Stromausfall nicht Folge sondern Ursache der Katastrophe
Wer zahlt die Schäden?
(30. November 2005) Die 250.000 vom Stromausfall am 26. November 2005 Betroffenen haben sehr viel durchgemacht und gelitten. Etwa 120.000 Personen waren zwei Tage ohne Strom, 50.000 mussten sogar drei Tage und länger auf den Strom warten.
Der Bund der Energieverbraucher ist der Ansicht, dass der Stromversorger RWE für alle Schäden aufzukommen hat. Denn Schneefall im November ist keine Naturkatastrophe: Kein Haus wurde beschädigt, keine Fluss trat über die Ufer. Die einzige Katastrophe war der Stromausfall. Und für die Stromlieferung ist RWE verantwortlich.
Die Firma hat an der Stromlieferung über Jahre äußerst gut verdient. Die von der Stromunterbrechung betroffenen 250.000 Privathaushalte zahlen an RWE jährlich rund 80 Millionen Euro allein für die Netznutzung. Das sind nach Berechnungen des Bundes der Energieverbraucher etwa 30 Millionen Euro mehr als gerechtfertigt ist.
Allein 2004 machte RWE einen Reingewinn von 5,7 Milliarden Euro Gewinn, das bedeutet mehr Einnahmen als Ausgaben. Wenn die Einnahmen aufgrund zu hoher Preise überhöht und die Ausgaben z.B. aufgrund unterlassener Wartungsmaßnahmen zu gering waren, dann hat RWE ungerechtfertigt hohe Gewinne gemacht.
Der Bund der Energieverbraucher unterstützt die Geschädigten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche.
- Er hat ein Internetforum für den Austausch der Betroffenen eingerichtet.
- Er stellt den Kontakt zu einem Anwalt her, der die Interessen der Betroffenen vertritt.
- Er wird auf dieser Seite (1660) laufend über die Entwicklung berichten.
- Und er führt eine bundesweite Unterschriftensammlung im Internet durch.
Eine Karte mit der ausgefallenen Leitung : Download Karte Stromleitungen Münsterland.
Ansatzpunkte für Schadensersatzforderung:
- Es ist zu klären, ob das RWE den Stromausfall durch grobe Fahrlässigkeit mitverursacht hat. Dann ist RWE auch nach derzeitiger Rechtslage (AVBElt) für die Schäden bis zu einer Höchstsumme haftbar. Für ein Verschulden von RWE gibt es zahlreiche Anhaltspunkte:
- Die Ausgaben für die Wartung wurden über Jahre stets reduziert,
- Unabhängige Untersuchungen haben auf die mangelnde Sicherheit hingewiesen
Download Mittelspannungsfreileitungen auf dem Prüfstand , - Die Strommasten waren möglicherweise schon vor dem Schaden verrostet,
- Der besonders betroffene Ort Ochtrup wurde nur von einer Leitung versorgt, was nach gängigen technischen Regeln ( n-1-Regel ) nicht ausreichend ist. Denn auch nach Ausfall eines Betriebsmittels (Stromleitung, Trafo) muss die Versorgung gesichert sein.
- Die Auslegung der Strommasten war möglicherweise zu schwach,
- Die Beheizung der Stromleitungen wurde obwohl üblich und möglich und trotz vorhergesagten Schneestürmen möglicherweise nicht genutzt.
- RWE ist nach dem Produkthaftungsgesetz zum Schadensersatz verpflichtet, zumindest gegenüber Privatpersonen und einer Selbstbeteiligung von 500 Euro.
- RWE ist moralisch zum Schadensersatz verpflichtet. Denn wer Milliarden am Stromverkauf verdient, kann nicht im Schadensfall die Betroffenen auf den Schäden sitzen lassen. Der wesentlich kleinere Stromversorger Badenova ist z.B. für Schäden einer Stromunterbrechung freiwillig aufgekommen. Dessen Vorstandsgehalt ist allerdings auch nicht an den Börsenkurs geknüpft. Auch in den Niederlanden werden die vom Stromausfall Betroffenen entschädigt. RWE mutet nun den Betroffenen im Münsterland zu, ihre Schäden selbst zu tragen, obwohl diese Menschen nichts für den Stromausfall können und durch die tagelangen Stromunterbrechungen genug zu leiden hatten. Es wird sich zeigen, ob für die RWE-Manager nur Geld allein zählt und jeder menschliche Wert verlorengegangen ist.
Weiterhin ist aus den Vorfällen zu folgern, dass
- die Stromversorger mit ihrem Gewinn für Schäden haften müssen,
- dezentrale Stromerzeugung verstärkt werden muss, um die Sicherheit zu erhöhen
- Notfallpläne für Stromausfall vorhanden sein müssen und zu überprüfen sind,
- unabhängige Prüfung der Versorgungssicherheit vorzuschreiben ist, wie beim Auto-TüV
- Verkabelung gegenüber Freileitungen vorzuziehen ist.
Anmerkung: Zwar existiert das Phänomen des "Eisregens", bei dem unterkühlte flüssige Niederschläge beim Auftreffen sofort gefrieren und eine Eisschicht bilden. Allerdings war die entsprechende Wetterlage bekannt und die Möglichkeit des Eisregens vorhersehbar. Daher wäre es möglich gewesen, die Leitervereisung zu verhindern, indem rechtzeitig durch ausreichend hohe Verlustleistungen die Leitertemperatur soweit erhöht worden wäre, daß der auftreffende Eisregen nicht anfriert, sondern abtropft bzw. abfällt. Dafür sollten Oberflächentemperaturen von nur 10 °C mehr als ausreichend sein.
Diese Beheizung kann auch in Schwachlastzeiten erreicht werden, indem durch geeignete Wahl der Trafo-Schaltstufen in den Leitungen "Kreisströme" provoziert werden. Normalerweise passiert genau das umgekehrte, daß man nämlich aus Gründen der Kostenersparnis alle Kabel auf einer Leitung parallel schaltet und dadurch Stromstärken und Verluste auf eine Minimum reduziert. Umgekehrt kann man den ganzen Strom durch ein Kabel auf der Freileitung schicken. Dadurch steigt die Stromstärke an und damit auch die Verluste und das Kabel erwärmt sich.