ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)

Rheinenergie AG Köln

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Neues Kölner GuD

Die KölnerRheinEnergie AG nahm ihr neues, rund 250 Mio Euro teures 400-MW-GuD-Heizkraftwerk

Neues Kölner GuD

(03. Oktober 2005) Die Kölner RheinEnergie AG nahm ihr neues, rund 250 Mio Euro teures 400-MW-GuD-Heizkraftwerk "Niehl II" offiziell in Betrieb. Durch die Entwicklung der letzten Jahre im Kraftwerksmarkt sehe man sich in der Investitionsentscheidung zum richtigen Zeitpunkt bestätigt, so RheinEnergie-Vorstandschef Helmut Haumann.

Die Kunden profitierten von der neuen Anlage, da sie die Flexibilität des Unternehmens bei der Fremdstrombeschaffung über Strombörsen und feste Bezugsverträge erhöhe. Anders hätte man Privatkunden keine zweijährige Preisstabilität gewähren können, so Haumann.

Recht und Unrecht: GEW Köln

Bruno Horman aus Frechen bei Köln ist Mitglied im Bund der Energieverbraucher. Die GEW RheinEnergie AG Köln stellte ihm eine horrende Rechnung - obwohl sie es fünf Jahre versäumt hatte, seinen Zähler abzulesen.

Recht und Unrecht: GEW Köln

Bruno Horman aus Frechen bei Köln ist Mitglied im Bund der Energieverbraucher. Die GEW RheinEnergie AG Köln stellte ihm eine horrende Rechnung - obwohl sie es fünf Jahre versäumt hatte, seinen Zähler abzulesen.

(15. April 2005)

Fünf Jahre ohne Stromableser

Im Juli 1999 kam wie gewohnt der Stromableser, vom damaligen örtlichen Versorger RWE. RWE gab dann das Versorgungsnetz an die GEW Köln ab. Der Stromableser ließ sich aber lange nicht mehr blicken. Ganze fünf Jahre lang bis zum Juli 2004. Bruno Hormann zahlte weiterhin seine monatlichen Abschläge. Im August 2004 schickte GEW eine Rechnung über 1.234 Euro. Den kompletten Verbrauch der fünf Jahre berechnete die GEW zum aktuellen und weit höheren Strompreis des Jahres 2004. Bruno Horman protestierte schriftlich im September 2004 und zahlte unter dem Vorbehalt der Rückforderung 1.000 Euro. Er bat um eine korrigierte Rechnung, der der Strompreis der jeweiligen Verbrauchsjahre zugrunde gelegt werde.

GEW will Strom sperren

Auf sein Schreiben vom September 2004 hat Herr Hormann bis heute keine Antwort erhalten. Statt dessen droht die GEW ihm wiederholt die Sperre der Stromversorgung an, wenn er nicht binnen 14 Tagen den Restbetrag von 234 Euro nebst Mahngebühren zahle. In gleicher Weise hat GEW offenbar alle von RWE übernommenen Kunden "begrüßt". Betroffen sind demnach viele tausend von Kunden im Erftkreis und den Städten Frechen und Brühl.

Stromzähler

Allein in Berlin gab es 25.000 Stromsperren. Oft wird Strom und Gas ohne Berechtigung gesperrt.

Der wehrhafte Verbraucher

Wie gut, dass Bruno Hormann Mitglied im Bund der Energieverbraucher ist! Der Verein übernahm die Kosten einer Erstberatung bei der engagierten Bonner Rechtsanwältin Brigitte Faßbender sowie des einstweiligen Verfügungsverfahrens.

