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Vorsicht bei Moratorium wegen Zahlungsverzug!

Von Leonora Holling

(4. Mai 2023) Versorger sind gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Zahlungsrückständen und drohender Versorgungsunterbrechung ein Zahlungsmoratorium mit dem betroffenen Verbraucher herbeizuführen. Hierbei soll ein Zahlungsplan erarbeitet werden, mit dem bestehenden Rückstände in einem bestimmten Zeitraum in Form von Ratenzahlungen zurückgeführt werden. Der regelmäßige Zeitraum beträgt sechs Monate, viele Versorger stimmen aber einem längeren Zahlungsplan zu. Allerdings sollten die vereinbarten Bedingungen der ratenweisen Rückzahlung unbedingt in Textform fixiert werden. Es wurde nun ein Fall bekannt, bei dem der Versorger die Ratenzahlungen kurzerhand auf die monatlichen Abschläge angerechnet hatte und dann wegen weiterhin bestehenden Zahlungsverzugs den Anschluss sperrte.

letzte Änderung: 04.05.2023