311 Erdgas Brennwerttechnik / Foto: Zukunft Erdgas e.V.
E.on Hanse gibt auf

Kunden siegen auf ganzer Linie

E.on Hanse gibt auf

(12. Juni 2013) E.on Hanse hat seine Rechtsmittel gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Hamburg im Gaspreisstreit mit den Kunden und der Verbraucherzentrale Hamburg zurückgezogen. Damit werden die in den beiden von Verbraucherseite eingereichten Sammelklagen ergangenen Urteile rechtskräftig.

Ein mehr als achtjähriger Kampf mit zwei Sammelklagen gegen überhöhte Gaspreise und unfaire Vertragsklauseln geht damit zu Ende: Die erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger und die erste Sammelzahlungsklage sind endgültig erfolgreich.

Die Kapitulation durch E.on bedeutet für die Gaskunden: Wer seine Rechnungen gekürzt hat, braucht nichts nachzuzahlen. Wer unter Protest gezahlt hat, kann Erstattung verlangen. Wer bis jetzt nichts unternommen hat, sollte prüfen lassen, ob er eventuell noch einen Erstattungsanspruch hat. Die erste Gruppe schätzt die Verbraucherzentrale Hamburg auf 5.000, die zweite auf 50.000, die dritte auf mehrere hunderttausend Kunden. Das den Kunden zustehende Erstattungsvolumen schätzt die Verbraucherzentrale auf mindestens 50 Millionen Euro.

Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert E.on Hanse nunmehr auf, die Kunden von sich aus zu entschädigen. Jeden Kunden vor Gericht ziehen zu lassen, ist armselig und unwürdig, es belastet die Justiz und die betroffenen Verbraucher. Vorsorglich sollten alle betroffenen Gaskunden ihre Ansprüche geltend machen.

E.ON Hanse: Preisklauseln unwirksam

Die E.ON Hanse AG, scheiterte erneut mit Gaspreiserhöhungen.

E.ON Hanse: Preisklauseln unwirksam

(22. März 2011) Die E.ON Hanse AG, scheiterte erneut mit Gaspreiserhöhungen. Das Landgericht Hamburg bestätigte die Urteile zweier Amtsgerichte, die von E.ON Hanse verwendeten Preisanpassungsklausen würden die Kunden unangemessen benachteiligen und seien daher unwirksam.

Nachzahlungsforderungen von E.ON seien obsolet, hieß es. Die Kunden hatten 2004 Preiserhöhungen widersprochen und die Beträge gekürzt. E.ON Hanse hatte sich in den Klauseln erlaubt, die Gaspreise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen.

E.on hat schlechte Karten in Hamburg

Niederlage vor Gericht steht bevor

E.on hat schlechte Karten in Hamburg

(19. November 2010) In der Berufung zur Sammelklage von 53 Hamburger Gaskunden zeichnet sich eine Niederlage der E.ON Hanse AG, Quickborn, ab. In einer vorläufigen Bewertung nannte das Hanseatische Oberlandesgericht alle Preiserhöhungen seit Oktober 2004 ungültig.

Die endgültige Entscheidung wird am 22. Dezember verkündet, eine Revision vor dem BGH wird wohl zugelassen. Sollte das Gericht seiner vorläufigen Bewertung folgen, würde das Urteil des LG Hamburg vom Oktober 2009 bestätigt, nach dem die AGB-Klausel zu Preisänderungen und alle darauf gestützten Erhöhungen ungültig sind.

Die Klausel, dass das Unternehmen berechtigt ist, die Preise der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen, sei zu allgemein, zu intransparent und damit nichtig, hieß es damals.

Strafanzeige gegen E.ON-Hanse und GASAG

Freiheitsstrafen für verantwortliche Manager? - Strafanzeigen wegen Betrugs gegen Manager von GASAG und E.ON Hanse Vertrieb.

Strafanzeige gegen E.ON-Hanse und GASAG

Freiheitsstrafen für verantwortliche Manager? - Strafanzeigen wegen Betrugs gegen Manager von GASAG und E.ON Hanse Vertrieb.

