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Archiv-News zum Thema Strom 2013

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Zu den aktuellen Meldungen

Stiftung Warentest: Wechseln statt Zahlen

Finanztest ermittelt faire und dennoch günstigste Stromtarife für 20 große Städte

Wechseln statt Zahlen

(06. Dezember 2013) Die Stiftung Warentest rät zum Wechsel des Stromanbieters. In einem Test (Finanztest 12/2013) wurde faire und dennoch günstigste  Stromtarife für 20 große Städte ermittelt und veröffentlicht. Die Ergebnistabellen lassen sich im Internet sogar kostenlos ausdrucken.

1094 Geld und Steckdose Foto Pixelio.de/Uwe Schlick

Fair ist für die Tester ein Tarif mit monatlichen Abschlagszahlungen, einer Preisgarantie für mindestens zwölf Monate für den Netzkostenanteil und den Energiekostenanteil, einer Kündigungsfrist nicht länger als sechs Wochen zum Laufzeitende und einer Anschlusslaufzeit von höchstens vier Wochen. Außerdem muss der Tarif auch ohne Neukundenbonus günstig sein, weil dieser Bonus nur im ersten Jahr gewährt wird. Wer noch nie gewechselt hat, dem bringt der Wechsel je nach Wohnort und Verbrauch locker mehrere hundert Euro pro Jahr.

Welche EVU wirtschaftlich solide sind

Studie des IWP

Welche EVU wirtschaftlich solide sind

(21. Oktober 2013) In einer Studie "Energieanbieter und Nachhaltigkeit" untersuchte das Institut für Wirtschaftsprüfung (IWP) an der Universität des Saarlandes deutsche Energieanbieter auf ihre wirtschaftliche Solidität.

Analysiert wurden 15 Unternehmen: E.ON, RWE, Vattenfall, EnBW und EWE sowie zehn freie Anbieter, die 2012 häufig in den Medien waren und die in Vergleichsportalen besonders präsent sind. Untersucht wurden die Publikationspolitik, die kurzfristige Liquidität, die Eigenkapitalquote, die Wirtschaftlichkeit bezüglich des Personals, Kundenzahlen und der Regenerativanteil am Stromangebot. Die nach den Kriterien nachhaltigsten unabhängigen Stromanbieter Deutschlands sind die ExtraEnergie GmbH und die Naturstrom AG sowie die EWE AG. Am Ende der Nachhaltigkeitsskala liegen Care-Energy, Energy2Day und Goldpower. Die Servicequalität, die Preisgestaltung, der Umgang mit den Kunden oder die Vetragsbedingunen waren nicht Gegenstand der Untersuchung.

Höhere EEG-Umlage nicht zahlen!

Hinweise vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Bund der Energieverbraucher e.V.: Höhere EEG-Umlage nicht zahlen!

(16. Oktober 2013) Die vom Energieversorger zu zahlende EEG-Umlage steigt von 5,277 Cent je kWh um 19% auf 6,24 Cent je kWh im kommenden Jahr. Sie wird von den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr bekannt gegeben, die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Wesentliche Gründe für den Anstieg seien die gefallenen Preise an der Strombörse und der Zubau an EEG-geförderten Anlagen, so die Agentur. Erstmals seien in nennenswertem Umfang Offshore-Windanlagen enthalten.

Insgesamt prognostizieren die ÜNB für 2014 EEG-Einspeisevergütungen von 21,5 Mrd Euro. Dem stehen Vermarktungserlöse an der Börse von 2,2 Mrd Euro gegenüber. Die Differenz bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG-Umlage. Zudem wird auch das von den ÜNB geführte EEG-Umlagekonto über die Umlagen ausgeglichen. Dieses weist in diesem Jahr ein Defizit von 2,2 Mrd Euro auf. Darauf kommt noch eine Liquiditätsreserve von 10% des erwarteten Differenzbetrags.

