Europäischer Gerichtshof: Großer Erfolg für Verbraucherverein
(14. Juni 2016) Solche Fronten gibt es selten: Auf der einen Seite die EU-Kommission und der Bund der Energieverbraucher, die gegen die EEG-Befreiungen für Großbetriebe kämpfen. Auf der anderen Seite die Bundesrepublik Deutschland und rund 50 Großfirmen, die von den Befreiungen profitieren. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hatte am 2. Dezember 2011 die EU über die rechtswidrige Ausnahmeregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) informiert und vorgetragen, dass Deutschland mit dieser Regelung gegen die Pflicht zur Anmeldung einer Beihilfe verstoße. Die EU-Kommission hatte die Ausnahmen mit Beschluss vom 25. November 2014 untersagt. Gegen diese Untersagung hatte die Bundesregierung und zahlreiche begünstigte Firmen geklagt. Das Gericht der Europäischen Union hat am 10. Mai 2016 diese Klage abgewiesen. Das Urteil ist ein großartiger Erfolg des Bundes der Energieverbraucher. Und eine peinliche Ohrfeige für Politiker, die sich zum Handlanger einer Industrielobby gemacht haben und darauf auch noch stolz sind. Persönlich verantwortlich ist Sigmar Gabriel, dem der Verein eine Rechnung über fünf Milliarden Euro geschrieben hat, die er den Verbrauchern dieses Landes jährlich zu viel abverlangt.
Die Bundesregierung kann zwar gegen das Urteil vor dem EuGH Berufung einlegen, die jedoch auf Rechtsfragen beschränkt ist und nach Einschätzung des Bundes der Energieverbraucher e.V. praktisch chancenlos ist. Dennoch ist zu erwarten, dass die Bundesregierung zur Rettung der Subventionen der Großindustrie nichts unversucht lassen wird.
Allerdings geht es bei dem Streit nur um eine Summe von 30 Millionen Euro. Die Kommission hatte nämlich im Jahre 2015 das EEG 2012 samt Befreiungsregelung genehmigt – bis auf Befreiungen in Höhe von 30 Millionen Euro, die von den Firmen zurückzuzahlen sind. Man erinnert sich noch an zahlreiche Reisen von Merkel und Gabriel nach Brüssel im Vorfeld dieser Entscheidung. Wegen dieser Genehmigung ist vom Urteil weder die EEG-Umlage insgesamt in Höhe von gut 20 Milliarden Euro noch die gesamten Ausnahmeregelungen im Wert von fünf Milliarden Euro betroffen. Leider konnte das Gericht die Kommissionsgenehmigung nicht prüfen, denn dagegen war nicht geklagt worden.