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Wer zahlt das EEG?

Gerechte Verteilung

Wer zahlt das EEG?

Gerechte Verteilung

(ED 01/2003) Das Bundesumweltministerium hat Eckpunkte zur Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) erarbeitet. Es beschäftigt sich u.a. mit der Umlage der EEG-Kosten auf die Verbraucher. Hintergrund ist das intensive Bestreben der Industrie, die Kosten des EEG den Haushaltskunden allein aufzubürden. Insgesamt wurden im Jahr 2002 2,77 Mrd. Euro an Vergütungen nach dem EEG gezahlt. Davon sind die vermiedenen alternativen Stromerzeugungskosten und vermiedene Netznutzungskosten abzuziehen.

Wir zitieren im Folgenden:

"Die auf das EEG zurückzuführenden Kosten betragen rechnerisch nur 0,18 Cent je Kilowattstunde (siehe auch den noch in der letzten Wahlperiode von BMWi in Abstimmung mit BMU und BMVEL erstellten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG, BT-Drs. 14/9807 vom 16.07. 2002). Dies vergisst jedoch, dass in der Realität völlig unterschiedliche Strompreise gezahlt werden - private Haushalte und kleine Betriebe zahlen mehr pro kWh, die Industrie weniger und die Aluhütten und Stahlerzeuger noch weniger.

Die Strompreise für die Industrie haben sich seit 1990 halbiert. Kostete die Kilowattstunde Industriestrom im Jahr 1990 im Durchschnitt noch 15 Pfennige, kostete sie im Jahr 1998 nur noch 13,3 Pfennige (6,8 Cent) und im Jahr 2000 nur noch 8 Pfennige (4,1 Cent). Viele Unternehmen der Aluminiumindustrie dürften tatsächlich noch niedrigere Preise zahlen. Trotz EEG, KWK und Ökosteuer ist der Preis für Industriestrom sogar um 35 % gesunken! Das hat für die Wirtschaft insgesamt eine Ersparnis von mehr als 5 Mrd. - bei den Stromkosten gebracht.

Deutschland liegt mit seinen Industriestrompreisen im europäischen Mittelfeld - von einem Wettbewerbsnachteil kann also keine Rede sein! (Eurostat/VIK, Stand 1.1. 2002: Düsseldorf, 5,87 Ct/ kWh; Paris 5,62 Ct/kWh; Oslo 3,74 Ct/kWh; Mailand 9,53 Ct/kWh).

Die Stromkonzerne legen zur Zeit zwar die Umlage für die KWK (Größenordnung: 0,25 Ct pro kWh, richtet sich nach dem Bedarf) ausschließlich auf die privaten Verbraucher um, die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten jedoch vielfach weniger Einspeisevergütung als vor der Bonusregelung. Hieraus ergibt sich ein akuter Handlungsbedarf für eine Änderung beim KWK-Gesetz.

Eine Sonderregelung für energieintensive Betriebe, wie derzeit von manchen gefordert, ist angesichts der realen Kosten des EEG nicht erforderlich. Es wäre auch nicht vernünftig, die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien ausschließlich den Privathaushalten und kleinen Unternehmen aufzuerlegen."

EEG-Novelle belastet Verbraucher zusätzlich

(2. Oktober 2006) Der Bundestag winkte die Entlastungen stromintensiver Unternehmen bzw. die entsprechende Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch. Für rund 330 Unternehmen mit hohem Stromverbrauch wird Strom billiger, weil für sie der EEG-Aufschlag auf den Strompreises auf 0,05 Cent je kWh begrenzt wird. Für die Einnahmeausfälle daraus müssen alle anderen Stromverbraucher aufkommen: Bei ihnen steigt der Strompreis deswegen um 0,02 bis 0,03 Cent pro kWh.

Der Bund der Energieverbraucher hat diese einseitige Entscheidung kritisiert: "Die Strompreise der privaten Verbraucher werden staatlich erhöht, ohne dass dies den erneuerbaren Energien zugute kommt. Dies ist in höchstem Grade ungerecht. Wenn der Staat die Strompreise der Industrie subventionieren will, dann muss er dies aus dem Staatshaushalt bezahlen und darf nicht einseitig die Haushaltskunden zur Kasse bitten" sagte der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters.

Industrie zahlt nix für Erneuerbare


letzte Änderung: 27.03.2015