Die ÜNB erwarten für 2014 einen Anstieg der erzeugten Ökostrommenge von aktuell 135 TWh auf knapp 150 TWh. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse ergeben sich für 2014 prognostizierte Kosten von 19,1 Mrd Euro, was in der EEG-Umlage 2014 einem Anteil von 5,0 Cent je kWh entspricht. Davon entfallen rund 2,4 Cent auf Photovoltaik, 1,3 Cent auf Biomasse, 1,0 Cent auf Onshore-Wind, 0,3 Cent auf Offshore-Wind und unter 0,1 Cent auf die restlichenEnergieträger.

Die höhere EEG-Umlage ist nach Ansicht von Baden-Württembergs Umweltminister noch lange kein Grund für höhere Strompreise. „Die EEG-Umlage taugt nicht als Begründung für Preiserhöhungen, denn auf der anderen Seite ist der Großhandelspreis für Strom extrem niedrig und davon profitieren die Unternehmen“, sagte Franz Untersteller. Der Grünen-Politiker forderte RWE & Co. auf, die höhere Umlage „nicht wie in der Vergangenheit einfach an die Verbraucher weiterzugeben und deren Strompreise zu erhöhen“.

Untersteller lobte diesbezüglich den Energiekonzern EnBW, der die Preise nicht erhöhe, da sich die niedrigeren Großhandelspreise jetzt stärker in der Kalkulation auswirkten. „Das ist zumindest ein Signal in die richtige Richtung.“

Der Bund der Energieverbraucher e.V. weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin: Die Preisänderungsklauseln der Stromversorger sind vermutlich sämtlich juristisch unwirksam. Darüber sind sich nahezu alle Juristen einig. Deshalb hat jeder Verbraucher das Recht, die Zahlung einer Strompreiserhöhung zu verweigern. "Dies gelte umso mehr, wenn neben dem juristischen auch die wirtschaftliche Begründung für eine Erhöhung fehle" sagte der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters in Unkel.

Vorsicht beim Anbieterwechsel

Als Verbraucher sollten Sie die Strategien der Anbieter kennen, um die richtige Wahl treffen zu können.

Vorsicht beim Anbieterwechsel

Nach der Teldafax-Insolvenz und der Flexstrom-Pleite haben viele Verbraucher das Vertrauen in den Anbieterwechsel verloren. Das ist schade und auch nicht sachgerecht. Denn die meisten Anbieter arbeiten sauber und seriös. Und der Wechsel spart Geld. Als Verbraucher sollten Sie die Strategien der Anbieter kennen, um die richtige Wahl treffen zu können. Wir helfen Ihnen dabei.

(23. September 2013) Als Verbraucher können Sie sich einen Versorger in einem von drei Marktsegmenten aussuchen: Discountanbieter mit günstigen Preisen und sparsamem Service, Premiumanbieter und Ökostromanbieter mit hohen Preisen und gutem Service und das dazwischen liegende mittlere Marktsegment. Im Discountsegment gibt es nur wenige Anbieter und viele wechselwillige Kunden. Das Premiumsegment ist umkämpft, für die Versorger aber sehr auskömmlich. Im mittleren Segment finden sich die meisten Versorger.

Discountanbieter

Gerade die günstigsten Anbieter, die in den Preisrechnern zuerst gelistet werden, sollte man nicht blindlings wählen, sondern sich zuvor genau ansehen. Die Beratungsagentur A.T. Kearney hat folgende Strategien der Discountanbieter ausgemacht:

  • Zahlungsweise: Der Wechsel verzögert sich um mehrere Wochen, das Geld wird aber sofort eingezogen.
  • Abschlagszahlungen werden zum 15. des Vormonats gefordert.
  • Abschläge werden durch eine über den Vorjahren liegende Verbrauchsprognose zu hoch angesetzt.
  • Wechsel von elf auf zwölf Abschläge im zweiten Lieferjahr bei gleichzeitiger Preiserhöhung täuscht konstante Abschläge vor.
  • Boni werden nicht ausgezahlt oder erst mit der ersten Jahresrechnung gutgeschrieben.
  • Deutliche Preiserhöhung nach dem Ende der Preisbindung, Kaution, Vorauskasse, Neukundenbonus und Paketangebote.
  • Preiserhöhungen erfolgen bevorzugt zu Zeiten geringer Verbraucheraufmerksamkeit (Sommerferien, Weihnachten) und sind auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen.
  • Rasches Beauftragen von Inkassobüros.
  • Hohe Mahngebühren.
  • Service: Anbieter sind telefonisch und schriftlich schwer zu erreichen, Rückmeldungen dauern Wochen. Für Service wird Geld verlangt, zum Beispiel kostenpflichtige Hotlines.
  • Paketpreis: Der Verbraucher kauft eine bestimmte Strom/Gasmenge zu einem besonders günstigen Preis. Der Pferdefuß: Verbraucht er mehr Energie, dann muss er diese zu einem deutlich höheren Preis dazukaufen. Verbraucht er weniger, dann verfällt die nicht verbrauchte Menge. Ein Preisvorteil ergibt sich  nur dann, wenn der Jahresverbrauch nahezu genau der im Paket vorab gekauften Menge entspricht (s. Grafik)

