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Braunkohle-Reserve illegal

Kommentar des Branchen-Journals TAM: Der neue Deal zwischen der Regierung und den Betreibern der Braunkohlekraftwerke steht symptomatisch für die gesamte verfehlte Energiepolitik in Deutschland.

Braunkohle-Reserve illegal

(6. November 2015) Kommentar des Branchen-Journals TAM: Der neue Deal zwischen der Regierung und den Betreibern der Braunkohlekraftwerke steht symptomatisch für die gesamte verfehlte Energiepolitik in Deutschland. Den Betreibern die alten Schmutzschleudern direkt abzukaufen und stillzulegen, heißt ja, dass die Regierung ihr eigenes Instrument Emissionshandel für untauglich erklärt. Zudem ist die Höhe der Entschädigungszahlungen ein Skandal. Hier ist nämlich nicht der aktuelle Wert der Assets der Ausgangspunkt, sondern ein fiktiver, der einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb samt kräftigem Profit unterstellt. Dazu kommt, dass das Geld ohne Gegenleistung bezahlt wird- auch wenn schon mal vorsorglich das Etikett "Reserven" draufgeklebt wurde. Und zuletzt wird die bisherige Umverteilung bei den Kosten der Energiewende einfach weitergeführt, weil schon wieder die Haushaltskunden über die Netzentgelte zur Kasse gebeten werden. Bleibt zu hoffen, dass die EU den Braten riecht, den Vorgang korrekt als illegal einordnet und verbietet.

Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist der Kabinettsbeschluss zur Braunkohle-Reserve ein „Goldener Handschlag“ für Alt-Kraftwerke und ein großzügiges Geschenk an die Kohlekonzerne.

Die Reserve bringe viel zu wenig für den Klimaschutz, die Bundesregierung habe sich von den Kohle-Konzernen über den Tisch ziehen lassen, so der BUND. Allein RWE kassiere 800 bis 900 Mio Euro für Kraftwerke, die das Unternehmen größtenteils ohnehin stilllegen wollte. Das sei Klimaschutz nach dem Gusto der Kohle-Lobby. Obwohl der Kohle-Ausstieg auf der politischen Agenda stehe, habe die Regierung lediglich eine teure Einmal-Maßnahme durchsetzen können.

Auf diese Weise werde die angekündigte Menge an Klimagasen, die die Bundesregierung veranschlagt habe, nicht eingespart. Die Verbraucher müssten in den nächsten Jahren den Preis für das Rumstehen von bis zu 7 GW Kraftwerkskapazität bezahlen, kritisierte der BUND. Um europarechtliche Bedenken der EU-Kommission gegen die Braunkohle-Reserve zu zerstreuen, plane die Bundesregierung zudem noch eine weitere Reserve von zusätzlich 4,4 GW Stromerzeugungs-Kapazität. Diese solle dann für potenzielle Engpässe im Strommarkt bereit stehen, wofür die alten Braunkohle-Blöcke gar nicht geeignet seien. Das offenbare, dass es bei der Einführung einer Braunkohle-Reserve nie um Versorgungssicherheit gegangen sei.

Kommentar des Branchen-Journals TAM: Der neue Deal zwischen der Regierung und den Betreibern der Braunkohlekraftwerke steht symptomatisch für die gesamte verfehlte Energiepolitik in Deutschland. Den Betreibern die alten Schmutzschleudern direkt abzukaufen und stillzulegen, heißt ja, dass die Regierung ihr eigenes Instrument Emissionshandel für untauglich erklärt. Zudem ist die Höhe der Entschädigungszahlungen ein Skandal. Hier ist nämlich nicht der aktuelle Wert der Assets der Ausgangspunkt, sondern ein fiktiver, der einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb samt kräftigem Profit unterstellt. Dazu kommt, dass das Geld ohne Gegenleistung bezahlt wird- auch wenn schon mal vorsorglich das Etikett "Reserven" draufgeklebt wurde. Und zuletzt wird die bisherige Umverteilung bei den Kosten der Energiewende einfach weitergeführt, weil schon wieder die Haushaltskunden über die Netzentgelte zur Kasse gebeten werden. Bleibt zu hoffen, dass die EU den Braten riecht, den Vorgang korrekt als illegal einordnet und verbietet.

