Energiewendechance vertan
Von Aribert Peters und Louis-F. Stahl
(27. Oktober 2020) Alle Jahre wieder reformiert der Gesetzgeber das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für das Jahr 2021 hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier grundlegende Änderungen am EEG angekündigt, die einen „historischen Kompromiss zwischen Klima und Wirtschaft“ erreichen sollen. Der am 23. September 2020 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf, der demnächst im Bundestag beraten wird, bleibt weit hinter den sehr hoch gesteckten Ankündigungen zurück.
Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf vorgesehen, dass bis 2030 die installierte PV-Leistung von derzeit 54 auf 100 GW erhöht werden soll. Es ginge jedoch auch mehr: Das hat eine aktuelle Studie von Energy Brainpool im Auftrag der EWS Schönau errechnet. Bis zum Jahr 2030 könnten statt nur 46 GW sogar bis zu 170 GW neu gebaut werden, 140 GW davon auf bestehenden Dächern, also ohne zusätzliche Flächen zu beanspruchen. Die Studie hat das technisch und praktisch machbare Potenzial abgeschätzt und sogar die Altersstruktur der Hausbesitzer als Einschränkung einbezogen. Die dadurch mögliche zusätzliche Minderung von CO2 wäre beträchtlich. Um dies zu erreichen, müsste, so die Studie, die Marktintegration verbessert werden, eine PV-Pflicht für Neubauten eingeführt sowie Quartierslösungen mit Photovoltaik erleichtert werden. Diese Punkte sieht auch eine EU-Richtlinie vor.
Der vorliegende Entwurf zum EEG 2021 setzt von diesen Vorschlägen und EU-Vorgaben jedoch nichts um. Im Gegenteil, die geplante Novelle des EEG legt in der jetzigen Entwurfsfassung Hausbesitzern zusätzliche Steine in den Weg, die den Ausbau in der Praxis deutlich bremsen dürften. Anlagen ab 100 kWp sollen zukünftig keinen festen Vergütungsanspruch mehr erhalten, sondern können nur nach Teilnahme an einer komplizierten Ausschreibung eine EEG-Vergütung erhalten. Aber auch Kleinanlagen werden weiter ausgebremst. Statt bisher ab 7 kWp Anlagengröße soll nun für alle Anlagen ein Smart-Meter zu Preisen ab 100 Euro pro Jahr verpflichtend werden. Neben dem Einspeisezähler wird aus steuerrechtlichen Gründen in der Regel auch ein Erzeugungszähler benötigt, sodass insgesamt mit Messkosten von 120 bis 200 Euro pro Jahr zu rechnen ist. Für Kleinanlagen auf Ein- und Zweifamilienhausdächern steigen damit die Betriebskosten erheblich. Darüber hinaus soll künftig die Einspeisevergütung zu Zeiten negativer Strombörsenpreise ersatz- und entschädigungslos entfallen.
Der tatsächliche PV-Zubau war nach der letzten größeren EEG-Novelle im Jahr 2017 auf 1,7 GW geschrumpft und hat sich bis zum Jahr 2019 nur langsam wieder auf 4 GW erholt.