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Fuxx – Die Sparenergie

Versteckte Preiserhöhungen

Versteckte Preiserhöhungen

Von Leonora Holling und Louis-F. Stahl

(26. Oktober 2019) Obwohl die Rechtslage längst geklärt ist, beschäftigen versteckte Preiserhöhungen nach wie vor die Gerichte. Es gibt noch immer Versorger, die versuchen, Preiserhöhungen in Flyern oder allgemeinen Schreiben zu verstecken, die wie Werbepost wirken. Die Masche dahinter ist klar: Der Verbraucher soll die Preiserhöhung übersehen. Nicht selten fallen eben diese versteckten Preiserhöhungen außergewöhnlich hoch aus.

3126 Leeres Portmonee / Foto: Chronomarchie / pixabay.com

Das Landgericht Hamburg stellte bereits mit Urteil vom 16. Januar 2018 fest, dass Preisankündigungen nicht in einem allgemeinen Kundenanschreiben versteckt werden dürfen, sondern optisch herauszuheben sind (Az. 312 O 514/16). Versorger müssen ihren Kunden im Hinblick auf § 41 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigen. Dabei haben Versorger Preiserhöhungsankündigungen in textlich abgesetzter Form und deutlich gekennzeichnet gegenüber anderen Informationen zu versenden. Außerdem haben Versorger den neuen Preis dem alten Preis in der Änderungsankündigung gegenüberzustellen, damit Verbraucher die Preiserhöhung verstehen können. Und Verbraucher haben natürlich ein Sonderkündigungsrecht, wenn Preise erhöht werden.

Die eindeutige Rechtslage hält einige Versorger dennoch nicht davon ab, Preiserhöhungen in einer Rechnung im Abschnitt „Zusammensetzung und Entwicklung Ihres Strompreises“, oder „klein gedruckt in einem Werbeflyer“, zu verstecken und den überraschten Verbraucher dann auch noch zu verklagen. Über einen solchen Fall berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ in Ausgabe 4/2019. Laut der Zeitschrift habe „Fuxx-Die Sparenergie“ einen Verbraucher nach derart versteckten Preiserhöhungen auf Zahlung von 964 Euro verklagt. Das Amtsgericht Reutlingen stellte, wie abzusehen war, fest, dass die versteckten Preiserhöhungen unwirksam sind und dem Verbraucher im Gegenteil sogar eine Rückerstattung in Höhe von 101 Euro zustehe (Az. 11 C 906/18). Ungeachtet des Urteils erhielt der Verbraucher Post von einem Inkassobüro im Auftrag von „Fuxx-Die Sparenergie“. Erst nachdem die Finanztest über den Fall öffentlich berichtete, erklärte das Inkassobüro die bereits gerichtlich geklärte Sache für erledigt.

letzte Änderung: 26.10.2019