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Das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG)
Der Gesetzestext: www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/index.html
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Energieverbraucher kritisieren EEG-Aufblähung
(18. Januar 2012) Die Befreiung der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage und den Netzentgelten hält der Bund der Energieverbraucher e.V. für eine große Ungerechtigkeit gegenüber Mittelstand und Verbrauchern. Der Verein hat deswegen Beschwerde in Brüssel eingereicht, weil die Befreiungen eine europarechtswidrige Beihilfe darstellen. Am 2. Februar 2012 wird der Vorstand des Vereins darüber mit der Kommission in Brüssel reden.
Die Industriestrompreise sind in Deutschland gegenüber den anderen EU-Ländern seit 2007 deutlich gesunken, ohne Berücksichtigung von Steuern und Abgaben. Deshalb gibt es keinen Grund, durch eine Befreiung von der EEG-Umlage und Netzentgelte die stromintensive Industrie noch ein weiteres Mal zu begünstigen, zu Lasten aller übrigen Verbraucher.
Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher fordert: „Die Privilegien der Industrie sind zu Lasten der übrigen Verbraucher ausgeufert. Die Bundesregierung muss diese Auswüchse dringend eingrenzen.“
Der Bund der Energieverbraucher e.V. kritisiert, dass die EEG-Umlage um das Doppelte unnötig aufgebläht ist: Durch die Befreiung der stromintensiven Industrie ist die EEG-Umlage um rund 0,8 Ct/kWh höher. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat hiergegen Beschwerde in Brüssel eingereicht. Aufgrund der Überzahlungen der Vorjahre ergibt sich ein negativer Nachholfaktor von 0,2 Ct/kWh. Die unzulässige und ungerechtfertigte Liquiditätsprämie erhöht die Umlage um weitere 0,1 Ct/kWh. Und die Börsenvermarktung des EEG-Stroms senkt alle Strompreise um etwa 0,6 Ct/kWh. Unter dem Strich mindert dieser Betrag die Belastung durch das EEG.
Wäre die EEG-Umlage von all diesem Ballast befreit, so betrüge sie bei gleicher Förderhöhe für Erneuerbare nur rund 1,8 Ct/kWh, wäre also nur halb so hoch wie derzeit. Mitnahmeeffekte durch die zu üppige Marktprämie und fragwürdige Bonuszahlungen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Strompreise und der EEG-Umlage sieht der Verein nicht. Überzogene Gewinne der Versorger, fehlender Wettbewerb bei der Stromerzeugung und Manipulationen der Stromhandelsgroßmärkte treiben die Preise.
Das EEG verhindert durch die Vermarktungspflicht an der Strombörse, dass die Stromkonzerne an der Börse die Preise noch weiter hochtreiben. Die EEG-Diskussion soll also weniger die Verbraucher schützen, als das Quasi-Monopol der Stromkonzerne bei der Erzeugung und Vermarktung.
Hintergrundpapier zur Entwicklung der Industriestrompreise in Deutschland und Europa
BMU zum EEG
Zur Prognose der Übertragungsnetzbetreiber (ÜBN) über die Entwicklung der EEG-Umlage weiter lesen
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Beschwerde bei EU gegen EEG-Befreiungen: Unzulässige Beihilfe
(2. Dezember 2011) Die Befreiung der energieintensiven Betriebe von der EEG-Umlage ist eine unzulässige Beihilfe. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat dagegen heute eine Beschwerde in Brüssel eingereicht (Reg.Nr. 2011/128942).
„Wenn immer mehr Betriebe die Umlage nicht mehr zahlen, steigen die Umlagen für die restlichen Verbraucher selbst wenn die Förderung zurückgeht“ kritisiert Dr. Aribert Peters, der Vorsitzende des Bund der Energieverbraucher e.V. „Alle Verbraucher müssen die Lasten solidarisch tragen“.
Der Verein erwartet, dass die EU ein Beihilfeverfahren einleitet und die Befreiung von der EEG-Umlage untersagt, so wie sie das gegenüber Österreich (Beschluss) und Luxemburg getan hat. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hatte vor der Verabschiedung des Gesetzes im Juni 2011 deutlich und öffentlich auf die Rechtswidrigkeit der beschlossenen Regelung hingewiesen.