1094 Entwicklung des Paket-Preisvorteils bei Minder-/Mehrverbrauch

Ein Preisvorteil ergibt sich nur dann, wenn etwa genauso viel verbraucht wie bestellt wird. Der Mehr- oder Minderverbrauch bleibt dadurch gering. Bei höheren Abweichungen bringen die Paketpreise für den Verbraucher Mehrkosten, für den Anbieter Zusatzgewinne.

Samstag kostenlos

British Gas verschenkt Strom

Samstag kostenlos

(06. September 2013) Der britische Energieversorger British Gas will seinen Kunden ab Mitte nächsten Jahres an Samstagen kostenlos Strom bieten. Die Verbraucher und vor allem die Unternehmen mit intelligenten Stromzählern sollen damit animiert werden, unter der Woche weniger Strom zu verbrauchen.

Centrica, die Mutter von British Gas, bietet im US-Bundesstaat Texas seit Längerem einen Tarif mit kostenlosem Strom am Samstag.

Stromwerbung

Ansprache wird direkter

Stromwerbung

(22. Juni 2013) Viele Stromanbieter sprechen den Kunden auf direktem Weg aktiv an, per Post oder E-Mail, an der Haustüre oder auf der Straße, im Supermarkt oder im Internet. Dies zeigt die Energiemarktstudie "Direktansprache im Stromvertrieb 2013" des Marktforschungsinstituts YouGov, für die 1000 Energieentscheider in Deutschland repräsentativ befragt wurden. Der häufigste Kontaktkanal bei der Stromkundengewinnung ist die postalische Ansprache: 51% der Energieentscheider in Deutschland wurden im letzten Jahr mindestens einmal von einem Stromanbieter per Post kontaktiert.

Die Ansprache per E-Mail ist mit 42% der zweithäufigste Vertriebskontakt. Es folgen mit deutlichem Abstand die telefonische Ansprache mit 24%, Street Promotion mit 21% und die Ansprache in einer Geschäftsfiliale im Handel mit 16% sowie durch einen Vertreter an der Haustür mit 13%. Die wenigsten Befragten wurden über ein soziales Netzwerk mit 8% oder per SMS mit 5% angesprochen. Allgemein zeigen die Studienergebnisse, dass die großen Wechselströme zwar weiter übers Internet laufen, die Direktansprache aber durchaus Chancen bietet, gerade wechselträge Kunden zum Abschluss eines Stromvertrage zu bewegen.

Zudem halten viele junge und ökoaffine Kunden eine Ansprache an der Tür oder auf der Straße für angemessen oder können sich einen Vertragsabschluss vorstellen. Interessant: Die befragten Stromentscheider erinnerten sich nach einem Kontakt insbesondere dann an den Stromanbieter, wenn dieser buchstäblich ein "Gesicht bekam", also vor allem bei einer Ansprache an der Haustür mit 44%, auf der Straße mit 42% und im Handel mit 41%. Mit Abstand am häufigsten genannt wurde dabei Yello Strom, gefolgt von RWE, E.ON, deren Konzerntöchter eprimo und E wie einfach sowie örtliche Stadtwerke.

Strukturwandel des deutschen Stromsektors

Energiewende seit Fukushima

Energiewende seit Fukushima

(14. Juni 2013) Strukturwandel des deutschen Stromsektors.

