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Schadensersatz für Flüssiggaskunden
(23. Dezember 2009) Das Bundeskartellamt hat gegen elf Flüssiggasanbieter Bußgeldentscheidungen erlassen. Durch kartellrechtswidriges Verhalten sind viele hunderttausend Verbraucher betroffen, die in den vergangenen Jahren überhöhte Preise zahlen mussten. Die betroffenen Verbraucher können gegen die Flüssiggasanbieter Schadensersatzansprüche geltend machen.
Zuvor müssen jedoch die Bußgeldentscheidungen Rechtskraft erlangen. Zehn betroffene Unternehmen haben Einspruch eingelegt. Die Entscheidung steht beim Oberlandesgericht Düsseldorf an. Für den elften Anbieter - die Stuttgarter Thermogas GmbH - ist der Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig.
Betroffene Kunden sollten sich beim Bund der Energieverbraucher melden, um weitere Schritte gemeinsam mit anderen Verbrauchern einzuleiten.



