Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Gasmarkt und Gaspreise: aktuelle Tendenzen
(24. März 2009) Die Gaspreise für Haushaltskunden sind zwischen Januar 2008 und Januar 2009 um 21 Prozent oder 1,4 Ct/kWh auf 7,9 Ct/kWh gestiegen (Abnahmemenge 20.000 kWh jährlich). Darin sind 1,26 Ct/kWh Mehrwertsteuer enthalten.
Die Gasbezugspreise aus dem Ausland haben sich in diesem Zeitraum um 0,75 Ct/kWh auf 3,0 Ct /kWh (ohne Steuer) erhöht, die mittleren Einkaufspreise der Gasversorger haben sich um etwa 1,01 Ct/kWh auf 4,0 Ct/kWh erhöht (ohne Steuer).
Gaspreiserhöhung 2008 zu hoch
Die Haushaltsgaspreise sind im Jahr 2008 also um 0,5 Ct/kWh stärker gestiegen, als die Gasimportpreise und um 0,2 Ct/kWh mehr als die Einkaufspreise der Gasversorger.
Gaspreisrückgang zu spät
Die Gaspreise hätten nicht erst im April sondern schon zu Jahresbeginn gesenkt werden müssen. Der Bundesgerichtshof hat vorgeschrieben, dass sinkendende Einkaufspreise ohne zeitliche Verzögerung an die Verbraucher weiterzugeben sind.
Bestandteile des Gaspreises
Im Januar 2009 setzen sich die Gaspreise für Haushaltskunden folgendermaßen zusammen: Gasimport: 3 Ct/kWh, Gaseinkauf der Gasversorger 4,0 Ct/kWh, 1,26 Ct/kWh Mehrwertsteuer, 0,55 Ct/kWh Erdgassteuer, 2,09 Ct/kWh Netznutzung, Vertriebskosten und Gewinn.
Wettbewerb am Gasmarkt greift Platz
Die Gaspreise der Wettbewerbsanbieter am Markt sind im Jahr 2008 um ein Drittel weniger stark gestiegen, als die der Gasnetzbetreiber, nämlich nur um 14 Prozent. Im Durchschnitt hat der Verbraucher die Wahl zwischen sieben Gasanbietern, vier mehr als ein Jahr zuvor. In ungünstigen Gebieten gibt es zwei Anbieter, in wettbewerbsintensiven Regionen 19 Anbieter. Etwa 51 Prozent aller den Gasanbieter wechselnden Kunden wählen einen Tarif mit Preisgarantie.
Gasprotest
In den laufenden gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Höhe der Gaspreise häufen sich die Siege der Verbraucher. Es zeigt sich, dass viele Gasversorger aufgrund der vertraglichen Situation nicht zur Preiserhöhung berechtigt waren. Die betroffenen Kunden sollten das zuviel bezahlte Geld zurückfordern.
Abschlagszahlungen kontrollieren
Der Bund der Energieverbraucher e.V. empfiehlt deshalb, gegen die letzte Gasrechnung Widerspruch einzulegen (Musterschreiben hier) und insbesondere die Abschlagszahlungen für das laufende Jahr zu kontrollieren. Denn bei sinkenden Preisen müssen auch die Abschlagszahlungen nach unten angepasst werden.
Empfehlenswert: Zum Datum der Tarifänderung Zählerstand ablesen und dem Versorger mitteilen.
Datenquelle: Verivox