Zwischen 2010 und 2012 verminderte sich die Atomstromerzeugung um 41 TWh und die Erneuerbaren legten um 33 TWh zu. Auch die verfügbare Leistung der Atomkraftwerke nahm um 8,2 GW ab, die Leistung der Erneuerbaren nahm um 19,1 GW zu, allein die PV legte 14,4 GW zu.

Änderung der Stromerzeugung
Stromerzeugung Leistung in GW Stromerzeugung in TWh
2010 2012 2010 2012
Atomkraft 20,3 12,1 140,6 99,5
Braunkohle 20,2 21,5 145,9 159,0
Steinkohle 25,0 26,7 117,0 118,0
Erneuerbare 56,3 75,4 103,3 136,2
    Davon Wind 27,2 31,3 37,8 46,0
    Davon PV 18,0 32,4 11,7 28,0

Zwischen 2010 und 2012 hat sich die Stromerzeugung strukturell gravierend verändert

Wie Energie vertrieben wird

Haustürgeschäfte gehören im Energievertrieb zum Alltag

Wie Energie vertrieben wird

(7. April 2013) Haustürgeschäfte gehören im Energievertrieb zum Alltag: In den letzten zwei Jahren haben 11% aller Verbraucher, die den Strom- oder Gasversorger gewechselt haben, den neuen Vertrag bei einem Vertreter an der Haustüre abgeschlossen. Damit rangiert der Haustürvertrieb deutlich vor den kaum relevanten Vertriebskooperationen von Versorgern mit dem Handel auf Platz vier der wichtigsten Vertriebskanäle im Energiemarkt.

Dies ergab die "Vertriebskanalstudie Energie 2013" von Kreutzer Consulting GmbH, München, und Nordlight Research GmbH, Hilden, für die 5000 Verbraucher zu ihrer Kundenbeziehung zum aktuellen Versorger und 1000 Wechsler zu den genutzten Informations- und Vertriebskanälen telefonisch befragt wurden.

Der Haustürvertrieb sei ein etabliertes Mittel zur Kundengewinnung und werde vor allem von neuen Anbietern, Ökoanbietern und den großen Vier genutzt, hieß es. Interessant sei, dass der Anteil der ganz besonders und sehr zufriedenen Verbrauchern mit diesem Vertriebskanal mit 6% bzw. 29% exakt im Marktdurchschnitt liegt.

Allerdings sei der Anteil der unzufriedenen und weniger zufriedenen Verbraucher mit 16% doppelt so hoch wie im Gesamtmarkt, was den Anschein erweckt, dass die im Verkaufsgespräch geweckten Erwartungen oft nicht nachhaltig erfüllt werden.

Verteuerung im Visier

Erhöhungen waren überzogen

Verteuerung im Visier

(6. April 2013) Die Strompreiserhöhungen zum Jahresbeginn waren nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW  in vielen Fällen überzogen. Mindestens die Hälfte der Grundversorger in NRW habe die Diskussion über die Energiewende und die steigende EEG-Umlage instrumentalisiert, um unangemessen hohe Aufschläge zu fordern.

Die sinkenden Beschaffungspreise für Strom hätten so gut wie keine Rolle gespielt. Nur die Hälfte der Grundversorger habe es geschafft, die Höhe ihrer Preisaufschläge stichhaltig zu begründen. Zudem seien die meisten Kundenanschreiben nicht transparent genug, manchmal fehle schon der Name des Stromtarifs. Und jeder dritte Grundversorger weise nicht auf das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung hin.

Vorauskasse bleibt Nische

Stromtarife mit jährlicher Vorauskasse werden vor allem von örtlichen Grundversorgern angeboten und bieten ein geringes Einsparpotenzial

Vorauskasse bleibt Nische

(2. April 2013) Stromtarife mit jährlicher Vorauskasse werden vor allem von örtlichen Grundversorgern angeboten und bieten ein geringes Einsparpotenzial, ergab eine Analyse des Vergleichsportals Verivox. Derzeit bieten bundesweit insgesamt 78 Stromanbieter Tarife mit jährlicher Vorauskasse an, 69 sind örtliche Grundversorger in der Hand von Kommunen oder größeren Energiekonzernen.

