Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Bußgeldbescheid gegen E.ON
Brüssel greift endlich durch
(8. Juli 2009) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Kartellstrafen gegen E.on und Gaz de France begrüsst. Endlich habe die Kommission Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße auch im Energiebereich ergriffen. Das sei längst überfällig gewesen. Nun prüfe der Verein, wie sich die Verbraucher auf der Basis der Kommissionsentscheidung überhöhte Gaspreise rückerstatten lassen können. Der Verein fordert die Wettbewerbskommission sowie das Bundeskartellamt und die Landeskartellämter auf, nunmehr in ähnlicher Entschlossenheit die weiteren zahlreichen Verstösse gegen das Kartellrecht zu untersuchen und zu ahnden. Es sei nicht zu befürchten, dass die Strafzahlungen die Preise treiben würden.
Die Geldbußen gegen E.ON und das Tochterunternehmen E.ON Ruhrgas einerseits sowie den französischen Versorger GDF andererseits belaufen sich auf je 553 Millionen Euro. Die Unternehmen hätten durch die Aufteilung von Märkten gegen das im EU- Recht verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigem Verhalten verstoßen, hieß es zur Begründung.
Damit hat die Kommission erstmals eine Kartellstrafe im Energiebereich verhängt. Die Wettbewerbkommissarin Neelie Kroes will damit allen Marktteilnehmern signalisieren, dass die Kommission wettbewerbswidriges Verhalten jeder Art nicht hinnehmen wird.
Die frühere Ruhrgas AG - die heutige E.ON-Tochter E.ON Ruhrgas - und Gaz de France - heute Teil von GDF Suez - hatten sich nach Kommissionsangaben im Jahr 1975 anlässlich des gemeinsamen Baus der MEGAL-Pipeline in geheimen Schreiben darauf geeinigt, kein über diese Pipeline aus Russland importiertes Gas im jeweils anderen Land zu verkaufen. Beide Firmen hätten auch nach der Liberalisierung der europäischen Gasmärkte von August 2000 an an der Vereinbarung festgehalten, obwohl die Kommission die Vereinbarung schon im Jahr 2004 für null und nichtig erklärt hatte.
Die deutschen und französischen Gasverbraucher seien so um die Vorteile des Wettbewerbs für viele Jahre geprellt worden. Verbraucher mussten überhöhte Preise zahlen, während die Unternehmen sich die Gewinne teilen.
Marktgebietsabsprachen sind die schwerwiegendsten wettbewerblichen Vergehen. Durch die Absprache, nicht gegeneinander zu konkurrieren, wurde der Preiswettbewerb in diesem Bereich ausgehebelt. Das bedeutet eine Ausbeutung von Verbrauchern durch Unternehmen, die sich ohnehin schon in einer privilegierten und profitablen Position befanden.