News zum Thema Erdgas
Aktuelle Nachrichten zum Thema Gas hier.
Rückbau oder Stilllegung Gasanschluss
Von Michael Herte
(26. Oktober 2024) Wer sich von der Gasheizung verabschiedet und nun zum Beispiel eine Wärmepumpe oder Pelletheizung betreibt, muss mit erheblichen Kosten für die Stilllegung des Gasanschlusses rechnen.
Wenn der Gasliefervertrag gekündigt ist und der Gasanschluss dauerhaft nicht mehr genutzt wird, sollte man den Ausbau des Zählers oder den Rückbau des gesamten Gasanschlusses veranlassen. Zuständig hierfür ist der Netzbetreiber. Für jedes Netzgebiet gibt es nur einen Gasnetzbetreiber. Dieser muss mindestens als 13-stelliger Code auf der Energieabrechnung genannt werden. Mit der Codenummer lässt sich der Netzbetreiber beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches ermitteln.
• www.bdev.de/netzbetreiber
Verbrauchsunabhängige Kosten
Allein der Verzicht auf Gas führt noch nicht dazu, dass keine weiteren Kosten anfallen. Netzbetreiber erheben verbrauchsunabhängige Kosten für den Betrieb des Netzes oder des Zählers (Messstelle). In einigen Fällen reduzieren sich diese Entgelte auf eine sogenannte Vorhaltepauschale.
Außerbetriebnahme des Gasanschlusses und sein Rückbau
Auch eine Stilllegung beziehungsweise Trennung des Gasanschlusses verursacht abhängig vom Netzbetreiber einmalige Kosten und grundsätzlich weitere Jahresentgelte. Bei dieser Außerbetriebnahme wird die Hauptsperreinrichtung geschlossen und der Zähler demontiert. Die Netzanschlussleitung bleibt jedoch bestehen, sodass unter Umständen eine turnusmäßige Gasdichtigkeitsprüfung erforderlich ist.
Eine endgültige Lösung, bei der auch weitere regelmäßige Entgelte entfallen, ist der Rückbau. Die Gasleitung auf dem Grundstück wird von der allgemeinen Versorgungsleitung in der Straße getrennt, alle Anlagenteile und der Zähler werden entfernt.
Rechtsgrundlage und Umgang mit unangemessenen Kosten
Die Kündigung eines Gasanschlusses ist in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) geregelt. Dort steht in Paragraf 9, dass Netzbetreiber bei Änderungen des Anschlusses dem Anschlussnehmer die erforderlichen Kosten auch pauschaliert berechnen können. Die Preise sind nicht bundeseinheitlich. Kunden berichten über Kosten von 1.000 bis 4.000 Euro.
Tipp für Energieverbraucher
Lassen Sie sich erläutern, welche Kosten entstehen und wie sich die Rückbaukosten zusammensetzen. Sie haben Anspruch auf eine Rechnungslegung, wenn die Entgelte unangemessen hoch erscheinen. Nach § 9 Abs. 1 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sind im Falle von pauschalierten Kosten Eigenleistungen anzurechnen.
Der Staat übernimmt die Abschlagszahlungen für Gas und Wärme im Dezember 2022
(14. November 2022) Eine gute Botschaft für alle Gas- und Wärmekunden: Der Staat übernimmt die Abschlagszahlung für Dezember 2022. Der Bundesrat hat heute einem entsprechenden Gesetz des Bundestags zugestimmt. Dem Gesetz liegt ein Vorschlag der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme zugrunde. Konkret entfällt für Erdgasverbraucher im Dezember 2022 die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen.
Für die Jahresendabrechnung heißt das Folgendes: Die Entlastung wird auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des aktuellen Gaspreises vom Dezember errechnet. Die Regelungen sind im Detail kompliziert. Die Kernformel lautet: Die einmalige Entlastung entspricht einem Zwölftel der der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde liegenden Jahresverbrauchsprognose multipliziert mit dem Gesamtbruttoarbeitspreis aus Dezember 2022 zuzüglich einem Zwölftel des Jahresbruttogrundpreises mit Stand September 2022.
Für Wärmekunden erfolgt die Entlastung für den Dezember aufgrund anderer Vertragsstrukturen als bei Gas durch eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags zuzüglich eines Anpassungsfaktors bemisst.
Auch Mieter gas- oder wärmebeheizter Wohnungen profitieren, weil ihre Nebenkostenabrechnung geringer ausfällt. Denn auch ihre Vermieter sparen den Dezemberabschlag.
Verbraucher erhalten die Gutschrift, ohne dass sie tätig werden müssen. Es empfiehlt sich, auf der Jahresendabrechnung zu prüfen, ob die Gutschrift vom Versorger verrechnet wurde.
Wichtig ist: Wer Energie spart, reduziert seine Kosten zusätzlich und unabhängig von der Entlastung durch den Staat. Energiesparen lohnt sich!