Strominstallation überaltert

Studie im Auftrag des ZVEI zum Zustand elektrischer Anlagen

Strominstallation überaltert

(3. November 2015) Forscher der FH Südwestfalen und der Leuphana-Universität Lüneburg fragten in einer Studie im Auftrag des Zentralverbandes Elektrotechnik und Elektronikindustrie (ZVEI) den Zustand elektrischer Anlagen in Eigentums- und Mietimmobilien ab. Ergebnis: Der Großteil der untersuchten Neu- und Altbauten entspricht nicht den gültigen Ausstattungsstandards, in mehr als der Hälfte wurden die Elektroleitungen noch nie ausgetauscht, Millionen Deutsche leben mit Elektroinstallationen auf dem Stand der Nachkriegszeit. Die Elektroinstallation in Gebäuden sei das „vergessene System“ in der Stromversorgung, so das zugespitzte Fazit. Konkret sind bundesweit 29 Mio Gebäudeeinheiten älter als 35 Jahre, 11 Mio Immobilien davon sogar älter als 60 Jahre.

In über 70% befinden sich Elektroleitungen, die älter als 35 Jahre sind. Ältere Gebäude bis zum Baujahr 1950 sind zu einem höheren Anteil saniert als Immobilien, die zwischen 1950 und 1979 gebaut wurden. Hier herrscht der größte Nachholbedarf. Eigenheime sind besser ausgestattet als Mietimmobilien. Und bei Sanierungen werden bisher meist nur Schalter- und Steckdosen getauscht, Schutzschaltgeräte, Verteiler, Elektroleitungen und Klemmen bleiben unangetastet. Um fit für die Energiewende zu werden, müssten Millionen Gebäude technisch saniert werden, so der ZVEI. Zudem seien Elektroinstallationen nicht für die Vielzahl leistungsstarker Elektrogeräte ausgelegt, die heute im Einsatz sind.

Energiepreise unfair

Sind die aktuellen Energiepreise fair? Das meinen nur zwei Prozent von insgesamt 928 befragten Verbrauchern in Deutschland.

Energiepreise unfair

Sind die aktuellen Energiepreise fair? Das meinen nur zwei Prozent von insgesamt 928 befragten Verbrauchern in Deutschland, die im Auftrag des Bundes der Energieverbraucher befragt wurden. Weitere 18 Prozent halten die Energiepreise für „eher fair“. Für unfair oder eher unfair halten insgesamt 80 Prozent der Verbraucher die Energiepreise.

(28. September 2015) Es ist ein sehr klares und eindeutiges Ergebnis: Deutschlands Verbraucher halten die Energiepreise in ihrer großen Mehrheit für wenig fair.

Das Ergebnis erstaunt nur wenig: In der Vergangenheit sind die Preise insbesondere für Strom sehr deutlich gestiegen, ohne dass dafür Gründe vorlagen. Die Stromversorger haben ihre Margen deutlich ausgeweitet.

Staatliche Umlagen werden in kurzer Folge immer neu erfunden und den Verbrauchern auf die Rechnung geschrieben. Und die großzügigen Ausnahmeregelungen für die lobbystarke Großindustrie erhöht die Umlagen für die übrigen Verbraucher zusätzlich: zum Beispiel die EEG-Umlage und die Netzentgelte. Diese Sünden der Energiepolitik bleiben den Verbrauchern nicht verborgen. Sie untergraben das Vertrauen in die Energiepreise. Unter dem Strich haben die Energiepreise ihre Legitimität verloren: Sie werden nicht mehr als fair angesehen.

Zufriedenheit erstaunlich hoch

Die Zufriedenheit mit dem derzeitigen Strom- oder Gasversorger liegt bei rund 70 Prozent („sehr zufrieden“ oder „eher zufrieden“). Die Zufriedenheit mit dem Fernwärmeversorger ist signifikant geringer, liegt aber immer noch bei rund 57 Prozent.

Preis als Wechselmotiv

Als Motiv für einen möglichen Anbieterwechsel steht der Preis an erster Stelle: 68 Prozent der Befragten würden den Energieversorger wechseln, weil ein neuer Anbieter günstiger ist. Ein besseres Serviceangebot würde nur 22 Prozent zu einem Wechsel veranlassen, eine Preisgarantie immerhin 44 Prozent.

