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Bis September 2009

Neue Gerichtsurteile

Stand: 06. September 2009

Billigkeit nicht erwiesen

Die Klage der Bad Honnef AG gegen drei Protestkunden wurde abgewiesen. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten bestätigte, dass nicht nur gestiegene Bezugskosten weitergegeben wurden. Die Billigkeit konnte nicht nachgewiesen werden.
Landgericht Köln am 14. August 2009 - , 49/07 und 50/07

Fernwärme

Fernwärmeversorger Stadtwerke Ludwigsburg hat kein Recht auf Preisänderung. Denn die Preisklauseln verstossen gegen BGB § 307. Die Klage des Versorgers wird deshalb abgewiesen.
Amtsgericht Ludwigsburg am 5. August 2009 -

E.on unterliegt

Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese weist die Zahlungsklage von E.on Hanse gegen einen Gasprotestkunden auf Zahlung der zurückbehaltenen 1.941 Euro zurück. E.on muss sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
Amtsgericht Hamburg-Blankenese am 31. Juli 2009 -

Unwirksame Preisklausel

Im Sondervertrag war die AVBGasV nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden. Darum war die die Preiserhöhung unwirksam, eine Klage des Gasversorgers wurde abgewiesen. Noch nicht rechtskräftig.
Amtsgericht Starnberg am 27. Juli 2009 - Az 1 C 2058/08,
auch Amtsgericht Ludwigsburg am 5. August 2009 -

Nichtige Preisgleitklauseln

Der Bundesgerichtshof hat gleich in zwei Fällen die Preisgleitklauseln für nichtig erklärt. Das Gericht beanstandete die Einseitigkeit der entsprechenden Vertragsklauseln. Die unveränderte Übernahme der Preisänderungsklausel von Tarifkunden in Sonderverträge sei jedoch zulässig.

Darin weicht das Urteil von allen bisherigen BGH-Urteilen und denen des BGH-Kartellsenats ab.
Bundesgerichtshof am 15. Juli 2009 - Az und

Urteil pro Versorger

Das Amtsgericht Ravensburg gibt einem Versorger Recht, der gegen einen Protestkunden klagt. Aufgrund des Streitwerts ist eine Berufung nicht möglich.
Amtsgericht Ravensburg am 9. Juli 2009 -

Ohne Vertrag keine Preisklausel

Die Zahlungsklage des Versorgers scheitert daran, dass es sich um Sondervertragskunden handelt. Es liegt kein schriftlicher Vertrag vor, daher gibt es auch keine vereinbarte Preiserhöhungsklausel. Da es an einer Grundlage für die Preiserhöhungen fehlt, sind diese nicht wirksam. Lediglich die Kunden, die den Preiserhöhungen nicht widersprochen haben oder diese anstandslos gezahlt haben, müssen gemäß dem Urteil die Preiserhöhungen zahlen (siehe ).
Landgericht Oldenburg am 9. Juli 2009 -

Verbraucher unterliegt GASAG

Das Amtsgericht Wedding gibt dem Gasversorger GASAG mit seiner Zahlungklage gegen einen Protestkunden recht: Es stuft den Kunden als Tarifkunden ein und hält die Billigkeit der Preiserhöhungen aufgrund der Darlegungen des Versorgers für gegeben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Bund der Energieverbraucher übernimmt die Kosten der Berufung, da das Urteil in einer ganzen Reihe von Punkten von der gängigen Rechtssprechung abweicht.
Amtsgericht Wedding am 29. Juni 2009 -

Wettbewerbswidrige Neuverträge

Viele Versorgungsunternehmen übersenden ihren Kunden neue Lieferverträge. Melden sich die Verbraucher nicht, interpretiert der Versorger dies als Zustimmung. Das ist wettbewerbswidrig (siehe ).
Landgericht Leipzig am 26. Juni 2009 - Az 01 HK O 2049/09

Düsseldorf ändert Urteil

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Urteil des Landgerichts Düsseldorf geändert. Für das OLG war der Kunde eindeutig Sondervertragskunde und nicht Tarifkunde. Da eine Preisänderungsklausel nicht vereinbart wurde, sind die Preiserhöhungen unwirksam. Die Revision zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.
Oberlandesgericht Düsseldorf am 24. Juni 2009 -

Zuviel kassiert

Stadtwerke Lübeck haben zuviel für Fernwärme kassiert. Ein Verbraucher hatte auf Rückzahlung geklagt und zum überwiegenden Teil recht bekommen, weil die Preiserhöhungsklausel den Anforderungen der AVBFernwärme nicht genügt und damit nichtig ist.
Amtsgericht Lübeck am 22. Juni 2009 -

2595 Gerichtssaal

Versorger darf Preise nicht festsetzen

Das Amtsgericht Hagen entscheidet, dass kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Energieversorgers vorliegt. Preisanpassungsbedingungen wurden nicht vereinbart, da mit keinem der verklagten Kunden ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Amtsgericht Hagen am 15. Juni 2009 -

