Archiv

Angelockt und abgezockt

Betrügereien an der Haustür, untergeschobene Verträge, groteske Preiserhöhungen, Funkstille bei Beschwerden: Im Strommarkt kann es wild zugehen. Doch es gibt auch günstige und faire Anbieter. Und Verbraucherschützer, die bei der Suche helfen.
Von Volker Kühn, Mitarbeit: Julia Graven

(19. Januar 2026) Ein Einfamilienhaus in Berlin, es klingelt, an der Tür steht ein Mann in Elektrikerkluft. Er komme »von den Stadtwerken« nuschelt er, Zählerkontrolle. Wie beiläufig erwähnt er beim Ablesen, dass es gerade einen besonders günstigen Tarif gebe, man könne direkt wechseln, das Formular habe er dabei. Der Kunde unterschreibt.

Bald darauf bekommt er Post von den Stadtwerken Berlin. Sie bestätigen ihm die Kündigung. Der Mann hatte geglaubt, beim bisherigen Anbieter in einen neuen Tarif zu wechseln. Tatsächlich aber hat ihm der vermeintliche Zählerableser einen Vertrag der Stadtwerke Krefeld untergeschoben. Ähnliches ist Kunden in Kiel und Kempten passiert, in München, Mühlheim und anderswo.

 ED 04/2025 Angelockt und abgezockt (S.10-15) 

In kaum einem Markt wird so hart um Neukunden gekämpft wie unter deutschen Stromanbietern

Feierabend in Düsseldorf, eine Frau klickt sich durch Vergleichsrechner. Ein Versorger bietet einen Bonus von 360 Euro, wenn man den Vertrag frühestens nach einem Jahr kündigt. Den Bonus eingerechnet ist das Angebot günstig. Die Frau schließt ab. Als der Strompreis nach zwölf Monaten steigen soll, kündigt sie. Doch daraufhin verweigert ihr der Anbieter den Bonus. Schließlich habe sie schon vor Jahresfrist gekündigt.

 ED 04/2025 Angelockt und abgezockt (S.10-15) 

Ein Anruf bei einer alleinstehenden Seniorin in Bremen. »Moin, Ihr Stromversorger hier«, sagt eine freundliche Frau. Zum »Datenabgleich« bittet sie um Personalien, Adresse und Zählernummer. Die Seniorin könnte stutzig werden, warum so viele Angaben? Doch sie trägt alles zusammen und bestätigt auch noch den neuen Tarif, den ihr die Anruferin anpreist. Bald darauf kommt Post von ihrem tatsächlichen Versorger. Man bestätige die Kündigung und bedauere den Wechsel.

*

Der Strommarkt in Deutschland ist so unübersichtlich wie in wohl keinem anderen Land Europas. Es gibt mehr als 800 Verteilnetzbetreiber, viele davon winzig, die alle zumindest einen eigenen Grundversorgungstarif anbieten. Das Heilige Römische Reich war übersichtlich im Vergleich zu diesem Flickenteppich. Hinzu kommen gut 600 weitere Anbieter, sodass insgesamt 1400 Versorger um die Kunden kämpfen. Allenfalls im Telekommunikationsmarkt ist der Wettbewerb ähnlich hart. Dass viele Stromdiscounter hier ihre Wurzeln haben, ist daher nicht überraschend.

Man sollte meinen, der harte Konkurrenzkampf der Anbieter wäre zum Vorteil der Kunden. Doch das ist nicht immer so, sagt Benjamin Weigl, Energieexperte beim unabhängigen Geldratgeber Finanztip. »Viele Anbieter kämpfen mit harten Bandagen um Neukunden, und teils leider auch mit dubiosen Praktiken.«

Was Weigl damit meint, lässt sich in unzähligen Erfahrungsberichten von Verbrauchern in Internetforen nachlesen. Auch Gerichtsakten geben Auskunft darüber. Kunden berichten, dass ihnen Mahnungen von Anbietern ins Haus flattern, die sie nie gewählt haben. Sie beschweren sich über maßlos erhöhte Abschlagszahlungen samt der Androhung einer  Stromsperre bei Zahlungsweigerung. Sie erzählen von rückwirkend erhöhten Arbeitspreisen, begründet mit »Marktschwankungen« und daher angeblich im Kleingedruckten erlaubt. Die Anbieter arbeiten Lockangeboten, mit intransparenten Verträgen und Rechnungen und mit Überrumpelung. Sie werfen bürokratische Nebelkerzen, schicken Abmahnungen oder stellen sich bei Beschwerden schlicht tot. Wobei Letzteres oft gar nicht nötig ist: Die Wartezeiten in den Hotlines sind derart lang, dass manche Kunden ermattet aufgeben und zahlen.

