Atomausstieg: Geldregen für AKW-Betreiber
Von Louis-F. Stahl
(16. August 2021) Nach beinahe zehn Jahren Dauerstreit könnte der Atomausstieg zumindest im Hinblick auf die Entschädigungszahlungen an die AKW-Betreiber nun ein Ende finden. Rückblick: Am 28. Oktober 2010 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP den Ausstieg aus dem zuvor im Jahr 2000 beschlossenen Atomausstieg. Die neuen Laufzeitverlängerungen für die deutschen Atomkraftwerke wurden jedoch nur ein Jahr später – nach der Atomkatastrophe von Fukushima – unter derselben Regierung wieder zurückgenommen. Leider handwerklich höchst fehlerhaft. Seither beschäftigen die AKW-Betreiber die Gerichte, um Entschädigungszahlungen zu erstreiten. Der Streit beschäftigte sogar das Bundesverfassungsgericht, das am 6. Dezember 2016 die Regelungen im Atomgesetz für verfassungswidrig befand. Um diesen Fehler zu heilen, beschloss der Bundestag im Jahr 2018 eine Novelle des Atomgesetzes, die jedoch zwei Jahre später am 29. September 2020 erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde (siehe „Etappensieg für AKW-Betreiber“).
Um sich nicht erneut die Peinlichkeit einer dritten Niederlage in Karlsruhe geben zu müssen, hat die Bundesregierung mit E.on, EnBW, RWE und Vattenfall im März 2021 einen stattlichen Entschädigungsvertrag geschlossen, der endgültige Entschädigungszahlungen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro vorsieht. Die Atomkonzerne verpflichten sich im Gegenzug dazu, auf weitere Klagen zu verzichten. Der Bundestag hat diesen Vertrag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und der AfD im Zuge einer neuerlichen Novelle des Atomgesetzes am 10. Juni 2021 gebilligt. Die Rechnung für das multiple Versagen der Politik bei der Rücknahme vom Ausstieg aus dem Atomausstieg geht damit jetzt endgültig an den Steuerzahler.