EnBW zieht Klage zurück

Gasprotest: EnBW zieht Klage zurück

(09. September 2011) Der Gaspreisprotest zeigt Erfolg. Seit Sommer letzten Jahres hat sich die EnBW Gas GmbH gerühmt, ihre Gaspreise wären in Ordnung. Nun aber zeigt sich, dass sie selbst nicht so richtig davon überzeugt zu sein scheint: Das Unternehmen hat jetzt seine Klage gegen eine Gaspreisprotestlerin zurückgezogen. Das Amtsgericht Böblingen hatte die EnBW aufgefordert, ihre Preisgestaltung einem unabhängigen Gutachter offenzulegen. In anderen Verfahren hatten sich Gerichte mit Zeugenaussagen von Unternehmensmitarbeitern und der Wirtschaftsprüfer begnügt. EnBW zieht die Klage zurück.

„Das ist ein großer Erfolg für alle Gaspreisprotestler", freut sich Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir fordern von der EnBW, dass sie umgehend alle Klagen gegen Gaspreisprotestler zurückzieht."

Als die EnBW 2006 ihre Tarife massiv erhöhte, entschloss sich die Protestlerin, die Erhöhungen nicht mehr zu zahlen. Sie widersprach den neuen Tarifen und kürzte ihre Rechnungen. 2010 forderte der Energieversorger sie dazu auf, die ausstehenden Beträge zu zahlen. Dabei berief sich EnBW auf Urteile des AG Böblingen und des LG Stuttgart. Die Protestkundin blieb hart und forderte weiterhin einen Beleg für die Angemessenheit der Gaspreise. EnBW verklagte daraufhin die unbequeme Kundin.

letzte Änderung: 24.10.2014