Die Bundesregierung hat Informationen zu den Details im Internet veröffentlicht:
- Fragen und Antworten
- Gesetzestext
- Abschlussbericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme
LNG-Terminals: Bundesregierung forciert Flüssigerdgas
Von Daniela Roelfsema
(20. Mai 2022) Mit der Schaffung von Möglichkeiten zum Import verflüssigten Erdgases (LNG) über Schiffe soll Deutschland unabhängiger von Erdgasimporten über Pipelines werden. Bisher verfügt Deutschland nicht über ein eigenes LNG-Terminal zur Entladung von Tankschiffen sowie Aufbereitung des LNG zur Einspeisung in das Erdgasnetz und ist auf die Häfen von Nachbarländern mit LNG-Terminals angewiesen (siehe ED 2/2019, S. 6). Im Hinblick auf die begrenzten Transportkapazitäten bestehender Netzverbindungen mit unseren Nachbarländern, laufen seit dem Jahr 2018 konkrete Planungen zur Errichtung von LNG-Terminals in Norddeutschland mit Standorten nahe bereits bestehender Gasfernleitungen und einem Großteil der deutschen Gasspeicher. Die Genehmigungsverfahren für LNG-Terminals in Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven haben trotz einer im März 2019 beschlossenen „Verordnung zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur“ bisher kaum Fortschritte gemacht.
LNG-Tanker bei der Entladung im Hafen von Klaipėda unter Nutzung eines schwimmenden LNG-Terminals (FSRU) zur Einspeisung in das litauische Erdgasnetz
Am 27. Februar 2022 erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Rahmen einer Sondersitzung des Bundestages unter Bezugnahme auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, dass der Bau zweier LNG-Terminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven nun schnell erfolgen werde, um die Erdgasabhängigkeit Deutschlands von Russland zu beenden. Der Bau von Terminals werde jedoch drei bis fünf Jahre dauern.
Für eine schnelle Lösung könnten übergangsweise schwimmende Terminals, sogenannte „Floating Storage and Regasification Units“ (FSRU), zur Einspeisung von Gas eingesetzt werden. Uniper und RWE, die das Terminal im niedersächsischen Wilhelmshaven sowie dessen Anbindungen betreiben sollen, gaben nach einer ersten Prüfung bekannt, dass die Verlegung der Anschlussleitung und eine Inbetriebnahme der ersten FSRU noch in diesem Jahr möglich sei und angestrebt werde. Wilhelmshavens Oberbürgermeister Carsten Feist teilte mit, dass die Stadt sofort in das Projektmanagement einsteigen werde. Niedersachsens Energieminister Olaf Lies (SPD) erklärte eine schnelle Genehmigung zur Chefsache: „Unsere Aufgabe ist es, uns so schnell wie möglich aus der russischen Umklammerung beim Gas zu befreien.“
Deutlich gemütlicher gibt man sich im für das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel zuständigen Kieler Wirtschaftsministerium: „Allein das Genehmigungsverfahren dauert etwa zwei Jahre. Dann kommen noch zwei bis drei Jahre Bauzeit. Das heißt, frühestens 2026 wäre das Terminal fertig“, bremst der dort zuständige Staatssekretär Thilo Rohlfs (FDP). Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) meint hingegen, es wäre Zeit „die ganze Schlafmützigkeit und Bräsigkeit, die es ja gibt, abzuschütteln“.
Für ein weiteres Terminal mit dem Namen „Hanseatic Energy Hub“ in Stade sollen von den beteiligten Projektpartnern bereits die Genehmigungsunterlagen bei den Behörden eingereicht worden sein. Zu den Befürwortern dieses Terminals zählt der Energieversorger EnBW. Ferner prüft die Hansestadt Hamburg einen kurzfristigen Einsatz von FSRU in ihrem Hafengebiet.
Insolvenz: Nord Stream 2 am Ende?
Von Louis-F. Stahl
(17. Mai 2022) Die in der Schweiz ansässige Betreibergesellschaft der in den Jahren 2017 bis 2021 gebauten und parallel zur bestehenden Pipeline „Nord Stream“ 1.230 Kilometer von Russland durch die Ostsee nach Deutschland verlaufenden Pipeline „Nord Stream 2“ ist insolvent. Dies teilte am 1. März 2022 die Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zug der Öffentlichkeit mit. Zwei Tage später dementierten Sprecher der Nord Stream 2 AG eine offizielle Konkursanmeldung, gestanden aber gegenüber CH Media ein, dass das Unternehmen „de facto insolvent“ sei. Kurz darauf stellte erst die Webseite der Gesellschaft den Betrieb ein, dann E-Mailadressen und Telefonnummern. Seither ist die Gesellschaft für die Öffentlichkeit unerreichbar. Über 100 MitarbeiterInnen wurden freigestellt oder entlassen.
Die Nord Stream 2 AG gehört der russischen Gazprom. Die in den Medien häufig als projektbeteiligt bezeichneten Unternehmen BASF, Engie, Uniper, OMV und Shell haben zwar den Bau finanziert, sollen aber keine Eigentumsanteile an der Pipeline oder der Nord Stream 2 AG erworben haben. BASF, OMV und Uniper teilten inzwischen mit, jeweils rund eine Milliarde Euro für die Pipeline abgeschrieben zu haben. Offenkundig haben es die investierenden Unternehmen versäumt, sich ausreichende Sicherheiten ausstellen zu lassen oder sich Eigentumsrechte zu sichern.
Was aus der im September 2021 fertiggestellten und zwischen Oktober und Dezember 2021 befüllten Pipeline in der Ostsee wird, ist derzeit noch unklar. Es wäre keine Überraschung, wenn sich die Insolvenz der Projektgesellschaft in einigen Jahren als geschickter Schachzug zur Beseitigung von Verbindlichkeiten herausstellt. Die von westlichen Unternehmen bezahlte Pipeline direkt von Gazproms Gasfeldern nach Deutschland ist schließlich nur durch Gazprom nutzbar – oder bleibt auf ewig ungenutzt.
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