(4. August 2010) Betrug ist strafbar, sogar ein Betrugsversuch. Wer absichtlich einen Anderen täuscht um sich oder Andere zu bereichern, der kommt mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt.

Der renommierte Energierechtler Prof. Markert (Freie Universität Berlin, ehemals Bundeskartellamt) hat nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Hamburger E.ON Hanse Vertrieb und der Berliner GASAG gestellt: Es ist in beiden Fällen durch Gerichtsurteile festgestellt, dass die Gaspreiserhöhungen der Vergangenheit unrechtmäßig waren. Trotzdem werden den Kunden gegenüber diese Ansprüche weiterhin geltend gemacht. Die Kunden werden dadurch absichtlich darüber getäuscht, dass die Zahlungsansprüche ungerechtfertigt sind.

Prof. Markert sieht eine Analogie zu einem anderen Fall: Der frühere Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung BSR Arnold Guski wurde 2009 wegen Betrugs zu einer Geld- und Freiheitsstrafe (ein Jahr und neun Monate) verurteilt. Unter seiner Veranwortung wurden tausenden von Grundstückbesitzern überhöhte Straßenreinigungsgebühren von rund 26 Millionen Euro abgerechnet, obwohl Guski wusste, dass diese zu hoch waren. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schuldspruch (Beschluss des BGH vom 9. Juni 2009, 5 StR 394/08): Auch wenn der Schuldige unmittelbar keine falschen Tatsachenbehauptungen gemacht hat, kann er sie zwingend durch sein Verhalten miterklären, so der Bundesgerichtshof (Tz 15). Der Rechnungsempfänger ist nicht in der Lage, die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen, er vertraut auf die Richtigkeit der ihm zugesandten Rechnung. Wenn dem Rechnungsteller klar sein muss, dass die Rechnung rechtsfehlerhaft ist, dann liegt eine Täuschungshandlung vor.

Im Fall der GASAG hat der VIII. Zivilsenat des BGH in einem Urteil vom 15.7.2009 rechtskräftig entschieden, dass die von der GASAG in den Jahren 2005 und 2006 vorgenommenen Erhöhungen unwirksam waren (Az VIII ZR 225/07).

Im Fall der E.ON Hanse Vertriebs GmbH sind bereits eine Reihe von Zahlungsklagen von E.ON Hanse gegen Protestkunden in erster Instanz abgewiesen worden, weil die Preisanpassungsklausel unwirksam ist (so z.B. Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.10.2009, Az 301 O 32/05). E.ON Hanse Vertrieb macht die von den Kunden gekürzten Rechnungsbeträge flächendeckend geltend. Prof. Markert schreibt dazu in seiner Strafanzeige: "Die von E.ON Hanse Vertrieb ihren Sonderkunden seit 2004 gestellten Jahresrechnungen sind insoweit unrechtmäßig, als sie die unwirksamen Erhöhungsbeträge einschließen".

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Strafanzeigen von Professor Markert im Internet verfügbar gemacht.

"Die Verantwortlichen nicht nur bei E.ON und GASAG sollten sich die Konsequenzen ihres Handels überlegen", rät der Vereinsvorsitzende Dr. Peters: "Wer von Kunden Preise verlangt, von denen er weiß, dass er sie nach Recht und Gesetz nicht verlangen dürfte, macht sich des Betrugs schuldig. Nachdem die Zivilgerichte eindeutig die Unrechtmäßigkeit der Preiserhöhungen gegenüber Gaspreissondervertragskunden geklärt haben, muss dieses Kapitel nunmehr auch strafrechtlich angegangen werden".

Prof. Markert: "Das öffentliche Interesse an dem Fall ist angesichts von ca. 300.000 betroffenen Gaskunden und einer geschätzten Überzahlung von über 100 Millionen Euro mindestens so groß wie in dem von der Staatsanwaltschaft Berlin aufgegriffenen und mit einer rechtskräftigen Verurteilung nach 263 Abs. 1 StGB abgeschlossenen BSR-Fall."