Schlussfolgerung

Obwohl die Energiepreise von 80 Prozent der Befragten als unfair oder eher unfair empfunden werden und auch den wichtigsten Grund für einen Wechsel darstellen, sind rund 70 Prozent der Verbraucher ziemlich zufrieden mit ihrem Versorger. Das stimmt gut mit der Anzahl der Anbieterwechsel überein: 70 Prozent der Stromkunden sind laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur noch bei ihrem Grundversorger, davon 34 Prozent in der Grundversorgung und 45 in einem Sondervertrag. Möglicherweise ist ein großer Teil der unzufriedenen Verbraucher deswegen unzufrieden, weil sie noch im teuersten Tarif stecken – dem Grundversorgungstarif.

Warum aber wechseln diese Verbraucher trotz Unzufriedenheit nicht zu einem günstigeren Anbieter? Der Grund kann darin liegen, dass diesen Verbrauchern der Wechselprozess zu schwierig ist, dass kein Computer und damit kein Zugang zu einem Preisrechner existiert, dass es schon einmal Zahlungsprobleme gab oder gar einen Schufa-Eintrag, dass es sich um einen betagten Verbraucher handelt, die auch von etlichen Versorgern abgelehnt werden oder Ähnliches. Bei den Verbrauchern, die schon einmal den Anbieter gewechselt haben, kann vermutet werden, dass eine Unzufriedenheit mit dem Versorger zu einem Anbieterwechsel führen würde.

Alle Daten wurden, soweit nicht anders angegeben, von der YouGov Deutschland AG erhoben. An der Online-Befragung zwischen dem 31. Juli und dem 3. August 2015 nahmen 1.006 Personen teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung (Alter 18+).

Almado und 365 AG bekommen „Trübe Funzel“ verliehen

Pressemitteilung des Bundes der Energieverbraucher e.V. vom 15. Mai 2015

Pressemitteilung des Bundes der Energieverbraucher e.V.

Almado und 365 AG bekommen „Trübe Funzel“ verliehen

(15. Mai 2015) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat heute den Firmen der sogenannten Almado-Gruppe die „Trübe Funzel“ für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten zuerkannt.

Die Trübe Funzel

Die Almado-Gruppe gehört nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher e.V. zu den verbraucherunfreundlichsten Unternehmen am Energiemarkt. Zur Almado-Gruppe gehört die 365 AG mit ihren Tochterunternehmen immergrün!Energie und Almado-Energy und den Vertriebsmarken Meisterstrom und IdealEnergie.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. verleiht die „Trübe Funzel“ an besonders verbraucherunfreundliche Unternehmen oder Personen.

Weitere Information zur Almado-Gruppe und der 365-AG finden sich auf der Internetseite energieanbieterinformation.de.

Die Regeln des Strommarktes

Wolf v Fabeck zum 80. Geburtstag

Die Regeln des Strommarktes

Nach welchen Regeln funktioniert der Strommarkt? Wolf von Fabeck hat dazu eine gut lesbare Einführung verfasst, die wir mit seiner freundlichen Genehmigung hier nachdrucken.
Wir ehren damit sein erfolgreiches Engagement für die Energiewende und gratulieren unserem langjährigen Mitglied zum 80. Geburtstag.

Wolf von Fabeck zu Besuch in der Bundesgeschäftstelle in Unkel

(8. Mai 2015, ergänzt am 24. Juni 2015)

Haben Sie sich schon einmal vergegenwärtigt, dass das europäische Stromverbundnetz eine riesige Maschine ist, an deren „Schalthebeln“ fast 500 Millionen Menschen Einstellungen vornehmen können? Es handelt sich um eine der größten Maschinen dieser Welt; eine Energieverteilungs-Maschine!

Schon kleine Kinder dürfen diese Maschine bedienen. Sie dürfen das Licht oder den Staubsauger einschalten und siehe da, die Maschine funktioniert wie gewünscht. Eine besondere Ausbildung brauchen die Millionen Bediener nicht und trotzdem funktioniert sie (fast) immer richtig. Eine beeindruckende Angelegenheit!

Kaum jemand stellt die Frage, nach welchen Regeln das Stromverbundnetz, unsere Elektro-Monstermaschine, eigentlich bedient wird. Müssen die Bediener das Ohmsche Gesetz U = I x R verstehen, oder gar auswendig lernen? Müssen Sie die vorgeschriebene Frequenz von 50 Hertz und die Spannung im Niederspannungsnetz von 230 Volt messen und kontrollieren können? Nein sie müssen es nicht! Die große Maschine ist so genial konstruiert, dass sie wie von selber läuft. Aber irgendeine Regel müssen die Millionen doch befolgen?

