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Es gibt viele gute Gründe für eine CO2-Steuer. Andere Steuern können dafür abgeschafft werden.

Klimaschutz durch CO2-Steuer

Es gibt viele gute Gründe für eine CO2-Steuer. Andere Steuern können dafür abgeschafft werden. Die Erneuerbaren und die Verbraucher profitieren. Jörg Lange, Joachim Nitsch und Peter Becker haben wichtige Argumente zusammengetragen. Die Regierung muss nun dringend handeln!

(31. März 2018) Ohne wirksame CO2-Bepreisung noch in dieser Legislaturperiode sind die Klimaschutzziele für 2030, 2040 und 2050 nicht mehr erreichbar. Wetterextreme nehmen zu, die Meeresspiegel steigen, die Eismassen und Permafrostböden schmelzen. Für die globale Klimaerwärmung ist vor allem die über die Zeit entstehende Summe von Treibhausgasemissionen entscheidend, das sogenannte „CO2-Budget“. Zuletzt haben 15.000 Wissenschaftler eine eindringliche Warnung an die Menschheit unterschrieben.

2759 Dr. Jörg Lange

Dr. Jörg Lange

Die CO2-Uhr tickt, es bleiben nur noch wenige Jahre zum Umsteuern, unabhängig davon, welche Parteien regieren. bdev.de/letztewarnung

Deutschland ist führender Klimasünder!

Deutschland steht bei der Summe der kumulativen CO2-Emissionen von 1850 bis 2014 mit 86 Gigatonnen weltweit auf Platz 4. Seit 2009 hat Deutschland seine Treibhausgasemissionen nicht mehr gesenkt. Die Vorgaben des nationalen Klimaschutzplans für 2020 wird Deutschland deutlich verfehlen, das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens scheint derzeit unerreichbar.

Weiter so ist keine Option!

Der Klimawandel verursacht massive Klimaschäden. Schätzungen für die Schadenskosten liegen gegenwärtig zwischen 40 und 120 Euro pro Tonne CO2 und steigen mit Fortschreiten des Klimawandels längerfristig auf deutlich über 200 Euro pro Tonne CO2. Jedes Klimaschutzinstrument muss daher mit CO2-Preisen um 40 Euro pro Tonne CO2 einsetzen und dynamisch steigen. Die auflaufenden „Zusatzkosten“ (Internalisierung externer Kosten) eines aktiven Klimaschutzes (gegenüber einer „Weiter-So-Entwicklung“) werden gesamtwirtschaftlich durch den stetig wachsenden Nutzen vermiedener Klimaschäden kompensiert. Die Schaffung einer zukunftsfähigen und klimaverträglichen Infrastruktur ist somit auch volkswirtschaftlich eine kluge Strategie.

2759 Gebäude im Hochwasser / Foto: Norbert Kaiser (CC BY-SA 2.5)

Der europäische Emissionshandel ist gescheitert!

Mengenbasierte CO2-Preise sind volatil und damit nicht planungssicher. Die nun verstärkt aufkommende Forderung nach Mindestpreisen im Rahmen des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) ist das Eingeständnis, dass ein rein mengenbasierter EU-ETS gescheitert ist. Der EU-ETS umfasst derzeit nur etwa 45 Prozent der Emissionen aus etwa 12.000 großen Kraftwerken und Industrieanlagen. Bisher sind Verkehr, Gebäude, Gewerbebetriebe, Handwerk sowie öffentliche und private Dienstleister nicht erfasst.

Die aktuellen CO2-Zertifikatpreise um 5 bis 10 Euro pro Tonne sind wirkungslos. Die erwartete Rolle als Leitinstrument der europäischen Klimapolitik mit entsprechender Lenkungswirkung konnte der ETS damit nicht einlösen. Für die niedrigen CO2-Preise des ETS sind auch die kostenlosen Zuteilungen von Zertifikaten verantwortlich. Diese Praxis soll auch zukünftig für die energieintensive Industrie (Stahl, Mineralölverarbeitung, Chemie, Papier und Zement) aufrechterhalten werden.

2759 Dr. Joachim Nitsch

Dr. Joachim Nitsch

Die großen Überschüsse an Zertifikaten sind auf die wenig ambitionierten Reduktionsziele des EU-ETS, die Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008/2009 und auf Zertifikatsimporte, hinter denen meist fragwürdige Projekte stehen, zurückzuführen. Der Überschuss an Zertifikaten wiederum führt zu erheblichen Zusatzgewinnen: Die Stromkonzerne haben auf die Strompreise die fiktiven Zertifikatpreise aufgeschlagen und damit Milliarden verdient. Auch der Überschuss an Zertifikaten für die energieintensive Industrie hat bereits Gewinne von rund fünf Milliarden Euro erzeugt.

