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Schlichter-Beirat konstituiert Der Beirat der Schlichtungsstelle Energie trat am 21. März 2012 in Berlin zu seiner ersten und konstituierenden Sitzung zusammen.

Schlichter-Beirat konstituiert

(26. März 2012) Der Beirat der Schlichtungsstelle Energie trat am 21. März 2012 in Berlin zu seiner ersten und konstituierenden Sitzung zusammen. Er ist paritätisch mit Vertretern der Energiewirtschaft, der Verbraucherschutzorganisationen sowie Vertretern des öffentlichen Lebens besetzt. Zum Beiratsvorsitzender wurde Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW gewählt.

2864 Schlichtungsstelle

Foto: Von links nach rechts: Dr. Dieter Wolst (Ombudsmann), Karsten Morlang (Schlichter), Frauke Luxa (Schlichterin), Nicole Wagner (Rechtsanwaltsfachangestellte), Yvonne Müller (Rechtsanwaltsfachangestellte), Mandy Pschigode (Rechtsanwaltsfachangestellte), Emilie Noubissi (Studentin Volkswirtschaft), Thomas Kunde (Geschäftsführer), Tolga Yesilbag (Student Wirtschaftsingenieurwesen).

Der Beirat berät die Schlichtungsstelle und erarbeitet Grundsätze für deren Tätigkeit, unterstützt den Ombudsmann und die Geschäftsführung und entwickelt die Inhalte der Verfahrensordnung. Die hohe Zahl an Anfragen zeige den Bedarf, so Thomas Kunde, Geschäftsführer der im November 2011 gestarteten Schlichtungsstelle.

In 250 Fällen sei ohne ein förmliches Verfahren eine Einigung zwischen Versorgern und Verbrauchern erzielt worden. In 90 Schlichtungsverfahren gelang eine einvernehmliche Einigung bzw. wurden Schlichtungsempfehlungen durch den Ombudsmann Dieter Wolst ausgesprochen. Weitere 250 Anfragen lagen nicht im Zuständigkeitsbereich der Stelle, weil es zum Beispiel Flüssiggas oder Fernwärme ging oder um gewerblichen Energieverbrauch. In diesen Fällen kann die Schlichtungsstelle nicht tätig werden.

Die Schlichtungsstelle veröffentlichte ihren Tätigkeitsbericht für 2011, der unter www.schlichtungsstelle-energie.de abgerufen werden kann.

Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass ein Drittel alles Verbraucherbeschwerden einen einzigen Energieversorger betrafen.

Die erste Schlichtungsempfehlung der Schlichtungsstelle bezog sich auf den Discount-Anbieter Flexstrom und die Auszahlung des versprochenen Jahresbonus. Flexstrom hat diesen Schlichtungsspruch nicht anerkannt und hat laut Stiftung Warentest gegen zahlreiche Kunden, die sich an die Schlichtungsstelle gewandt haben, Klage erhoben. Test.de hatte bereits im November 2010 vor Flexstrom und Teldafax gewarnt.

Das Landgericht Heidelberg sprach im Zusammenhang mit Flexstrom von „versuchter Bauernfängerei“. Der Bund der Energieverbraucher hatte die „Trübe Funzel“ an Flexstrom und Stromio vergeben.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. rechnet damit, dass die Qualität der Schlichtungsempfehlung bezüglich Flexstrom auch die damit befassten Gerichte überzeugt: „Die juristische Argumentation ist aber dermaßen fundiert und überzeugend, dass nach Überzeugung des Bund der Energieverbraucher e.V. künftig kein Gericht mehr zu einer anderen Auffassung gelangen kann“.

letzte Änderung: 08.07.2022