Ja doch! Es gibt da eine einzige kleine Regel für alle Bediener: Wer Strom haben will, muss ihn bezahlen. Ich erwähne diese Regel, weil sie uns den wichtigen Hinweis gibt, dass wirtschaftliche Interessen hinter der reibungslosen Funktion stehen. Aber fragen wir genauer nach. Wer bestimmt denn, wie viel der Strom kostet und wer den Strom erzeugen und wer damit Geld verdienen darf? Nun, das geschieht am „Strommarkt“. Und wer die Regeln für den Strommarkt festlegt, der ist der eigentliche Chef.

Fassen wir zusammen: Der Strom fließt natürlich nach physikalischen Gesetzen, aber wo man seinen Fluss beeinflussen kann, wo geregelt und gesteuert wird, geschieht das nach marktwirtschaftlichen Erwägungen! Das europäische Verbundnetz wird nach MARKTREGELN gesteuert.

Es gibt – das sollte man hier ergänzen – nicht nur eine einzige Marktregel. Die jetzt noch gültigen Regeln des Strommarktes sind zu Zeiten entstanden, in denen Atom- und Kohlestromhersteller ihren Strom gewinnbringend verkaufen durften. Seine gegenwärtige Funktionsweise ist deshalb – historisch bedingt – atom- und kohlefreundlich, denn er bevorzugt Kraftwerke, die ihre Leistung langfristig im Voraus garantieren können. Wer nun wie wir aus dringenden ökologischen Gründen einen ungeschmälerten Vorrang der erneuerbaren Energien vor Kohle- und Atomstrom erreichen will, der muss die vorhandene Marktstruktur durch eine andere Marktstruktur ersetzen.

Doch die Lobbymacht wehrt sich gegen eine solche Veränderung. Und unbewusst wird sie von allen denjenigen gestützt, die davon ausgehen, dass die derzeitigen Marktregeln alternativlose, sozusagen durch eine höhere Macht vorgegebene Marktregeln seien.

Unsere Botschaft lautet: Alternativlose Marktregeln gibt es nicht. Sie richten sich vielmehr danach, welches Produkt den Vorrang haben soll. Die Interessengebundenheit des Strommarktes ist der Öffentlichkeit bisher nur viel zu wenig bewusst. Wer eine ökologische Energiewende erreichen will, der muss sich deshalb – auch wenn sie ihm eher unwichtig vorkommen – genau mit den Verfahrensregeln des Strommarktes auseinandersetzen. Dazu muss er wissen, dass sie menschengemacht sind und dass nur mit einer Änderung dieser Regeln ein echter Vorrang der erneuerbaren Energien erreicht werden kann. Der Strommarkt ist mehr als nur ein Instrument zur Verteilung der monatlichen Stromgebühren an die Stromerzeuger. Der Strommarkt ist DAS zentrale Steuerungsinstrument unserer Stromversorgung überhaupt. Denn dort wird entschieden, wer Strom einspeisen darf und wer seine Anlagen abregeln muss, wer Geld damit verdienen darf und wer draufzahlen muss.

Wolf von Fabeck ist ein deutscher Solar-Aktivist. Fabeck ging nach seinem Abitur zur Bundeswehr, studierte Maschinenbau an der Technischen Hochschule Darmstadt. Im Dezember 1986 war er Mitbegründer des Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (SFV) mit Sitz in Aachen.

Seit 1989 setzte er sich für die kostendeckende Vergütung von Solarstrom ein. Damit wurde er zu einem der Vordenker und Wegbereiter des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2000.

Er plädiert für eine drastische Erhöhung der Energiesteuern zur Sanierung der Staatsfinanzen, zur Finanzierung der Sozialversicherung, zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit, als Anreiz zum Energiesparen, zur Schonung der Ressourcen und zur Verminderung des CO2-Ausstoßes. Im gleichen Zusammenhang fordert er die Auszahlung eines monatlichen Energiegeldes für jeden Einwohner.

Anbieterwechsel

Wechselfuchs

Anbieterwechsel: Wechselfuchs

(30. März 2015) Ohne Provisionen von Anbietern arbeitet www.wechselfuchs.de. Dafür zahlt der Wechselkunde, wenn er die zunächst kostenlose Wechselempfehlung annimmt 20 Prozent der durch den Wechsel erzielten Kosteneinsparungen.

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letzte Änderung: 26.07.2018