Der EU-ETS arbeitet im Ergebnis ungleich: Zwischen 2005 und 2016 wurde in der EU eine Reduktion der CO2-Emissionen um 26 Prozent erreicht, also doppelt so viel wie in Deutschland. Dies deutet darauf hin, dass besonders die deutschen Anlagenbetreiber über viel zu viele überschüssige Zertifikate verfügen.

Auch die gerade beschlossene Reform des EU-ETS ist völlig unzureichend: Es werden weiter viel zu viele Zertifikate vorhanden sein. Außerdem scheitert die Einbeziehung der bisher privilegierten Branchen am lobbyistischen Widerstand. Vom EU-ETS bleibt praktisch nur ein theoretisches Prinzip. Deswegen ist auch die Darstellung falsch, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) „der größte Konstruktionsfehler der Energiewende“ sei und das EEG gar nicht dazu führe, dass der CO2-Ausstoß in Europa sinke, wie es beispielsweise Hans Werner Sinn behauptet. Das EEG kam bereits 2000, der EU-ETS begann 2005.

Es ist zwar richtig, dass der Erfolg des EEG zur Zunahme der überschüssigen Zertifikate geführt hat. Aber dieser Erfolg hätte bei der Zuteilung der Zertifikate berücksichtigt werden müssen. Hierbei handelt es sich um eine Henne-Ei-Problematik.

Parallel zum EEG hätte man eine wirksame CO2-Bepreisung einführen müssen und keine Ausnahmen für energieintensive Betriebe zulassen dürfen. Die Nicht-Bepreisung von Treibhausgasemissionen gehört damit genauso wie beispielsweise die kostenlose Zuteilung von CO2-Emissionsberechtigungen oder die Industrieausnahmen de facto zu den klimaschädlichen Subventionen, wie sie vom Umweltbundesamt seit Jahren kritisiert werden.   bdev.de/ubasubvention

2759 Industrieanlage mit Rauch / Foto: SD-Pictures (CC0)

Geringe CO2-Preise führen zu niedrigen Strombörsenpreisen, hohen Stromexporten und verzerren den Wettbewerb!

Der Stromexportsaldo betrug im Jahr 2011 lediglich 6 TWh, stieg aber auf 34 TWh im Jahr 2013, auf 52 TWh in 2015 und erreichte 2016 mit 54 TWh eine bisherige Höchstmarke. Aber: Bis 2005 war die Strombilanz Deutschlands praktisch ausgeglichen. Das signalisiert einen Beitrag des EU-ETS.

Ein wesentlicher Grund für die überschüssige Stromproduktion ist die Fehlkonstruktion der EEG-Umlage: Der sogenannte Ausgleichsmechanismus des EEG schreibt vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den aufgenommenen erneuerbar erzeugten Strom an der Spotmarktbörse EPEX Spot verkaufen müssen. Das hat dazu beigetragen, dass die Megawattstunde Strom nur 30 Euro kostet. Mit diesem Preis können nur abgeschriebene Braunkohlekraftwerke mithalten. Daher überschwemmt insbesondere billiger Braunkohlestrom aus Deutschland den europäischen Strommarkt. Selbst Länder wie Polen und Tschechien, die traditionell Strom nach Deutschland exportiert haben, sind derzeit per Saldo Bezieher von deutschem Strom. Dadurch sind paradoxerweise im Jahr 2016 die CO2-Emissionen in Deutschland wieder gestiegen. Im Ausland wurde jedoch überwiegend die weniger emissionsintensive Stromerzeugung verdrängt. So macht die EEG-Umlage indirekt die Erfolge des EEG zunichte und verärgert zusätzlich die europäischen Nachbarn.

Die geringen CO2-Zertifikatspreise führen nur zu einer marginalen Erhöhung der Stromkosten aus fossilen Kraftwerken an der Strombörse. Auch deswegen muss der CO2-Preis dringend angehoben werden. Würde in Deutschland ein CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne eingeführt, würde dies in erster Linie zu einem erheblichen Abschmelzen des Stromexportüberschusses führen.

2759 Dr. Peter Becker

Dr. Peter Becker

Preisbasierte Instrumente (CO2-Steuern) sind einfach, schnell und an die jeweiligen nationalen Randbedingungen angepasst umsetzbar!

