311 Erdgas Brennwerttechnik / Foto: Zukunft Erdgas e.V.
Strafanzeige gegen GASAG wegen Betrugsverdacht GASAG täuscht durch Pressemitteilung ihre Gaskunden...

Strafanzeige gegen GASAG wegen Betrugsverdacht

(8. Januar 2010) Der renommierte Energierechtsprofessor Kurt Markert hat gestern Strafanzeige gegen den Berliner Gasversorger GASAG wegen Betrugsverdacht bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. Der Bundesgerichtshof hatte am 15. Juli 2009 zahlreiche Preiserhöhungen der GASAG für unwirksam erklärt. Die GASAG täusche durch Pressemitteilungen ihre Gaskunden über ihnen zustehende Rückerstattungsansprüche. Dadurch sollen die Verbraucher davon abgehalten werden, diese Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Die GASAG verschaffe sich dadurch einen nicht unbeträchtlichen Vermögensvorteil, weil die Forderungen nach drei Jahren verjähren.

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Auf einen Irrtum könne sich die GASAG nicht berufen. Denn im Urteil des Bundesgerichtshofs wird klar ausgeführt (Tz 11), dass es, anders als die GASAG glauben machen will, auf die Billigkeit der Preiserhöhung überhaupt nicht ankommt.

Professor Kurt Markert hat jahrelang die Energieabteilung des Bundeskartellamts geleitet und ist Professor an der Freien Universität Berlin.

Die Verbraucherzentrale Berlin hat für 194 Kunden beim Landgericht Berlin Klage gegen die GASAG auf Rückerstattung der ohne Rechtsgrund erlangten Preiserhöhungsbeträge erhoben Auch hat die Verbraucherzentrale einen Leitfaden ins Internet gestellt. Er soll Verbrauchern dabei helfen, selbst Klage gegen die GASAG zu erheben. Leitfaden der Verbraucherzentrale Berlin

Ähnlich liegen die Fälle in Dresden, Bremen, Euskirchen und vielen anderen Regionen (weitere Urteile hier). Dort wurde ebenfalls durch den Bundesgerichtshof oder andere Gerichte die Preiserhöhungsklauseln der Gasversorger für unwirksam erklärt. Dennoch verweigern die Versorger die Rückzahlung. "Die Verbraucher sollten sich das nicht gefallen lassen", so Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher.

letzte Änderung: 16.07.2012