ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)

Thüringer Energie AG

Die Gesellschaft wurde im November 2007 als E.ON Thüringer Beteiligungsverwaltungs-AG in das Handelsregister eingetragen. Im Dezember 2008 erfolgte die Umfirmierung zur E.ON Thüringer Energie AG und im Juni 2013 die Umfirmierung zur heutigen Thüringer Energie AG.

Der Bereich der Thüringer Energie AG im Forum

Weitere Informationen auf energieanbieterinformation.de.

Strompreissenkung von TEAG gefordert

(18. November 2004) Der Bund der Energieverbraucher hat die mehrheitlich in E.on Besitz befindliche thüringer TEAG zu einer 15-prozentigen Senkung der Strompreise bis spätestens 1.1.2005 aufgefordert.

Strompreissenkung von TEAG gefordert

(18. November 2004) Der Bund der Energieverbraucher hat die mehrheitlich in E.on Besitz befindliche Thüringer TEAG zu einer 15-prozentigen Senkung der Strompreise bis spätestens 1.1.2005 aufgefordert:

"Als Gründe für die exorbitant hohen Strompreise Ihres Unternehmens werden die Überalterung und völlige Überdimensionierung des Stromnetzes Ihres Unternehmens genannt. Obschon Sie keine nennenswerten Innovationen zu bieten haben, sind die Gewinne Ihres Unternehmens jedoch stetig gestiegen. Die vollkommen unberechtigt erlösten Gewinne zum Nachteil der privaten Haushalte in Thüringen und der mittelständischen Wirtschaft sowie des Wirtschaftsstandorts Thüringen insgesamt fliessen zum weit überwiegenden Teil an Ihre Muttergesellschaft E.on Energie AG München ab. Der Thüringer Wirtschaftsminister, Herr Jürgen Reinholz, hat ausgeführt, dass bei wirksamen Wettbewerb die Strompreise in Thüringen 20 % niedriger liegen könnten.

Wir fordern Ihr Unternehmen deshalb auf, unverzüglich von der Hochpreispolitik Abstand zu nehmen und die Netznutzungsentgelte wie auch die Strompreise insgesamt um mindestens 15 % abzusenken. Sollten Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu preisgünstiger Versorgung und billiger Preisgestaltung bis zum 1.1.2005 nicht nachkommen, so bleibt Ihren Kunden nur die Möglichkeit, von ihren Rechten nach § 315 Gebrauch zu machen".

Download TEAG-Brief Nov. 04 

letzte Änderung: 20.09.2017