Energieautonomie

Segment-ID: 10239

Eigenen Strom herstellen und vermarkten

Wer selbst Strom herstellt, kann ihn selbst verbrauchen oder an andere verkaufen. Damit wird er rechtlich nicht nur zum Unternehmer, sondern zu einem Energieversorgungsunternehmen.  Genauso gut können Verbraucher sich mit anderen Verbrauchern gemeinsam in der Stromerzeugung engagieren. Oder sich an schon bestehenden Stromerzeugungsgemeinschaften beteiligen.
Von Aribert Peters und Louis-F. Stahl

(11. Januar 2017) Die Eigenerzeugung von Strom ist wirtschaftlich interessant, weil die Stromerzeugung für sich genommen günstiger als der Strombezug aus dem Stromnetz ist. Denn der Großteil der Kosten beim Strombezug aus dem Netz besteht aus Steuern, Abgaben und Renditen der großen Stromkonzerne sowie der Netzbetreiber. Die Möglichkeiten, selbst Strom zu erzeugen, sind dabei vielfältig: Der Strom kann durch eine Photovoltaikanlage, ein Blockheizkraftwerk oder auch durch ein kleines Windrad erzeugt werden. Doch der Staat hat die Bremse angezogen. Damit die eigene oder gemeinschaftliche Stromerzeugung nicht plötzlich allzu attraktiv wird, hat er die gemeinschaftliche Stromerzeugung in letzter Zeit mit einer Fülle von finanziellen und rechtlichen Lasten erschwert. Dies führt zu einer Komplexität der Eigenstromerzeugung, die für Laien kaum mehr zu durchblicken und nachzuvollziehen ist.

Welche rechtliche und technische Gestaltung im Einzelfall die Richtige ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der Struktur der interessierten Verbraucher ab. In der Energiedepesche ist die Vermarktung gemeinsam erzeugten Stroms schon öfter ausführlich technisch und rechtlich thematisiert worden (siehe ED 2013/4 und 2014/1). Mit diesem Beitrag geben wir einen aktuellen Überblick. Dabei ist die Unterscheidung verschiedener Rollen von erheblicher Bedeutung: Bei jeder Anlage gibt es einen Investor (I), einen Betreiber (B), einen Gebäudeeigentümer (G), in oder auf dessen Gebäude sich die Anlage befindet und schließlich einen oder mehrere Stromletztverbraucher (V). Dabei kann eine Person gleich mehrere der zu besetzenden Rollen übernehmen.

2393 Mieterstrommodell / Summenzählermodell

Mit dem Summenzählermodell können mehrere Parteien in einem Haus oder mehreren benachbarten Häusern mit dem Strom aus einer Erzeugungsanlage versorgt werden. Die von der PV oder einem BHKW erzeugte Strommenge wird von einem Erzeugungszähler (ZPV) gemessen. Die Überschusseinspeisung und der Zusatzstrom aus dem Netz wird mit einem 2-Richtungs-Zähler (ZRZ) erfasst. Dabei kann es immer nur einen Netzverknüpfungspunkt (HAK) geben, auch wenn sich die Kundenanlage über mehrere Häuser erstreckt. Die Anbindung weiterer Häuser muss über eigene Erdkabel erfolgen (orangefarbene Linie). Jede Wohneinheit verfügt auch weiterhin über einen eigenen Stromzähler (ZN1-ZN8). Eine bilanzielle Abrechnung von extern versorgten Letztverbrauchern ist möglich.

Eigenverbrauch und Netzeinspeisung

Ein Verbraucher investiert für sein eigenes Haus in eine Anlage, betreibt diese Anlage und verbraucht den erzeugten Strom. Hier fallen alle vier Rollen zusammen. Der erzeugte Strom wird im Hausnetz verbraucht, der überschüssige Strom wird ins Stromnetz eingespeist und erhält dafür eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG.

Sinnvoll kann es zudem sein, den Überschussstrom in einer Batterie für den späteren Eigenverbrauch zu speichern. Dadurch kann der Anteil des selbst genutzten Stroms erhöht werden. Für bereits vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommene Anlagen ist auf den selbst genutzten Strom keine EEG Umlage zu zahlen. Für später errichtete Anlagen bis maximal 10 kW Generatorleistung besteht eine Freimenge von jährlich 10.000 kWh. Für darüber hinausgehende Strommengen ist eine anteilige Eigenverbrauchs-EEG-Umlage zu zahlen.

2393 PV-Blume / Foto: Pixabay.com

Stromverkauf an Nachbarn und Mieter

Wird der Überschussstrom hingegen an einen Nachbarn – auch im eigenen Haus – verkauft, ist sogar die volle EEG-Umlage in Höhe von 6,88 Cent je kWh (2017) zu zahlen. Nicht zu leisten ist hingegen die Stromsteuer in Höhe von rund 2 Cent je Kilowattstunde. Diese „Begünstigung“ steht jedoch derzeit auf dem Prüfstand und könnte zukünftig wegfallen.