Die Anwältin schreibt der GEW: "Es ist Ihre Verpflichtung, die Ablesungen vorzunehmen. Schätzungen sind nur zulässig, wenn Sie die Räume des Kunden nicht betreten können. Dies jedoch hätten Sie jederzeit tun können. (…) Die Voraussetzung für eine Versorgungseinstellung liegt nicht vor. Insbesondere besteht keine Zahlungsverpflichtung, sondern im Gegenteil ein Rückforderungsanspruch. Eine Nachforderung Ihrerseits für die mit den Jahresrechnungen 2000 bis 2002 zu niedrig gehaltenen Abrechnungen ist wegen der zweijährigen Ausschlußfristen und wegen Verjährung nunmehr ausgeschlossen. Sollte der Betrag von 555 Euro nicht innerhalb von 14 Tagen meinem Konto gutgeschrieben sein, bin ich beauftragt, Zahlungsklage gegen Sie einzureichen. (…) Sollten Sie nicht bis heute, 13 Uhr, schriftlich die Sperrandrohung zurücknehmen, werde ich noch heute eine einstweilige Verfügung gleichen Inhalts beantragen".

Verfügung erlassen

Auch diesen Termin ließ GEW ungenutzt verstreichen. Die Anwältin beantragte eine einstweilige Verfügung. Das Amtsgericht Köln erließ diese Verfügung ohne mündliche Verhandlung (Az: 378 AR (E) 1/05), die Kosten wurden der GEW auferlegt. Damit hat das Gericht zumindest vorläufig entschieden, dass eine Strom- und Wassersperre unzulässig ist. Dessen ungeachtet versandte GEW zwei Tage nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung Herrn Hormann neuerlich die Androhung, die Versorgung einzustellen, falls er die vermeintliche Forderung von 234 Euro nicht umgehend begleiche. Nun wird Bruno Hormann die GEW wohl auf Rückzahlung verklagen.

Sperrkassierer in Aktion

Die Stadtwerke Karlsruhe sperrten am 18. Januar 2005 bei Wintertemperaturen Andreas Bastelberger das Gas. Er war mit 18 Euro im Zahlungsrückstand. Die Sperre wurde mit 45 Euro in Rechnung gestellt, die Entsperrung mit weiteren 46 Euro. Der Sperrkassierer hielt es noch nicht einmal für notwendig, zu klingeln und das Geld zu fordern.

Offenbar heuern viele Versorger so genannte "Sperrkassierer" auf Provisionsbasis an. Die Ausbildung dazu kann in wenigen Tagen durchlaufen werden. Allein in Berlin wurden voriges Jahr 25.000 Stromanschlüsse gesperrt, in Kassel wurden 19.000 Verbrauchern der Strom gesperrt.

Beim Sperren werden die gesetzlichen Vorschriften (Fälligkeit, Verhältnismäßigkeit) oft nicht beachtet. Verbraucher können sich gegen solche ungesetzlichen Übergriffe zur Wehr setzen (Hausverbote, einstweilige Verfügung) und sollten auch die Öffentlichkeit alarmieren. Dem Sperrkassierer darf ohne weiteres Hausverbot erteilt werden, auch wenn man nur Mieter ist.

Köln und Bonn: GEW Rhein-Energie AG

Die GEW Köln und die RWE haben sich zum fünfgrößten deutschen Stromlieferanten zusammengeschlossen.

Köln und Bonn: GEW Rhein-Energie AG

Die GEW Köln und die RWE haben sich zum fünfgrößten deutschen Stromlieferanten zusammengeschlossen. Einverleibt wurden zahlreiche kleinere Stadtwerke und auch die Stadtwerke Bonn, deren langjähriger früherer Chef Reiner Schreiber wegen Betrugsvorwürfen in Handschellen aus dem Rathaus Bonn geführt wurde nach eigener Aussage hatten ihm zwei ihm unbekannte Schwestern aus Israel und ein unbekannter Deutscher drei Millionen auf sein Schweizer Nummernkonto überwiesen). Die GEW Köln war 1997 bei der Preisabsprache der Kabelhersteller aufgefallen. Das Bundeskartellamt hatte gegen die Kabelhersteller Bussgelder von 265 Mio. DM verhängt. GEW bezog seine Kabel vom Kabelhersteller Felten & Guilleaume (F&G), an dem es mit 25% beteiligt war. Der damalige Vorstandssprecher der GEW Fritz Gautier war zugleich auch Aufsichtsrat bei F&G (Energiedepesche 3, 1997, S. 15).

letzte Änderung: 11.11.2015