Strom und Gas: Unbundling light
(03. Juni 2009) Die Zerschlagung der großen, vertikal integrierten Strom- und Gasversorger ist vom Tisch: Die großen deutschen Energieversorger dürfen ihre Fernleitungsnetze behalten. Darauf haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten nach einem fast zweijährigen Streit geeinigt.
Angela Merkel, Sigmar Gabriel und Nicolas Sarkozy hatten die Mehrheit gegen das Unbundling im Rat organisiert. Die Kommission konnte nur schlecht verbergen, dass ihr das Ergebnis nicht weit genug geht. Und das Parlament hat schlicht wider besseren Wissens seine ursprünglich sehr starke Mehrheit für die Entflechtung zurückgenommen.
Welche Abgeordnete dem Druck der Energielobby erlegen sind, kann man im "climate and energy vote tracker" nachverfolgen. Die Staaten können zwischen drei Modellen wählen: die strikte Entflechtung und zwei Konstrukte, bei denen das Netz im Eigentum der Konzerne bleibt, aber nicht mehr so stark von ihnen kontrolliert wird.
Dazu müssen die Konzerne die Verwaltung des Netzes entweder einem unabhängigen Betreiber überlassen oder die Unabhängigkeit des Betreibers innerhalb des Unternehmens durch strenge Auflagen stärken. Vorstände des Netzbetreibers dürfen erst nach vier Jahren wieder für einen anderen Teil des Energiekonzerns arbeiten, Manager der Holding, die in den Netzbetrieb wechseln, müssen sechs Monate aussetzen. Ein von den nationalen Regulierungsbehörden bestellter Compliance-Officer im Aufsichtsrat sorgt für die Einhaltung der EU-Standards. Darüber hinaus sollen die Netzbetreiber alle zwei Jahre einen Investitionsplan mit Zehnjahreshorizont vorlegen. Zudem stärken die neuen Vorschriften die nationalen Regulierungsbehörden insgesamt und sichern ihre unabhängige Position.
Die EU-Kommission wollte für ganz Europa eine strikte Entflechtung der Gas- und Stromkonzerne. Derzeit hat im Strommarkt etwa die Hälfte der EU-Staaten die Konzerne gezwungen, sich von ihrem Netz zu trennen. Im Gasmarkt ist es ein Viertel. In Deutschland sind die Geschäftsfelder zwar rechtlich voneinander getrennt, werden aber von einem Konzern kontrolliert.
Der neue Beschluss stärkt auch die Rechte der Verbraucher: Sie haben künftig Anspruch darauf, ihren Anbieter innerhalb von drei Wochen gebührenfrei zu wechseln. Der bisherige Lieferant muss spätestens sechs Wochen nach dem Wechsel die Abschlussrechnung vorlegen. Außerdem bekommen die Kunden bei ungenauen Abrechnungen ein Recht auf Entschädigung.
Zudem müssen die Staaten eine unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden einrichten. Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur die Unternehmen künftig zwingen, ihre Preiskalkulationen offen zu legen und Einkaufspreise von Strom und Gas auf Verlangen zu dokumentieren. So sollen die Konzerne sinkende Einkaufspreise schneller und umfassend an Kunden weiterreichen und Vorauszahlungen zügig anpassen. Die EU-Staaten müssen zudem garantieren, dass bis 2020 80 Prozent der europäischen Verbraucher intelligente Stromzähler im Haushalt haben.