Durch eine Energielieferung wird der Anlagenbetreiber rechtlich zu einem „Energieversorger“. Eine Anzeige dieser Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur ist nicht erforderlich. Es gelten jedoch bestimmte Anforderungen an die Belieferungsverträge, den Inhalt von Rechnungen und bestimmte Verbraucherschutzvorschriften (siehe §§ 5, 41, 42, 111a und 111b EnWG). Für die Abrechnung des gelieferten Stroms und der Abgrenzung von „Eigenverbrauch“ und „Lieferung“ bedarf es zudem eines „Messstellenbetreibers“ für die Stromzähler. Man spricht in diesem Zusammenhang von „Mieterstrom“. Bei der Belieferung von Nachbarhäusern müssen faktisch immer eigene Stromleitungen verlegt werden. Würde der Strom durch das öffentliche Stromnetz „durchgeleitet“, so wären Netznutzungsentgelte, diverse Umlagen und Konzessionsabgaben zu zahlen. Der Preis für eine solche Durchleitung kleiner Strommengen wäre im Ergebnis deutlich höher, als der normale Strombezug aus dem Netz.

Erzeugungsanlage mieten statt kaufen

Wer die Investition in eine Erzeugungsanlage scheut, kann auch eine Anlage von einem Investor mieten. Der Gebäudeeigentümer oder -bewohner kann trotzdem Betreiber der Anlage seine und ist somit Eigenversorger. Entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Anlageneigentümer und den Gebäudebewohnern müssen dafür vertraglich festgehalten werden. Wichtig ist, dass das wirtschaftliche Risiko vom Anlagenbetreiber getragen werden muss. Der Zusatzstrombezug, die Zahlung der Einspeisevergütung und gegebenenfalls Kosten für Erdgas bei einem BHKW müssen folglich vom Anlagenbetreiber verantwortet werden. Alle anderen Regelungen gelten, als wäre der Betreiber auch der Eigentümer und sind oben beschrieben unter „Eigenverbrauch und Netzeinspeisung“.

Dachfläche mieten

Eine andere Perspektive ergibt sich, wenn man eine PV-Anlage auf einem fremden Dach errichten will, weil man kein eigenes Dach hat oder dort schon eine Anlage errichtet wurde. Dann mietet man eine Dachfläche für 50 bis 100 Euro je Quadratmeter und Jahr für 20 Jahre. Das sollte grundbuchlich abgesichert sein. Wenn sich im Haus Abnehmer für den Strom finden, kann auch eine Belieferung der Bewohner stattfinden – dann ist freilich die volle EEG-Umlage zu zahlen.

Die Eigentumsfrage

Gehört die Erzeugungsanlage dem Gebäudeeigentümer, einer Privatperson, einer Eigentümergemeinschaft oder einem Zusammenschluss von Privatpersonen als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“? Möglicherweise hat sich ein Zusammenschluss auch als Energiegenossenschaft gegründet, um eine Erzeugungsanlage zu errichten oder zu betreiben. Die oben angesprochenen Themen müssen wie dargestellt geregelt werden, egal in welcher Rechtsform der Eigentümer dasteht.

Stadtwerke helfen

Einige Stadtwerke bieten Hilfe bei der Errichtung einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach. Sie übernehmen gegen Gebühr die Errichtung und den Betrieb der Anlage. Selbst die Investitionskosten übernehmen einige Stadtwerke und bekommen dafür den erzeugten Strom, der dann zu vergünstigten Bedingungen im Gebäude verkauft wird. Dafür wird natürlich eine entsprechende Rendite seitens der Stadtwerke erwartet.

Dienstleister

Gleiches gilt für Dienstleister wie beispielsweise Discovergy, Buzzn Localpool und Energy Consulting Meyer, welche Hausbesitzern und Anlagenbetreibern helfen, Strom an ihre Mieter zu liefern. Das Angebotsspektrum dieser Dienstleister reicht von allgemeinen Beratungsleistungen, über die Verhandlung mit Bewohnern und dem Netzbetreiber über Vertragsvorlagen, Abrechnungsvorlagen, die Messung des Stroms bis hin zum Full-Service-Paket einschließlich Rechnungslegung und Inkasso. Es ist also genau zu prüfen, welche Aufgaben man zu welchen Kosten und Konditionen extern erledigen lassen möchte und welche Aufgaben man auch selbst erledigen kann und will. Wer neu in die Materie einsteigt, der kann das in der Regel nicht abschätzen. Wer sich in dieser Situation in vollständige Abhängigkeit von einem Stadtwerk oder einem Dienstleister begibt, macht unter Umständen einen folgenschweren und kaum wieder gutzumachenden Fehler. Deshalb bietet der Bund der Energieverbraucher seinen Mitgliedern mit dem „Prosumerzentrum“ sogar kostenfrei eine Beratung in Grundsatzfragen.