Wenn sich eine wirksame CO2-Bepreisung, beispielsweise über Mindestpreise international oder europäisch innerhalb der nächsten zwei Jahre, nicht durchsetzen lässt, müssen sie national ergänzend zum ETS und ohne Wettbewerbsnachteile eingeführt werden.

Ein Nebeneinander von EU-ETS und nationaler CO2-Bepreisung existiert in vielen Ländern der EU: Finnland war das erste Land, das 1990 eine CO2-Steuer eingeführt hat, kurz darauf gefolgt von Schweden, Norwegen, Dänemark und inzwischen auch Slowenien (1997), Irland (2010), Großbritannien (2013) und Frankreich (2014).

Besonders auffällig ist der Erfolg Großbritanniens: Dort müssen seit April 2015 zusätzlich zum Preis für das Zertifikat bis zu 30 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 bezahlt werden. In Folge dessen wurde viel weniger Kohlestrom erzeugt, dafür deutlich mehr Strom aus Gaskraftwerken. In der EU führte dies bereits dazu, dass eine Emissionsreduktion von 48 Mio. Tonnen CO2 eingetreten ist. Die Hälfte des Wechsels von Kohle zu Gas und damit der Reduktion von Treibhausgasen ging dabei auf den Alleingang von Großbritannien zurück. Zudem liegen die potentiellen Erlöse am Spotmarkt dort für Photovoltaikanlagen aktuell um rund 50 Prozent höher als in Deutschland und Investoren trauen sich mit diesem Signal, große Freilandanlagen ohne Förderung zu bauen.

Eine sektorübergreifende CO2-Bepreisung für alle ohne Ausnahme ist verursachergerecht!

Verursachergerecht sind CO2-Preise vor allem dann, wenn sie in gleicher Höhe für alle Sektoren (Wärme, Strom und Verkehr) und ohne Ausnahmen eingeführt werden. Erneuerbare Energien und Effizienzmaßnahmen werden durch Berücksichtigung von angemessenen Schadenskosten auch ohne Förderung konkurrenzfähig zu den fossilen Energieträgern.

2759 Kind mit Mundschutz / Foto Hung Chung Chih/Shutterstock.com

Höhe und Anstiegspfad des CO2-Preises sind für die Wirksamkeit entscheidend, schaffen Planungssicherheit und sind
technologieoffen!

Ab einem CO2-Preis von etwa 32 Euro pro Tonne werden Gaskraftwerke günstiger als Braunkohlekraftwerke.

Damit wird der technologieoffene Einstieg in den zügig notwendigen Ausstieg aus der Braunkohle eingeleitet. Eine direkte Wirkung im Verkehrsbereich ist bei 40 Euro pro Tonne bezogen auf den Individualverkehr eher nicht zu erwarten. Viel entscheidender sind die indirekten Wirkungen eines verlässlich ansteigenden CO2-Preises. Durch sie werden Investitionen in alternative Technologien wie Power-to-Gas, Power-to-Liquid usw. erst möglich, die auch im Verkehrsbereich die entscheidenden Veränderungen herbeiführen können. bdev.de/brainpoolco2

CO2-Preise ab 40 Euro pro Tonne ermöglichen eine aufkommensneutrale Einnahmeverwendung für bisherige Umlagen und Steuern auf Energie!

Mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe und aus dem EU-ETS können die Umlagen aus dem EEG sowie dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) finanziert werden und Steuern auf Strom, Erdgas und Heizöl wegfallen. Bei einem Einstieg mit etwa 40 Euro pro Tonne CO2 kann dieser Umbau praktisch kostenneutral erfolgen. Ein stetiger Anstieg des Preises sichert eine gleichbleibende Anreizwirkung und ein stabiles Finanzvolumen. Für Stadtwerke und Energiegenossenschaften wird es auch ohne Förderung wieder attraktiv, in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Mieterstrommodelle zu investieren.

Nationale CO2-Preise sind rechtlich zulässig und im bestehenden Rechtsrahmen umsetzbar!

Eine CO2-Bepreisung in Deutschland ist sehr einfach über neue Energiesteuersätze im Energiesteuergesetz auf fossile Energieträger umzusetzen und lässt sich konform sowohl zum Europa- als auch zum Welthandelsrecht gestalten. Hierzu liegen zahlreiche Gutachten und Untersuchungen vor, die dies bestätigen.

Die Verlagerung von Emissionen und Produktion (Carbon Leakage) kann durch Grenzsteuerausgleich und Stromkennzeichnung vermieden werden!

