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Der Masterplan der Energiewende Der Schlussbericht eines Forschungsprojekts im Auftrag des Bundesumweltministeriums.

Der Masterplan der Energiewende

Es gibt ihn doch: Den Masterplan der Energiewende. Es handelt sich um den Schlussbericht eines Forschungsprojekts im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Er kommt vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Kooperation mit anderen Instituten.

(21. Juni 2012) Der umständliche Titel lautet: „Langfristszenarien und Strategien für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland bei Berücksichtigung der Entwicklung in Europa und global“, kurz „Leitstudie 2011“. Sie bindet die zahlreichen Ziele der Bundesregierung zu einem konsistenten Zukunftsplan zusammen. Danach sind die mittel- und langfristigen Regierungsziele bei Erneuerbaren, Energieeffizienz und Klimaschutz erreichbar. Außerdem werden die erneuerbaren Energien auf längere Sicht deutlich kostengünstiger als eine auf Kohle, Öl und Gas basierende Energieversorgung.

1257 PV-Module

Der Anteil erneuerbarer Energien im Strombereich 2020 liegt in allen Szenarien mit 40 Prozent deutlich über den gesetzten 35 Prozent. Für 2050 gehen die drei Hauptszenarien von einem Anteil Erneuerbarer von 85 Prozent bis 87 Prozent aus. Auch die Erneuerbare-Energien-Ziele im Bereich Mobilität und Wärme werden erreicht beziehungsweise übertroffen.

Die Forscher erwarten für 2030 bei konsequenter Umsetzung der Ziele durchschnittliche Kosten für Ökostrom von 7,6 Cent je Kilowattstunde, während sie für Strom aus Steinkohle und Erdgas bei über neun Cent je Kilowattstunde liegen werden. Gleichzeitig halbieren sich die Ausgaben für importierte fossile Energieträger bis 2030 durch verstärkte Nutzung erneuerbaren Energien von 70 Milliarden im Jahr 2010 auf 30 bis 35 Milliarden Euro pro Jahr.

Ermutigende Erneuerbare

Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen

  • Bei den erneuerbaren Energien wird auch künftig die Biomasse den weitaus überwiegenden Anteil stellen. Im Jahr 2030 hat sie noch einen Anteil von 46 Prozent an den erneuerbaren Energien.
  • Die Erneuerbare ergänzen einander teilweise und können dadurch zu gesicherten Kraftwerksleistung beitragen. Das kann man mit Klimadatensätzen durchrechnen.
  • Es besteht aufgrund eines unterstellten deutlichen Zubaus von Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerken nur ein relativ geringer Bedarf an Neubau von Kondensationskraftwerken, selbst wenn man Strombezug aus dem Ausland ausschließt.
  • Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung bietet große Effizienzpotenziale und sollte zügig vorangetrieben werden.
  • Die Überschüsse der Erneuerbaren können fast vollständig durch Kurzzeitspeicher integriert werden.
  • Die Auslastung der reinen Kondensationskraftwerke nimmt bis 2030 im Vergleich zu heute deutlich ab.
  • Die durchschnittlichen Stromgestehungskosten aller installierten Neuanlagen lag 2010 bei 14 Cent je Kilowattstunde bei einem Maximum und sinkt bis 2020 auf einen Wert von 9,2 Cent und weiter auf 6,4 Cent im Jahr 2050.
  • Für alle Erneuerbaren ergeben sich längerfristig Gestehungskosten zwischen fünf und neun Cent je Kilowattstunde.
  • In neu errichteten fossilen Kraftwerken liegen die Stromgestehungskosten 2020 zwischen sechs und 7,7 Cent je Kilowattstunde und steigen bis 2030 auf 7,2 bis 9,4 Cent. Sie liegen damit dann über den Erzeugungskosten erneuerbar erzeugten Stroms.
  • Bereits ab 2026 ist die Stromerzeugung aus Erneuerbaren günstiger als aus fossilen Kraftwerken.
  • Die Energieverbraucher geben derzeit jährlich rund 200 Milliarden Euro für Energie aus, Brennstoffe (70 Milliarden), Kraftstoffe (45 Milliarden) und Strom (85 Milliarden). Im Jahr 2005 waren es noch 260 Milliarden Euro. Bei einer rein fossilen Energieversorgung würde der Betrag bis 2050 auf 415 Milliarden steigen. Lediglich substanzielle Effizienzsteigerung und erneuerbare Energien erlauben eine Abkoppelung von diesem Trend: So gelingt es, die Kosten nur vorübergehend klettern zu lassen. Im Jahr 2050 erreichen sie wieder das Niveau von 2011.