Mitgliedervorteil

Der Messstellenbetreiber und Mieterstrom-Dienstleister Discovergy gewährt Mitgliedern im Bund der Energieverbraucher einen dauerhaften Rabatt in Höhe von 20 Prozent auf die Discovergy-Jahresrechnung.

Segment-ID: 16783

Energie-Communities

Strom nicht einfach ins große Netz einspeisen, sondern gezielt an gleichgesinnte Verbraucher zu vermarkten, das ist die Grundidee von Energiegemeinschaften, neudeutsch: Energie-Communities.

(13. Januar 2017) Was alle Energie-Communities gemeinsam haben: Sie wollen Erzeuger und bewusste Verbraucher verbinden. Wenn möglich, sollen dabei beide Seiten sparen und die Energiewende voranbringen. Gleichzeitig sind Energie-Communities auch ein Geschäftsmodell und eine Marketing-Strategie. Sie basiert auf dem Wunsch vieler Verbraucher, sich unabhängig von den etablierten Energieversorgungsunternehmen zu machen und dabei möglichst autark zu werden, Sicherheit vor Strompreissteigerungen zu gewinnen, umweltfreundlicher zu werden und dabei auch noch Geld zu sparen. Aber wie funktioniert das Ganze und wo liegen die Unterschiede? Ein Vergleich von sonnen, Buzzn, Beegy und Caterva.

2393 Wohin fließt dein Stromgeld? / Quelle: buzzn GmbH

Das Stromgeld, das du bei buzzn bezahlst, wird für eine Vielzahl einzelner Positionen verwendet und erreicht eine Vielzahl verschiedener Empfänger: Verdeutlicht am Beispiel eines Münchener Haushalts mit 2.500 kWh Jahresbezug und Eintarifzähler.

Buzzn

Buzzn bietet bereits seit mehreren Jahren die Direktvermarktung von Strom aus kleinen Erzeugungsanlagen an. Auch Erzeugungsanlagen ohne EEG-Vergütung können mitmachen. Die Anlage speist also wie bisher ins örtliche Netz, wird aber von Buzzn aufgekauft. Es wird dann keine klassische EEG- oder KWKG-Vergütung gezahlt. Die Vergütung erfolgt durch die Vermarktung von Buzzn, aber zum Teil auch weiterhin vom lokalen Netzbetreiber, welcher je nach Einzelfall vermiedene Netzentgelte oder Marktprämien ausschütten muss. Stromkunden können von Buzzn diesen Strom kaufen wie von einem anderen Stromanbieter. Allerdings ist der Strom von Buzzn garantiert umweltfreundlich hergestellt. Und man unterstützt andere Verbraucher, die selbst Strom herstellen. Drittens ist der Strom von Buzzn, im Vergleich mit anderen Anbietern teilweise sogar günstiger.

Buzzn verkauft Strom ab 23,90 ct/kWh plus 5,30 Euro Grundpreis pro Monat. Buzzn kauft den Strom und zahlt dafür typischerweise 1 ct/kWh mehr als der Netzbetreiber.

Aber: Ein leistungsmessendes Smart-Meter und gegebenenfalls Fernsteueroptionen müssen nachgerüstet werden, sofern nicht schon vorhanden. Ob sich das unter dem Strich rentiert, hängt von der Menge des eingespeisten Stroms und der bereits vorhandenen Geräteausstattung ab.

sonnenCommunity

Die sonnenCommunity wird vom Batteriehersteller Sonnen GmbH mit Sitz in Wilpoldsried (Allgäu) für seine Kunden mit einer Batterie mit mindestens 6 kWh organisiert. Die Kundenbatterien werden bilanziell zu einer virtuellen Großbatterie zusammengeschlossen. Die ungenutzte Speicherkapazität wird als Regelenergie zur Netzstabilisierung vermarktet. Sonnen ist als eines der 50 weltweit innovativsten Unternehmen vom Massachusetts Institute of Technology (MIT) gelistet worden.

Jedes Gemeinschaftsmitglied zahlt eine monatliche Gebühr von 20 Euro. Wer seinen Speicher auch für Regelenergie zur Verfügung stellt, bekommt kostenlosen Reststrom (sogenannte Flatrate) – allerdings nur in einem Rahmen, der von der Größe der Photovoltaikanlage und des Batteriespeichers abhängt. Wer mehr verbraucht oder nicht bei der „Flatrate“ dabei ist, zahlt für die ersten 2.000 kWh 23 ct/kWh und für weiteren Verbrauch 25,9 ct/kWh. Die Flatrate-Hardware muss mit einmalig 930 Euro bezahlt werden (für die ersten 2.000 Kunden kostenlos). Für die Stromeinspeisung bekommen die Community-Mitglieder 0,25 ct/kWh (Wind, PV) bzw 0,1 ct/kWh (Biogas, Wasserkraft) mehr als bei regulärer Einspeisung.