Betroffenen Verbrauchern in Berlin und Hamburg rät der Bund der Energieverbraucher, sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin bzw. Hamburg nach dem Stand der Ermittlungen zu erkundigen

 Download Schreiben an Staatsanwaltschaft Berlin vom 5. Januar 2010 - GASAG 

 Download Schreiben an Staatsanwaltschaft Berlin vom 16. Juli 2010 - GASAG 

 Download Schreiben an Staatsanwaltschaft Hamburg vom 23. Juli 2010 - E.ON Hanse 

Hamburger Verbraucherzentrale warnt

E.on-Angebot nicht annehmen

Hamburger Verbraucherzentrale warnt

(8. Januar 2010) Die Hamburger Verbraucherzentrale warnt vor einem Vertragsangebot der E.ON Hanse AG. Das Unternehmen schreibe hunderttausende Kunden an und versuche ihnen im Rahmen eines Folgevertrags mit besseren Konditionen eine veränderte Preisanpassungsklausel „unterzuschieben", so die Verbraucherzentrale. Wer auf das Angebot eingehe, verzichte möglicherweise auf die Chance, sich erfolgreich gegen Preiserhöhungen wehren zu können.

Eine Unternehmenssprecherin sprach von unsachgemäßen Behauptungen. Juristische Erwägungen hinsichtlich der Anpassungsklausel spielten bei dem Angebot keine Rolle.

Hintergrund: Im Prozess um eine Sammelklage von 52 E.ON-Hanse-Kunden hatte das Hamburger Landgericht im Oktober eine Preisanpassungsklausel in älteren Lieferverträgenfür unwirksam erklärt. E.ON Hanse hat Berufung dagegen eingelegt.

Die Verbraucherzentrale meint, sämtliche Kunden, in deren Verträgen die strittige Formulierung bis heute enthalten sei, könnten vom Unternehmen im Zweifelsfall nicht zur Zahlung der Preissteigerungen verpflichtet werden. Das gelte für mehr als 400.000 Kunden. Wer nicht unterschreibe, behalte den alten Vertrag, und der sei Gold wert, so die Verbraucherzentrale.

Höhere Erdgaspreise der E.on-Hanse nicht zahlen!

Der Bund der Energieverbraucher hält die zehnprozentige Gaspreiserhöhung der E.on-Hanse für überzogen und unbegründet.

Höhere Erdgaspreise der E.on-Hanse nicht zahlen!

(28. Oktober 2004) - Der Bund der Energieverbraucher hält die zehnprozentige Gaspreiserhöhung der E.on-Hanse für überzogen und unbegründet. Zwar lagen die Preise vor der Erhöhung um gut sechs Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Sie sind aber bereits in den vergangenen beiden Jahren stärker als der Bundesdurchschnitt erhöht worden. Weitere Preiserhöhungen seien nicht zu rechtfertigen.

Der Verbraucherverband stützt seine Kritik auf die Preisentwicklung der vergangenen 13 Jahre. In dieser Periode seien im Bundesschnitt die Importpreise für Erdgas um 0,02 Cent gestiegen, die Preise für Haushaltskunden dagegen um 1,5 Cent je Kilowattstunde. Selbst nach Abzug der Steuererhöhung haben die Gasversorger die Preise um das Fünffache der gestiegenen Kosten erhöht. Dadurch seien heute die Erdgaspreise viel zu hoch

