Bundeskartellamt: Besuch bei der 10. Beschlussabteilung
(20. Februar 2008) Der Bund der Energieverbraucher hat heute ein Gespräch in der neu eingerichteten 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts geführt. Diese neu eingerichtete Abteilung verfolgt Verstöße gegen den neuen § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, aber auch andere Kartellrechtsverstöße bei Strom, Wasser und Fernwärme.
Das Bundeskartellamt kann im Rahmen seiner Zuständigkeit nur Unternehmen kontrollieren, die in mehr als einem Bundesland als Versorger tätig sind. Jedoch stimmt man sich mit den Kartellämtern der Länder ab.
Beim Gas ist das Bundeskartellamt für etwa 30 Unternehmen zuständig, die Landeskartellbehörden können jedoch auf Antrag Verfahren an das Bundeskartellamt abgeben. Schwerpunktmäßig stehen hier die Gaspreise von Privathaushalten auf dem Prüfstand. Nach dem Abzug der Netzentgelte zeigen sich klare Preisunterschiede zwischen den Unternehmen, die nicht auf Strukturunterschiede zurückzuführen sind. Denn diese Strukturunterschiede sind bereits in den Netzentgelten berücksichtigt. Im nächsten Schritt werden die betroffenen Unternehmen um eine Begründung für die hohen Preise gebeten. Die entsprechenden Schreiben gehen schon bald an die Unternehmen heraus.
Bei der kartellrechtlichen Kontrolle von Strompreisen gestaltet sich die Situation schwieriger. Besonders die Strombeschaffung ist wesentlich komplexer als der Gasbezug und einer kartellrechtlichen Mißbrauchsaufsicht nur schwer zugänglich. Grundsätzlich ist das Bundeskartellamt nach dem Wegfall der Tarifgenehmigungspflicht für Haushaltskunden auch in diesem Bereich tätig und entsprechende Projekte laufen. In den Fokus geraten könnte der Bereich des Nacht- und Heizstroms, weil hier keine Wechselmöglichkeiten gegeben sind.
Die Abgrenzung der kartellrechtlich relevanten Märkte, wie sie vom OLG Celle unter Bezug auf das BGH Urteil vom 13.6.07 erfolgte, hält das Kartellamt nicht für sachgerecht. Man rechnet sich gute Chancen aus, vor dem Kartellsenat des BGH mit der Rechtsbeschwerde gegen das OLG Celle zu obsiegen.
Das Amt bewältigt jede Woche einen ganzen Waschkorb voll Post von Verbraucherseite.