Böse Falle: Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern
In neueren Mehrfamilienhäusern werden Heizwärme und Warmwasser oft wohnungsweise übergeben. Das hat Vorteile für Installation und Abrechnung. Solche Wohnungsstationen werden ganzjährig mit hohen Temperaturen (ca. 60 °C) betrieben. Daraus ergeben sich massive Probleme bei der Kombination mit Wärmepumpen.
Von Ralf Krug
(12. Juni 2025) Wohnungsstationen erhalten Wärme aus einer zentralen Wärmeerzeugung (oder aus Fernwärme). Die Stationen umfassen die Technik zur Heizwärmeübergabe und zur Warmwasserbereitung. Die Warmwasserbereitung erfolgt mit einem Plattenwärmetauscher, in dem Warmwasser im Durchfluss erzeugt wird. Wohnungsstationen werden mit drei Leitungen angeschlossen: Heizungsvorlauf, Heizungsrücklauf, Kaltwasser. Sie beinhalten einen Wärmezähler, der die Wärme zur Beheizung und Warmwasserbereitung misst, und einen Kaltwasserzähler (siehe Abb.).
Betrieb
Um eine hygienisch einwandfreien Warmwasser-Zapftemperatur zu erreichen, werden Wohnungsstationen permanent mit etwa 60 °C Vorlauftemperatur bedient. Der zentrale Wärmeerzeuger muss ständig diese Vorlauftemperatur erzeugen und wird daher nicht außentemperaturgeführt, sondern konstant betrieben.
Wärmepumpeneinsatz
Der bei Wärmepumpen übliche Pufferspeicher wird in Liegenschaften mit Wohnungsstationen dauerhaft auf 60 °C gehalten. Diese relativ hohe Temperatur führt zu einer bescheidenen Energieeffizienz. Die sogenannte Jahresarbeitszahl – das Verhältnis von erzeugter Wärme zu verbrauchtem Strom – liegt unter 2 und damit nur etwa halb so hoch wie bei Anlagen ohne Wohnungsstationen. Anders ausgedrückt: Der Stromverbrauch ist doppelt so hoch.
Einzelfälle
Dem Autor sind Anlagen bekannt, deren Jahresarbeitszahl unter 1,5 beträgt. Das stellt sich ein, wenn die Wärmepumpe knapp ausgelegt ist und dadurch die elektrische Zusatzheizung (Heizstab) häufig zum Einsatz kommt. Wenn zusätzlich noch ein Wärmepumpentyp gewählt wurde, dessen maximale Vorlauftemperatur bei tiefen Außentemperaturen abfällt, sinkt die Jahresarbeitszahl noch weiter. In einem konkreten Fall wurden 44.073 kWh Wärme aus 33.649 kWh Strom gewonnen; das entspricht einer Arbeitszahl von nur 1,2.
Zulässigkeit
Eine interessante Frage ist, ob solch ineffiziente Anlagen zulässig sind. Die meisten Wärmepumpen werden mithilfe von Fördermitteln finanziert und unterliegen dadurch bestimmten Anforderungen. In der aktuellen „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ von Dezember 2023 steht unter Punkt 3.4.6: „Wärmepumpen sind so auszulegen, dass mindestens eine -Jahresarbeitszahl von 3,0 erreicht wird.“
Bei Nichterfüllung dieser Vorgabe drohen Fördermittelrückzahlungen und Schadensersatzforderungen.
Geht es auch anders?
Inzwischen sind Wohnungsstationen verfügbar, die mit einer hybriden Warmwasserbereitung ausgestattet sind. Das zu erwärmende Wasser fließt zunächst durch den beschriebenen Plattenwärmetauscher, anschließend durch einen elektrischen Durchlauferhitzer (Leistung etwa 11 kW). Diese Stationen müssen nicht permanent mit hohen Vorlauftemperaturen bedient werden. Vielmehr kann die Vorlauftemperatur „gleitend“ in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt werden. Üblich ist hierbei eine ganzjährige Stütztemperatur von zum Beispiel 30 °C, damit zur elektrischen Warmwassernachheizung keine große Leistung benötigt wird. In solchen Anlagen erreicht die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von 3,0 bis 4,5. Der Anteil der elektrischen Nachheizung am gesamten Wärmeverbrauch liegt bei rund 10 %, daher ist die Energieeffizienz der Gesamtanlage hoch.
- BEG-EM-Förderrichtlinie: www.bafa.de
- www.volkswärmepumpe.info