"Hier sind Preissenkungen von zehn bis zwanzig Prozent angesagt. Die Preise nun nochmals zu erhöhen, ist der Gipfel an Unverfrorenheit", so der Vereinsvorsitzende Aribert Peters. Man wisse, dass Gasimporteure wie z.B. Ruhrgas ihre Abgabepreise derzeit um vier Prozent erhöhen würden. Da aber die Bezugskosten nur ein Drittel der Gesamtkosten ausmachten, dürften die Stadtwerke nur um 1,2 Prozent erhöhen. Alles andere sei reine Gewinnsucht und nicht durch Kostensteigerungen begründbar. "Während Wirtschaft und Verbraucher die schlechteste Zeit seit Jahren durchleben, greifen äußerst gutverdienende Monopolfirmen den Kunden, die sich nicht wehren können, nochmals kräftig in die Tasche. Diese Kaufkraft geht den Verbrauchern und der Wirtschaft verloren, monatlich bundesweit etwa eine Milliarde Euro". Selbst die Bundesregierung und das Bundeskartellamt haben die Preiserhöhungen sehr deutlich kritisiert.

Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt deshalb den Verbrauchern, die Gasrechnung zu bezahlen, den missbräuchlich überhöhten Anteil jedoch abzuziehen und dies dem Versorger schriftlich mitzuteilen. Denn die Gasversorger brächen durch die Preiserhöhung ihre vertragliche Verpflichtung zur Preisbildung nach billigem Ermessen, teilt der Bund der Energieverbraucher mit. Ein Formbrief und weitere Informationen finden sich im Internet unter gaspreise-runter.de.

Die Versorger drohen mit Konsequenzen und kostenpflichtiger Sperrung des Gasanschlusses. Einfach das Gas abstellen, das geht gar nicht, meint dagegen der Bund der Energieverbraucher. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei die Androhung einer Liefersperre gegen Verbraucher, die sich so gegen überhöhte Preise wehren, unzulässig. Denn es sei nur der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig, den ein Gericht festsetze, wenn der Verbraucher die Billigkeit seiner Rechnung anzweifele.

Weitere Informationen zum Thema überhöhte Gaspreise und was Sie tun können, um sich gegen zu hohe Preise zu schützen, finden Sie auf der Seite gaspreise-runter.de.

Kartellamt stoppt Lübeck-Einstieg von E.on

Die E.on Hanse darf keine Minderheitsbeteiligung an Stadtwerke Lübeck GmbH erwerben

Kartellamt stoppt Lübeck-Einstieg von E.on

(25. November 2003) - Die E.ON Hanse, Rendsburg, früher Schleswag AG, darf keine Minderheitsbeteiligung an der Stadtwerke Lübeck GmbH erwerben. Die Beteiligung von 49,9% an den Stadtwerken lasse eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellungen beim Strom- und Gasabsatz erwarten, so das Bundeskartellamt. Die angebotenen Kompensationen seien nicht ausreichend, um die negativen Wirkungen des Zusammenschlusses auszugleichen.

Ein Bürgerbegehren gegen den Anteilsverkauf hat die notwendige Stimmenzahl aufgrund der Weihnachtszeit nur knapp verfehlt.

E.on Hanse gegründet

Im Norden alles on

E.on Hanse gegründet: Im Norden alles on

(September 2003) Alle Aufsichtsräte stimmten zu: E.ON Hanse AG heißt der neue Energiedienstleister aus der Schleswag AG, Rendsburg, der Hamburger Gaswerke GmbH (Hein Gas) und deren Schweriner Tochter HanseGas GmbH (HGW).

Damit verschmilzt die E.ON Energie AG, München, alle ihre norddeutschen Energietöchter. Der Unternehmenssitz soll Quickborn werden. Mit dem rückwirkend ab Jahresbeginn geltenden Zusammenschluss will das neue Unternehmen jährlich 50 Mio Euro einsparen, das Personal wird von 3300 Mitarbeiter um 450 reduziert. E.ON Hanse kommt auf 2,3 Mrd Euro Umsatz und versorgt zwischen der dänischen und polnischen Grenze mehr als 800 000 Haushalte mit Gas, 700 000 mit Strom und 22 000 mit Wasser.

Vorstandschef wird Hans-Jakob Tiessen, Personalvorstand Peter Böhm, Vertriebsvorstand Helmut Lechlein, Technikvorstand Klaus Lewandowski und Finanzvorstand Dirk Rüggen.

letzte Änderung: 12.06.2013