzentgelte bald zum größten Kostenblock der Stromrechnung werden könnten. Für das Gelingen der Transformation im Energiesektor ist dessen weitere Akzeptanz eine Voraussetzung. Transparenz wird hierfür elementar sein.“

Traumhafte risikofreie Umsatzrenditen

Im Monopolbereich des Netzbetriebs wird fürstlich und gänzlich risikolos viel Geld verdient, unbeschwert vom Wettbewerb und mit Segen der Regulierungsbehörden. Die Kosten- und Erlösentwicklungen der Netzbetreiber werden zwar von der Bundesnetzagentur erhoben, jedoch in den Berichten der Bundesnetzagentur nicht beziffert, obwohl es sich hier um die zentrale Größe der Anreizregulierung handelt. Nicht einmal die Durchschnittswerte werden genannt.

Allerdings enthält eine von der Bundesnetzagentur beauftragte Untersuchung von der DIW Econ GmbH aufschlussreiche Daten: Die Eigenkapitalrendite der Gasnetze liegt im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2012 bei über 20 Prozent. Und sogar die Umsatzrendite der Gas-Verteilnetze liegt bei rund 20 Prozent. Umso unverständlicher sind die den Netzbetreibern zugestandenen Verzinsungen des Eigenkapitals. Im Jahr 2013 hatte lediglich SAP eine entsprechend hohe Umsatzrendite, alle anderen DAX-Konzerne lagen bei 10 Prozent und deutlich darunter.

Weitere Informationen: Netzentgelte

letzte Änderung: 07.02.2025