Bereits in den vergangenen Tagen hat der Bund der Energieverbraucher e.V. in Brüssel Beschwerde gegen die fehlende Umsetzung der Binnenmarktrichtlinie Energie sowie gegen die Befreiung der stromintensiven Betriebe von den Netzentgelten eingereicht. Der Verbraucherverband fordert im Interesse der Verbraucher die Einhaltung der geltenden EU-Regelungen, auf die sich Deutschland verpflichtet hat.
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
EEG-Umlage falsch berechnet
Energiewirtschaft verhindert rechtswidrig Senkung der EEG-Umlage
(18. Oktober 2011) Die neue EEG-Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zu hoch festgesetzt. Davon ist der Bund der Energieverbraucher e.V. überzeugt und will gegen die Umlage vorgehen.
In die Umlage wurde ein Betrag von 400 Mio. EUR als sogenannte "Liquiditätsreserve" eingerechnet, für den es in 2011 noch keine Rechtsgrundlage gibt. Denn der einschlägige § 3 (7) AusglMechV (neue Fassung) tritt erst am 1.1.2012 in Kraft.
Die ÜNB können sich hier nicht auf eine Vorwirkung berufen, weil der Gesetzgeber bei anderen Regelungen im gleichen Artikelgesetz, die vor dem 1.1.2012 in Kraft treten sollen, dieses vorzeitige Inkrafttreten auch ausdrücklich verfügt hat.
Den Stromversorgern, die diese Umlage in 2012 an die ÜNB abführen müssen, werden damit mögliche Preissenkungen vorenthalten. Diese Preissenkungen würden dem Verbraucher zugute kommen und auch den Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt beflügeln.
Die rechtswidrige Einpreisung einer Liquiditätsreserve ist nach Auffassung des Bundes der Energieverbraucher zudem eine verbotene Preisabsprache marktbeherrschender Unternehmen, die in Höhe von 0,1 Cent/kWh zu Lasten der Endverbraucher wirkt.
Der Bund der Energieverbraucher prüft deswegen die Einleitung entsprechender Missbrauchsverfahren gegen die ÜNB bei den zuständigen Behörden.
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
EEG-Ausnahmen kritisiert
(14. Oktober 2011) Die Umlage für die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütete Einspeisung aus Stromerzeugungsanlagen verändert sich 2012 nur geringfügig. Die sog. EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2012 um 0,062 Cent pro Kilowattstunde, von 3,530 ct/kWh auf 3,592 ct/kWh. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bekanntgegeben.
Der Bund der Energieverbraucher begrüßt die Förderung der Erneuerbaren Energien durch eine Umlage auf die Strompreise.
"Jedoch wäre die Umlage deutlich geringer, wenn nicht die stromintensive Großindustrie von der Umlage befreit wäre. Diese Enlastung belastet alle Verbraucher, Haushalte und Mittelstand, mit über zwei Milliarden Euro. Die Befreiung von der Umlage verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Sie ist darüber hinaus nicht vereinbar mit dem Europarecht" kritisiert Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bund der Energieverbraucher e.V.
Dennoch ist die Förderung nach dem EEG eine Erfolgsgeschichte ohnegleichen. Diesen Erfolg haben Verbraucher finanziert über die EEG-Umlage.
Besonders erfreulich sind die Preissenkungen und die Ausbauleistungen bei der Photovoltaik: Solarstrom liefert mehr Energie ins Netz, als die ganze Wasserkraft. Die Förderung ist geringer als bei Geothermie oder Offshore-Wind, wenn man die Netzeinbindung mit berücksichtigt. Und bereits über 500.000 Verbraucher sind über die Photovoltaik auch zu Stromerzeugern geworden. "Zu Unrecht wird auf die Photovoltaik eingeprügelt" betont Aribert Peters. Natürlich können nur alle Erneuerbaren zusammen die Stromerzeugung darstellen. Statt der Liberalisierung muss der Umstieg auf Erneuerbare die Leitidee künftiger Energieversorgung sein.
Kritik an Entlastungsregelung des EEG von Politik und Wissenschaft
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 24. Juni 2011 weiter lesen
Verbraucherprotest: EEG entlastet Großindustrie auf Verbraucherkosten
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 19. Juni 2011 weiter lesen
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