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Monopolkommission Kein funktionsfähiger Wettbewerb

Monopolkommission: Kein funktionsfähiger Wettbewerb

(4. September 2009) In ihrem zweiten Sondergutachten zu den Energiemärkten äußert sich die Monopolkommission sehr unzufrieden: Es gebe immer noch keinen funktionsfähigen Wettbewerb.

Beim Strom sei die Marktmacht der vier großen Unternehmen E.on, RWE, EnBW und Vattenfall Europe nach wie vor zu groß, so die Kommission. Sie produzierten rund 85 Prozent des Stroms. Das könne sich in den Großhandelspreisen niederschlagen, Erzeugungskapazitäten könnten ohne Sanktionen auf dem Großhandelsmarkt zurückgehalten werden. Nötig sei eine unabhängige Überwachungsstelle für den Großhandel an den Börsen.

Insgesamt sei es wichtig, die Anbieterstruktur aufzubrechen, zum Beispiel durch eine stärkere Öffnung des Stromnetzes für ausländische Anbieter. Mehr Grenzkuppelstellen könnten es attraktiver machen, Kraftwerke außerhalb Deutschlands zu bauen. Kapazitäten an Eng- und Grenzübergangsstellen sollen versteigert werden und die Erlöse  zum Ausbau der Nadelöhre verwandt werden.

Längere Laufzeiten für Kernkraftwerke schadeten dem Wettbewerb und zögerten den Neubau neuer Kraftwerke hinaus, so die Kommission. Damit werde indirekt das derzeitige Oligopol der vier Erzeuger gestärkt und Newcomern der Einstieg erschwert. Es brauche klare Rahmenbedingungen für Investitionen in Kohle- und Gaskraftwerke. Wenig wirkungsvoll sei die Novelle des Wettbewerbsrechts, weil sie nicht an die Wurzeln des fehlenden Wettbewerbs gehe, so die Kommission.

Nach Ansicht der Monopolkommission leisten EEG und KWKG unterm Dach des europaweiten CO2-Zertifikatehandels keinen Beitrag zur Verringerung des europäischen CO2-Ausstoßes, verteuern aber die Stromproduktion, halten andere Anbieter aus dem Markt und verengen den Spielraum der Politik für weitere Klimaziele (siehe dazu "Ist Stromsparen wirklich sinnlos").

Beim Gas gebe es in Deutschland zu wenige und gleichzeitig zu mächtige Anbieter, so die Monopolkommission. Der Handel sei nicht ausreichend liquide und es gebe immer noch zu viele unterschiedliche Marktgebiete. Es reichten zwei Gebiete für die beiden unterschiedlichen Gasqualitäten in Deutschland. Das vereinfache den Gastransport, erleichtere neuen Anbietern den Eintritt in den Markt und mache den Transport preiswerter. Außerdem müsse die Politik das Verfahren erleichtern, den Gasanbieter zu wechseln. Bislang hätten nur ein Prozent der Verbraucher diesen Schritt gewagt.

478 Strommast

Die Monopolkommission kritisiert in dem Gutachten, dass in keinem Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts gegen Gasversorger ein rechtskräftiger Bescheid ergangen ist. Das Mißbrauchsverfahren der EU gegen E.on wird heftig attackiert: Das politische Ziel einer adäquaten Gestaltung der Marktstruktur sei in sachwidriger Weise mit Missbrauchsverfahren verknüpft worden.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hatte in zwei Anhörungen gegenüber der Kommission die Position der Energieverbraucher dargestellt.

Download Pressemitteilung der Monopolkommission vom 04.08.2009

Download Sondergutachten 54 Volltext (04.08.2009) (2,69 MB)

letzte Änderung: 31.05.2018