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Ölpreisbindung überholt Bericht des Bundeskartellamtspräsidenten Ulf Böge am 19. Juli 2005

Ölpreisbindung überholt

Bericht des Bundeskartellamtspräsidenten Ulf Böge am 19. Juli 2005

(20. Juli 2005) In seinem Bericht zur Tätigkeit des Bundeskartellamtes am 19. Juli 2005 ging der Präsident Ulf Böge auch auf Energiethemen ein.

Ulf Böge

Beim Flüssiggas handele es sich um einen Kartellfall. Durch Absprache zwischen den Flüssiggasfirmen gab es eine Aufteilung der Kunden. Die Kunden können den Versorger nicht wechseln oder nur mit hohen Kosten. Derzeit wertet das Bundeskartellamt die Ergebnisse der Durchsuchung aus, die das Kartellamt bei 12 Firmen durchgeführt hat.

Die Ölpreisbindung der Gaspreise ist überholt, so Böge. Nicht alle Gasimportverträge enthalten diese Kopplung. Schon das zeigt, dass es keine zwangsläufige Notwendigkeit für eine solche Kopplung gibt. Die Kopplung der Gaspreise an den Ölpreis ist besonders auf der letzten Stufe der Verteilung problematisch, weil dieser Kopplung kein Vertrag zugrunde liegt. Dadurch ergibt sich eine Willkürlichkeit in der Preisbildung. Im schriftlichen Bericht des Amtes heißt es dazu: "Es ergaben sich konkrete Hinweise, dass in der Vergangenheit Senkungen des Heizölpreises im Einzelfall nicht zugunsten der Haushalts- und Kleinkunden berücksichtigt wurden. In daraufhin eingeleiteten Preismissbrauchsverfahren gegen Gasversorgungsunternehmen untersucht das Bundeskartellamt daher, ob bei den gegenwärtigen Preiserhöhungsrunden tatsächlich nur die gestiegenen Gasbezugskosten an die Verbraucher weitergegeben wurden, inwieweit in der Vergangenheit ölpreisbedingte Bezugskostensenkungen an die Abnehmer nicht weitergewälzt ...wurden" (BT Drs. 15/5790, S. 139).

Derzeit ist ein starker Anstieg der Gaspreise zu beobachten. Gestiegene Bezugskosten werden die Verbraucher weitergegeben. "Wir können aber nicht unterstellen", so Böge, "daß die zugrundeliegenden Basispreise nicht auch überhöht sind. Die 1:1-Umsetzung von gestiegenen Bezugskosten kann deshalb nicht alleiniger Maßstab für die Preisbildung sein".

Das Bundeskartellamt hat in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission die Marktabschottung durch langfristige Gaslieferverträge der örtlichen Gasunternehmen Verfahren eingeleitet. Das Amt will erreichen, dass sich die Betroffenen, hier vor allem E.ON/Ruhrgas noch im laufenden Gaswirtschaftsjahr schriftlich verpflichten, die vom Amt erstellten Kriterien grundsätzlich einzuhalten. E.ON /Ruhrgas ist hier marktbeherrschend im Sinne des Kartellrechts.

Die Entwicklung der Strompreise an der Börse beobachte man aufmerksam, zumal 90 Prozent der Erzeugungskapazitäten laut einer Studie des Bremer Energieinstituts in den Händen der vier Großen liege. Konkrete Anhaltspunkte für Preisabsprachen habe man derzeit jedoch nicht.

letzte Änderung: 19.04.2023