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In München haben die Stadtwerke München heute vor dem Amtsgericht zu Protokoll gegeben, dass sie das Gas nicht sperren, ohne vorher dafür einen Gerichtsbeschluss erhalten zu haben und dass sie die Abschlagszahlungen für Strom und Wasser

Gasstreit: Erfolge vor Gericht in Lingen, Delmenhorst und München

(26. April 2006) - In München haben die Stadtwerke München heute vor dem Amtsgericht zu Protokoll gegeben, dass sie das Gas nicht sperren, ohne vorher dafür einen Gerichtsbeschluss erhalten zu haben und dass sie die Abschlagszahlungen für Strom und Wasser nicht mit Gasforderungen verrechnen. Damit hatte der Verbraucher, der gegen die Sperrandrohung der Stadtwerke eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, sein Ziel erreicht und deshalb seine Klage gegen die Stadtwerke zurückgenommen. Der Richter sah nach dieser Erklärung auch keine Dringlichlichkeit mehr. Die Stadtwerke haben dies wohl als Bestätigung ihrer Position mißverstanden und allen Protestkunden erneut schriftlich eine Gassperrung angedroht. Der Bund der Energieverbraucher prüft dagegen rechtliche Schritte einzuleiten.

In Lingen hat das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Den Stadtwerken wird die Sperrung der Versorgung oder die Drohung der Sperrung untersagt, bis sie den Nachweis der Angemessenheit ihrer Preisanhebung erbracht haben.

In Delmenhorst hat das Amtsgericht die Klage zweier Verbraucher gegen die Gaspreise der Stadtwerke für zulässig erklärt (Beschluss vom 4.4.2006, Az. 4 A c 4063/06(IV)). Das Gericht hat die Stadtwerke aufgefordert, binnen vier Wochen substantiiert zur Kalkulation der Gaspreise vorzutragen.

letzte Änderung: 19.04.2023