EU erzwingt Schiedsstelle in Deutschland
(29. Juni 2009) Die EU-Kommission startete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 25 EU-Länder wegen schlechter Umsetzung der EU-Gemeinschaftsvorschriften zur Energiemarktöffnung. Die Staaten hätten die Reformen bis 2007 national umsetzen müssen, hieß es. Dies sei in vielen Staaten nur mangelhaft erfolgt.
In Deutschland fehlten Angaben der Energiekonzerne bei der Gas- und Stromversorgung zu vorhandenen Kapazitäten. Es gebe außerdem kein Schiedsverfahren, mit dem Verbraucher Rechte durchsetzen könnten.
Deutschland habe es zudem versäumt, für Verstöße von Energiekonzernen gegen EU-Recht Strafzahlungen einzuführen. Die von der EU ermittelten Verstöße betreffen das zweite Gesetzespaket von 2003.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hatte bereits 2007 in Brüssel Beschwerde gegen die Bundesrepublik eingereicht: Energieverbraucher rufen Brüssel zu Hilfe
Der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters begrüßte das Vorgehen der Kommission: "Endlich tut sich etwas. Verbraucher warten seit Jahren, dass die von der EU geforderten Rechte der Energieverbraucher in Deutschland durchgesetzt werden".