Beegy

Beegy ist ein Ende 2014 gegründetes Gemeinschaftsunternehmen von MVV Energie Mannheim, BayWa, dem irischen Wärmepumpenhersteller Glen Dimplex und GreenCom Networks. Einerseits kauft man bei BeegyLive eine Solaranlage mit Speicher auf Raten mit 20-jähriger Servicegarantie. Andererseits versteht sich Beegy auch als Gemeinschaft aller Beegy-Kunden, die Überschussstrom untereinander austauschen. Im Angebot ist auch der „Powerwall“ genannte Stromspeicher des US-amerikanischen Elektroautobauers Tesla. Der Verbraucher zahlt eine monatliche Rate, um die PV-Anlage einschließlich des Speichers über 20 Jahre abzubezahlen. Dazu kommt eine monatliche Gebühr je nach Anlagengröße und Verbrauch. Ein Internetkalkulator erlaubt die Berechnung der monatlichen Gebühr. Auch Beegy wirbt mit einer „Strom-Flatrate“. Dies ist aber ein Etikettenschwindel. Denn im Folgejahr wird die monatliche Gebühr an den Verbrauch des Vorjahres angepasst. Und damit bezahlt man faktisch den im Vorjahr verbrauchten Strom. Ob und wie die monatliche Gebühr an insgesamt steigende Strompreise angepasst wird, darüber macht Beegy keine Versprechen oder Prognosen. Der Anbieter selbst gibt dazu lediglich an, dass „im Normalfall unsere Servicegebühr von weiter steigenden Strompreisen unberührt bleibt“. Sicherheit sieht anders aus.

Caterva

Ähnlich wie der Batteriespeicher-Hersteller sonnen bietet auch das Unternehmen Caterva einen Gemeinschaftstarif an. Bei diesem Angebot handelt es sich ebenfalls, anders als der Name „Freistrom“ impliziert, nicht um eine echte „Flatrate“. Der Zusatzstrombezug aus dem Netz ist nur in Höhe der insgesamt  mit der eigenen PV-Anlage erzeugten Menge frei. Hat beispielsweise eine Anlage mit 5 kWp in einem Jahr 4.500 kWh erzeugt, darf der Betreiber zeitunabhängig 4.500 kWh „frei“ verbrauchen. Ein Monats- oder Jahresgrundpreis fällt nicht an. Der Freistromtarif für 20 Jahre ist bei der Anschaffung eines Caterva-Stromspeichers eingepreist. Weitere Bedingung ist, dass Caterva den Stromspeicher zur Bereitstellung von Regelenergie für das Stromnetz nutzen darf. Hierfür erhalten Betreiber eine variable (nicht garantierte) Vergütung von derzeit rund 1.000 Euro pro Jahr.

Segment-ID: 16784
Energiesicherheit gefährdet

Ohne den ständigen massiven Import fossiler Energien ist unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft nicht funktionsfähig. weiter lesen

Segment-ID: 16514
Private Krisenvorsorge als Strategie

„Vernünftige Vorsorge für den Krisenfall“ ist ein guter Rat, den sogar die Bundesregierung jedem Bürger mit auf den Weg gibt. weiter lesen

Segment-ID: 16124
Gemeinsame Vorsorge

Sind wir als Gesellschaft gewappnet gegen die Belastungen, die ein künftiger Energiepreisanstieg mit sich bringt? weiter lesen

Segment-ID: 16121
Gießen mit Effizienzrekord

0,36 – diesen Wert melden die Stadtwerke Gießen (SWG) als Primärenergiefaktor 2014 weiter lesen

Segment-ID: 15938
Anfälligkeit gegenüber Energiekrisen

Das Forschungsprojekt „Resilienz Österreich“ untersucht, wie krisenfest die österreichischen Regionen angesichts PeakOil sind. weiter lesen

Segment-ID: 15925
Grüne Energieerzeugung als Volkssport

Die eigene Energieerzeugung ist zum Volkssport geworden und hat in Deutschland genauso viele aktive Anhänger wie der Fußball. weiter lesen

Segment-ID: 15076
Verbraucher für dezentrale Stromerzeugung

Jeder Dritte Neubau plant BHKW weiter lesen

Segment-ID: 10240
Der Film zur Revolution

Der Regisseur und Filmemacher Carl Fechner plant zum Thema Energieautonomie einen 100-minütigen Dokumentarfilm weiter lesen

Segment-ID: 8171
Energieautonomie

Energie aus eigenen nachhaltigen Ressourcen, stets verfügbar und frei von Fremdbestimmung weiter lesen

Segment-ID: 8172