Hinzu kommen Stadtwerke-Vertriebsmarken wie 123energie und PRO vitaenergie sowie die zwei FlexStrom-Marken FlexStrom und Löwenzahn Energie. Noch vor wenigen Jahren sei das Vorauskasse-Geschäftsmodell ein fester Bestandteil des Energiemarktes gewesen, aktuell spielten diese Tarife kaum noch eine Rolle, so Verivox.

Im zweiten Halbjahr 2012 hätten sich nur 0,5% der Kunden, die über Verivox den Stromanbieter gewechselt haben, für ein Vorauskasse-Produkt entschieden. Das wesentliche Argument für Tarife mit Vorauskasse sei, dass der Strom dadurch günstiger angeboten werden kann. Dies sei jedoch nicht überall der Fall, so Verivox.

Vergleiche man die Vorauskasse-Angebote der Grundversorger mit den jeweils günstigsten Tarifen mit monatlicher Zahlung vom selben Anbieter, liege der Preisunterschied für 4000 kWh bei durchschnittlich 30 Euro pro Jahr.

Vergleiche man die günstigsten Angebote der Grundversorger mit Vorauskasse mit den günstigsten verfügbaren Tarifen anderer Anbieter (ohne Vorauskasse), könne ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4000 kWh derzeit durchschnittlich 203 Euro einsparen.

Verivox zeigt in den voreingestellten Tarifempfehlungen Vorauskassetarife nicht an, da sie wegen des geringen Einsparpotenzials nicht empfehlenswert sind. Die Warnung der Verbraucherschützer vor Vorauskasse-Tarifen wegen des Risikos einer Insolvenz müssten relativiert werden, da die meisten dieser Angebote von kommunalen Betrieben stammen und hier sei das Risiko, dass das im Voraus bezahlte Geld verloren ist, relativ gering.

Tarif-Hopping

Grundgesetz des freien Energiemarkts

Tarif-Hopping

(30. März 2013) Ein Leser schrieb uns: Ein Wechsel des Stromanbieters bringe nicht viel, zögere bestenfalls die Strompreiserhöhung um einige Monate hinaus, weil der neue Stromanbieter spätestens nach einem Jahr ebenfalls seine Preise erhöhe.

Der Unmut des Lesern ist verständlich. Die Energiedepesche will durch ein satirisch gemeintes „Grundgesetz erfolgreicher Energieanbieter“ alle Leser aufrütteln.

Grundgesetz erfolgreicher Energieanbieter auf dem freien Energiemarkt:

§ 1
Die meisten Verbraucher sind träge und ängstlich. Sie wehren sich nicht. Sie lassen sich durch Preisvorteile ködern und dann bequem melken und aussaugen. Nur eine kleine Minderheit wehrt sich.

§ 2
Der Grundversorgungstarif darf schamlos erhöht werden. Wer bisher diesen teuersten Tarif noch nicht verlassen hat, muss für seine Dummheit bestraft werden. Diese Kunden werden auch saftige Preiserhöhungen anstandslos schlucken.

§ 3
Neue Kunden fängt man, indem man Strom und Gas schamlos billig und auch unter Kosten anbietet. Dadurch landet man in den Tarifrechnern ganz vorn. Auch Drückerkolonnen mit fetten Provisionen bringen neue Kunden. Keine Angst vor Defiziten im ersten Jahr der Belieferung: Die fetten Jahre folgen.

§ 4
Geld verdient man durch Preiserhöhungen (nur nicht kleckern), versteckt im Kleingedruckten eines fünfseitigen Schreibens, durch überhöhte und falsche Rechnungen, durch Boni, die nicht ausgezahlt werden. Die Rechnung gestaltet man am besten sehr unübersichtlich, damit kein Kunde sie verstehen und prüfen kann. Wenn die Kunden sich beschweren, sollte man gar nicht antworten und auch am Telefon nicht erreichbar sein. Bezahlt der Kunde die Rechnung nicht, dann sofort einen Mahnbescheid schicken.

