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50 Änderungsvorschläge im Vermittlungsausschuss
(2. Juni 2005) Laut "Handelsblatt" haben die Vertreter von CDU/CSU gestern in der zuständigen Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses des Bundesrates, der sich derzeit mit der EnWG-Novelle beschäftigt, einen Forderungskatalog vorgestellt, der knapp 50 Änderungen vorsieht.Jetzt müssen sich die Fachpolitiker "nur" noch einigen. Nach Informationen des "Handelsblatts" handelt es sich bei etwa der Hälfte der Forderungen um technische Details ohne politische Tragweite.
Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für die Branche sei dagegen der A nsatz zur Kalkulation der Netznutzungsentgelte.
Im Gegensatz zu früheren Forderungen will die Union laut "Handelsblatt" nun nur noch für zukünftige Investitionen ins Netz das Prinzip der Realkapitalerhaltung einführen.
Für alle bereits bestehenden Netze soll es hingegen beim Kalkulationsprinzip der Nettosubstanzerhaltung bleiben. Zudem soll der Saldierungsabgleich, ein Korrekturmechanismus zu Lasten der Netzbetreiber, aus dem Gesetz gestrichen werden.
Während Energiehändler und -abnehmer nun befürchten, dass die Union den Netzbetreibern damit auf Jahre hinaus zusätzliche Preiserhöhungsspielräume gebe, argumentiert die Union laut "Handelsblatt" mit einer verstärkten Aufsicht durch die Regulierungsbehörde. Die Behörde soll nämlich die Kalkulation der Netzbetreiber nicht nur bei Entgelterhöhungen prüfen, sondern generell alle Netztarife und damit auch die dabei angesetzten Kosten kontrollieren.
Morgen befasst sich erstmals die gesamte Ausschuss-Arbeitsgruppe mit dem EnWG. Ob es aber gelingt, die neuen Paragraphen bis 15. Juni zu formulieren, bleibt unklar. Nur dann nämlich kann das neue Gesetz noch vor der neuen Bundestagswahl in Kraft treten.