1257 Grafik Mittlere Stromkosten

Mittlere Stromgestehungskosten konventioneller Kraftwerke, des EE-Mixes und der Gesamtheit aller stromerzeugender Anlagen im Szenario 2011 A für eine Energiepreisentwicklung gemäß Preispfad
Quelle: Leitstudie 2011

Steigende Sicherheit

Der Umbau des Energiesystems auf Erneuerbare steigert die Sicherheit der Energieversorgung:

  • Die Energieversorgung macht sich zunehmend unabhängig von Energieimporten
  • Die überwiegend dezentrale Stromerzeugung senkt die strukturelle Verwundbarkeit der Netze sowie der Kraftwerke.
  • Größere Vielfalt der Energiequellen
  • Hohe Kostenstabilitität
  • Vermeidung internationaler Konflikte

1257 Grafik Endenergiebeitrag der Erneuerbaren

Endenergiebeitrag (Strom, Wärme, Kraftstoffe) der EE nach Energiequellen im Szenario 2011
Quelle: Leitstudie 2011

Klaffende Lücke

Zwischen den sachgerechten Zielen der Bundesregierung zur Energieeffizienz und den tatsächlich sich einstellenden Wirkungen der aktuellen Instrumente klafft derzeit jedoch eine immer größer werdende Lücke. Diese muss rasch durch wesentlich wirksamere Instrumente und Maßnahmen geschlossen werden. Ohne eine verstärkte, deutlich über bisherige Anstrengungen hinausgehende Energieeffizienzpolitik sind die ehrgeizigen Klima- und Ressourcenschutzziele des Energiekonzepts nicht erreichbar.

Die Studie führt eine umfangreiche Liste zahlreicher Maßnahmen auf, die dringend erforderlich sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Dazu gehören unter anderem:

Effizienzsteigerungen im Stromsektor

  • Abschied von direkten Elektroheizungen wie Nachtspeicheröfen.
  • Entwicklung von ordnungsrechtlichen Vorgaben für betriebliche und kommunale Energienutzungskonzepte und eine Verstärkung des Einspar-Contracting.
  • Neuausrichtung des Energie-(Strom-)steuergesetzes beziehungsweise der Ökosteuer in Richtung zusätzlicher ökonomischer Anreize zur Effizienzsteigerung.
  • Überprüfung von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen im Industriebereich.

Effizienzsteigerungen im Wärmesektor

  • Verschärfung der EnEV für Neubauten.
  • Ausarbeitung eines „Sanierungsfahrplans für den Bestand“.
  • Verbesserte Möglichkeiten für Energie-Contracting für Mietwohnungen.
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten energetischer Gebäudesanierungen.
  • Verpflichtung zur Entwicklung und Unterstützung kommunaler oder stadtteilbezogener koordinierter Sanierungs- und Wärmekonzepte im Hinblick auf bedarfsgerechte Nah-Wärmeversorgung aus KWK oder erneuerbaren Energien („Klimaschutzgesetze“).
  • Verpflichtung zur Abwärmenutzung.

Transformation der Stromversorgung

  • Die jetzigen Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage sollten überprüft und auf ein möglichst geringes Maß reduziert werden.
  • Konventionelle Kraftwerke müssen künftig flexibler einsetzbar sein.
  • Auch erneuerbare Stromerzeugungsanlagen müssen Systemverantwortung übernehmen.
  • Beschleunigter Ausbau des Stromnetzes sowohl auf der Verteilungsebene als auch auf der Transportebene.
  • Verstärkte Anreize zum weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, vorrangig mit Wärmespeichern; Biomasse-KWK nur mit Wärmenutzungspflicht.
  • Die „optimale“ Struktur des zukünftigen Speicherbedarfs sollte in weiteren Untersuchungen möglichst genau ermittelt werden.
  • Die Rentabilität der erforderlichen „Backup“-Technologien muss gewährleistet sein. Angepasste Rahmenbedingungen des Strommarktes sollten auch Anforderungen an die Flexibilität und den Standort der Kraftwerke einbeziehen und diese honorieren (zum Beispiel mittels „Kapazitätsmärkten“).

Ausbau der Erneuerbaren im Wärmesektor

  • Ein budgetunabhängiges Förderinstrument ähnlich dem EEG im Strommarkt, das den Altbaubestand mit einbezieht.
  • Kommunen sollten verpflichtet werden, einheitlich strukturierte, flächendeckende Wärmepläne beziehungsweise Energiekonzepte zu erstellen. Der mögliche Beitrag von Nahwärmeversorgungen auf der Basis von Sonne und Erdwärme sollte dabei besondere Beachtung finden.
  • Weitere Entwicklungen zur Kostensenkung bei größeren Solarkollektorsystemen.
  • Weiterentwicklung kostengünstiger thermischer Langzeitspeicher.
  • Ausbau der Anreize für EE-gestützte Wärmenetze sowie Umstellung vorhandener Wärmenetze auf Erneuerbare.

Entwicklungsstrategien im Verkehrssektor

  • Anreize zur Marktausweitung leichterer und auch kleinerer Fahrzeuge, beispielsweise durch Einführung eines allgemeinen Tempolimits, Abschaffung der steuerlichen Vergünstigungen für Dienstwagen und Modifizierung der Pendlerpauschale.
  • Deutliche Verlagerung von Güterverkehr auf die Bahn.
  • Ein integriertes Mobilitätskonzept.

letzte Änderung: 15.05.2018