§ 5
Gegen alle Kritiker sollte man ohne Zögern mit bestbezahlten Anwaltskanzleien vorgehen, auch wenn es angesehene Organisationen und Presseorgane sind. Am besten gleich gegen die Organisationen und die persönlich Verantwortlichen zeitgleich einstweilige Verfügung erwirken mit hohen Streitwerten. Auch gegen unbequeme Internetforen mit Abmahnungen vorgehen. Das lässt die Kritik leiser werden und verschafft den nötigen Respekt.

§ 6
Aufsichtsgremien wie Bundesnetzagentur braucht man nicht zu fürchten. Gegen Kunden, die sich bei der Schiedstelle Energie beschweren, gehe man gerichtlich vor. Das stoppt das Schlichtungsverfahren und schüchtert Verbraucher ein.

§ 7
Man gründe möglichst viele verschiedene Firmen. Geht eine der Firmen Pleite, bleiben noch genug übrig.

§ 8
Vor dem Bund der Energieverbraucher e.V. und seinen Mitgliedern wird gewarnt. Versorger geben hier am besten geräuschlos nach. Auch die Gerichte geben den Verbrauchern allzuoft recht.

§ 9
Frechheit siegt. Schließlich ist der Energiemarkt frei und jeder darf machen, was er will.

Unser Ratschlag für Verbraucher

Drehen Sie den Spieß um. Wir liefern Ihnen das Gegenrezept, den Billigstrom-Stew: Jährlich den Versorger wechseln, Rechnung genau kontrollieren, Preiserhöhungen immer sofort widersprechen, nicht mehr als vereinbart zahlen.


So geht das Tarif-Hopping

Hier möchte ich meinen Umgang mit den oft gezielt gefälschten Jahresabrechnungen der Versorger in einzelnen Schritten darstellen. Es ist viel einfacher, als es hier dargestellt werden kann. Die Anleitung zu „Mensch ärgere Dich nicht!“ ist auch erheblich komplizierter als das eigentliche Spielchen.

1. Unbedingt die wichtigsten Zählerstände notieren:

  • bei Vertragsbeginn (oder Einzug)
  • bei offizieller Ablesung (durch Netzbetreiber etc.)
  • bei angekündigten Preisänderungen
  • bei Vertragsende (bzw Anbieterwechsel)

2. Den Zählerstand jeweils sofort per E-Mail und Post oder Fax senden an … mit der Bitte um Information bei eventuellen Abweichungen:

  • den vertraglichen Versorger / den neuen Anbieter
  • den örtlichen Netzbetreiber (nur optional)

3. Die oft gezielt gefälschten Jahresabrechnungen prüfen:

  • auf alle bereits übermittelten Zählerstände
  • auf besonders kritische, maschinelle Schätzungen
  • auf kompliziert auf Brutto umzurechnende Tarifangaben

4. Besser noch – nur eine eigene Gegenrechnung übermitteln. Alle Preise stehen im Vertrag bzw. den Preismitteilungen:

  • Verbrauchswerte als Differenz der Zählerstände
  • vertragliche Tarifpreise mit Verbrauch multiplizieren
  • vereinbarte Grundpreise (umrechnen und) addieren
  • Summe - abzüglich geleisteter Abschlagszahlungen
  • Bonusversprechen subtrahieren – und schon fertig
  • einfach nur mit Vertrags-Bruttopreisen in Euro aufstellen
  • meine Muster der Gegenrechnungauf Anfrage erhältlich

5. Bei eventuellen Streitigkeiten mit dem Unternehmen:

  • zur stichhaltigen Korrektur der Gegenrechnung auffordern
  • niemals telefonieren und diskutieren – da keine Belege
  • Mahnungen und Inkasso immer nur geduldig ignorieren
  • nach 6 Wochen – Antrag an Schlichtungsstelle Energie mailen
  • nur alternativ (!) im Internet ein Mahnverfahren einleiten

6. In allen meinen vier Fällen erhielt ich meine Forderungen über die Schlichtungsstelle Energie, die jedoch etwas  zu vorschnellen Kulanzregelungen ohne Entscheid neigt. Das habe ich mit Hinweis auf mein Schlichtungsziel des eingereichten Antrags jedoch fast immer abgelehnt.

Jerzy Bolinsky

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letzte Änderung: 26.07.2018