Landgericht zuständig

Das Amtsgericht Nordhorn erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit gemäß §102 Abs. 1 Satz 2 EnWG an das ausschließlich zuständige Landgericht Osnabrück - Kammer für Handelsachen.
Amtsgericht Nordhorn am 11. Juni 2009 -

RWE muss zurückzahlen

Die Rückforderungsklage gegen RWE Westfalen-Weser-Ems war erfolgreich:
Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass die Gaspreiserhöhungen für Haushaltskunden der Jahre 2003 bis 2006 keine wirksame Rechtsgrundlage hatten. Diverse Preisanpassungsklauseln in den Verträgen seien unwirksam. Damit gaben die Richter der Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW statt und verurteilten den Energieversorger, 25 Verbrauchern rund 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen zurückzuzahlen.

Es gab während der Vertragslaufzeit keine Einigung auf Preiserhöhungen, und zwar unabhängig davon, ob Kunden die erhöhten Preise unter Vorbehalt oder vorbehaltlos gezahlt haben.
Die Revision beim BGH läuft unter AZ:VIII ZR 162/09
Oberlandesgericht Hamm am 29. Mai 2009 -

Amtsgericht verweist ans Landgericht

Das Amtsgericht Lichtenberg erklärt sich für sachlich unzuständig (§ 102 Abs. 1 S. 2 EnWG) und verweist den Rechtsstreit an das sachlich zuständige Landgericht Berlin. Dieses soll nach dem EnWG entscheiden, ob der Beklagte Kunde einer Grundversorgung im Sinne von § 36 EnWG ist oder als Sondervertragskunde gemäß § 41 EnWG gilt.
Amtsgericht Lichtenberg am 22. Mai 2009 -

Zuständigkeitsstreit in Bayern

Das Amtsgericht Passau hat sich gemäß §102 EnWG für sachlich unzuständig erklärt und an das Landgericht Passau verwiesen. Dieses hat sich ebenfalls für sachlich unzuständig erklärt und das Oberlandesgericht München um Bestimmung des zuständigen Gerichts ersucht. Das OLG München beschloss, dass das AG Passau gem. §23 Nr. 1 GVG sachlich zuständig ist, da eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit mit einem Streitwert unter 5000 Euro vorliegt.
Oberlandesgericht München am 15. Mai 2009 -

Unwirksame Preisklauseln

Das Gericht erachtete die beanstandeten Preisklauseln in den Sondervertrag der HEW für unwirksam. Ebenso stellte es fest, dass die AVBGasV keine Anwendung als ErsatzAGB findet. Auch findet keine ergänzende Vertragsauslegung statt.
Landgericht Hof am 13. Mai 2009 -

Düsseldorf gibt Verbrauchern Recht

Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage von 41 Bürgern gegen die Gaspreiserhöhung der EVD am 20. Februar 2008 abgewiesen. Zu Unrecht, entschied jetzt das Oberlandesgericht: Der zweite Kartellsenat unter Vorsitz von Richter Heinz-Peter Dicks hob das Urteil des LG Düsseldorf auf und stellte fest, dass die Preiserhöhungen unwirksam sind.
Oberlandesgericht Düsseldorf am 6. Mai 2009 -

Berufung der Verbraucher abgewiesen

Das Oberlandesgericht Celle hat die Berufung der gegen die Preiserhöhung klagenden Verbraucher zurückgewiesen. Das OLG hat die Erhöhung von Gastarifpreisen anhand der Vorgaben des VIII. Zivilsenats des BGH auf deren Billigkeit kontrolliert und den Billigkeitsnachweis als geführt angesehen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Oberlandesgericht Celle am 23. April 2009 -

E.on-Klauseln sind unwirksam

Das Oberlandesgericht Thüringen erachtet die Preisänderungsklausel der E.on Thüringer Energie AG nach § 307 BGB für unwirksam. Revision wurde nicht zugelassen.
Thüringer Oberlandesgericht am 23. April 2009 -

Schöneberg weist Primagas ab

Das Amtsgericht Schöneberg hat die -Zahlungklage der Primagas abgewiesen. Die Preisanpassungsklausel in den Flüssiggasversorgungsbedingungen ist gemäß §307 BGB unwirksam.
Amtsgericht Schöneberg am 4. März 2009 -

Erfurt fordert Billigkeitsnachweise

Das Landgericht Erfurt hat die Zahlungsklage der SWE Energie GmbH gegen eine Gaskundin abgewiesen, soweit die geltend gemachten Forderungen auf mehreren Gaspreiserhöhungen ab dem 1. Oktober 2004 beruhen. Zur Begründung hieß es, dass die Stadtwerke die Billigkeit der einzelnen Preiserhöhungen nicht nachgewiesen haben. Dafür hält die zuständige Kammer für Handelssachen die Offenlegung der einzelnen Preiskalkulationen für erforderlich.
Landgericht Erfurt am 10. Februar 2009 - Az 1 HK O 46/08

letzte Änderung: 19.04.2023