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Unzulässige Einstufung in die Ersatzversorgung

Von Leonora Holling

(8. Mai 2023) Wer seinem bisherigen Anbieter kündigt oder von diesem selbst die Kündigung des Sondervertrags erhält, darf nicht in die teure Ersatzversorgung eingestuft werden. Auch die Neuregelung der Grundversorgungsverordnung hat daran nichts geändert. Der örtliche Grundversorger muss vielmehr den Verbraucher sofort in die eigene Grundversorgung einstufen und kann ihn nur in zwei Fällen für maximal drei Monate in der Ersatzversorgung belassen: wenn der neue Versorger trotz Zusage nicht rechtzeitig liefert oder er seinen Marktzugang verliert, was etwa bei einer Insolvenz der Fall ist. Nach drei Monaten ist der Verbraucher dann auch in diesen Fällen zwingend in die Grundversorgung einzustufen.

letzte Änderung: 08.07.2024