Die Befürchtung des Verlusts von Arbeitsplätzen ins Ausland hat dazu geführt, dass die stromintensiven Industrien vielfältig privilegiert wurden. Dies geschah insbesondere durch Reduzierung oder Wegfall der Stromsteuer, der EEG-Umlage und von Netzentgelten.

Auch nationale CO2-Preise dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen und gegen WTO- oder GATT-Recht verstoßen. Dazu ist ein Grenzsteuerausgleich (GSA) ein Lösungsansatz, etwa bei energieintensiven Rohprodukten wie Aluminium, Zement, Stahl und Papier. Dieser Grenzsteuerausgleich muss vom Staat geleistet werden und sollte erst greifen, wenn die Wettbewerbsverzerrung einen bestimmten Schwellenwert, beispielsweise bezogen auf die Produktionskosten, nachweislich überschreitet.

Ferner ist eine ausreichende Kennzeichnung des grenzüberschreitenden Strommixes erforderlich, um, sofern notwendig, auch den Stromimport und -export konform zum Europa- und Welthandelsrecht besteuern zu können. Eine entsprechende Stromkennzeichnung gibt es bisher nur – aber immerhin – in Österreich sowie der Schweiz. Damit ist es Österreich, das selbst keinen Atomstrom produziert, gelungen, zumindest handelstechnisch den Import von Atomstrom zu unterbinden.

Flankierende Maßnahmen können den Ausstieg aus der Braunkohle sozialverträglich gewährleisten!

Der Ausstieg aus dem Steinkohlebergbau ist durch die RAG-Stiftung sozialverträglich ermöglicht worden. Zunächst war vorgesehen, dass dieser durch den „Kohlepfennig“ finanziert wird, also einem Aufschlag auf den Strompreis. Diesen hat das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Der Ausstieg aus dem Steinkohlebergbau sei eine Staatsaufgabe und müsse daher vom Steuerzahler finanziert werden. So kann auch eine sozialverträgliche Ausgestaltung des Kohleausstiegs beispielsweise durch eine Stiftung finanziert werden.

Eine CO2-Abgabe wirkt Paragrafenexplosion und Förderdschungel entgegen und trägt zum Bürokratieabbau bei!

Zur Zeit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 gab es rund 500 energierechtliche Paragrafen. Jetzt sind es 10.500, praktisch eine Verzwanzigfachung. Durch diese „Paragrafenexplosion“ ist eine in der Praxis nicht beherrschbare Komplexität im Energierecht eingetreten. Mit der CO2-Abgabe wird das bisherige Förderinstrumentarium durch ein einfacheres, marktwirtschaftlich konformes Instrument abgelöst, das zielgerichtet auf die Ablösung fossiler Energieträger ausgerichtet ist. Damit würde nicht nur eine faire Bepreisung von CO2, sondern auch von Strom aus erneuerbaren Quellen und Graustrom – also elektrische Energie unbekannter Herkunft – erreicht werden.

CO2-Bepreisung ist ein Vorbild für die Internalisierung von externen Kosten und eine finanzielle Grundlage für Entzug von CO2 aus der Troposphäre!

Die Besteuerung von fossilen Energieträgern nach dem Treibhausgaspotential könnte auch als Modell auf andere Bereiche übertragen werden, beispielsweise als Konsumsteuer auf klimaschädliche Produkte in der Landwirtschaft oder als Ressourcensteuer auf alle nicht-erneuerbaren Rohstoffe. Ressourcensteuern setzen finanzielle Anreize, um Ressourcen zu schonen und effizient zu nutzen. Darüber hinaus bekommen Unternehmen die finanzielle Grundlage für die Entwicklung von Technologien, Produkten und Geschäftsmodellen, CO2 biologisch oder chemisch zu binden und aus der Troposphäre zu entfernen.

Zur CO2-Bepreisung besteht ein breiter Konsens in Wissenschaft und Wirtschaft!

Die Forderung an die Politik, zügig eine wirksame gegebenenfalls auch nationale CO2-Bepreisung einzuführen, ist in der Wissenschaft inzwischen breiter Konsens. So sprachen sich zuletzt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und die Wissenschaftsakademien acatech, Leopoldina sowie die Akademienunion für eine CO2-Abgabe aus.

Auch immer mehr Unternehmen wie Siemens, E.on, EnBW, Aldi Süd und viele weitere begrüßen inzwischen eine CO2-Bepreisung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.co2abgabe.de

letzte Änderung: 06.01.2017