Wie Verbraucher von Netzentgelt-Rabatten profitieren

Wer eine neue Wallbox, eine Wärmepumpe oder einen Stromspeicher besitzt, hat Anspruch auf ermäßigte Netzentgelte nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Nutzer ohne separaten Zähler für diese Geräte erhalten einen Pauschalbetrag, der je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro im Jahr liegt. Mit separatem Zähler kann ein Rabatt von 60 Prozent der Netzentgelte gewählt werden. Das lohnt sich bei einem hohen Stromverbrauch, wenn die Summe den Pauschalbetrag übersteigt. Automatisch erhält man die Rabatte aber nicht immer: Manche Versorger geben sie nicht weiter, berichten Verbraucherschützer. Im Zweifel lohnt sich eine Nachfrage.

Als die Marktpreise steigen, wirft Stromio die Kunden raus

Manchmal stellen die Versorger auch einfach die Belieferung ein. So wie Stromio 2022. Als die Preise stark zu steigen begannen, geriet das auf kurzfristigem Stromeinkauf basierende Geschäftsmodell des Discounters ins Wanken, wie Branchenkenner vermuten. Weil Stromio nicht mehr  günstig nachkaufen konnte, seien die Kunden vor die Tür gesetzt worden. Spekuliert wird auch,  das Unternehmen könne Kasse gemacht haben, indem es zuvor eingekaufte Strommengen zu Höchstpreisen auf den Markt warf, statt die eigenen Kunden damit zu beliefern.

Wie auch immer, die Leidtragenden waren die Verbraucher, sagt Uwe Pöhls vom Energieverbraucherportal, einem Tarifrechner, der sich zur Aufgabe gemacht hat, nur verbraucherfreundliche Anbieter zu vermitteln. Denn Hundertausende fanden sich plötzlich in der viel teureren Grundversorgung wieder.

*

Zu den schwarzen Schafen unter den Anbietern zählen Branchenkenner gut ein Dutzend Unternehmen, die teils mit diversen Marken in Erscheinung treten. Das Branchenportal Strom-Report führt eine öffentlich zugänglich Schwarze Liste. Sie umfasst zehn Namen, darunter bekannte Marken wie Primastrom, Voxenergie, Immergrün, Eon Energie und eben Stromio. »Auf unsere Liste kommen nur Stromanbieter, die in den vergangenen fünf Jahren durch Klagen, laufende Verfahren, Abmahnungen oder einstweilige Verfügungen der Verbraucherzentralen aufgefallen sind«, teilt Linda Marie Holm vom Strom-Report auf Anfrage mit. »Wir arbeiten also ausschließlich mit überprüfbaren Vorgängen, die durch rechtliche Schritte bestätigt sind.« Letztlich seien es immer dieselben Firmen, die negativ auffielen, manchmal verstärkt, manchmal weniger, sagt Matthias Bauer, Experte für Bauen, Wohnen und Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

 ED 04/2025 Angelockt und abgezockt (S.10-15) 

Wer wechselt, kann viel Geld sparen. Doch auch der bisherige Versorger hat oft günstigere Tarife im Angebot

Wie teuer wird es im nächsten Jahr? Das verschleiern die Anbieter oft

Mit den Höchstpreisen während der Energiekrise, da sind sich die Marktbeobachter einig, erreichte auch das zweifelhafte Gebaren vieler Stromversorger einen Höhepunkt. »Als die Preise durch die Decke gingen, war der ganze Markt in Unruhe. Da gab es besonders viel zu verlieren – oder zu gewinnen«, sagt Uwe Pöhls vom Energieverbraucherportal.

Inzwischen habe sich die Lage etwas beruhigt. Doch entspannt zurücklehnen können sich Verbraucher deshalb nicht. Denn die schwarzen Schafe gibt es weiterhin. Aktuell beobachtet der Strom-Report wieder Anbieter, die Preisanpassungen nur sehr unklar mitteilen. Stromkunden können teils kaum nachvollziehen, wie sich die Preise fürs kommende Jahr zusammensetzen – und ob sich ein Wechsel lohnt.

*

Knapp ein Viertel der Deutschen bezieht Strom in der Grundversorgung. Das ist der Basistarif des örtlichen Grundversorgers, meist der lokalen Stadtwerke. In der Regel ist er deutlich teurer als andere Tarife desselben Versorgers, ganz zu schweigen von günstigen Angeboten in Vergleichsrechnern. Doch obwohl die Kündigungsfrist in der Grundversorgung nur zwei Wochen beträgt, dürften die meisten Kunden in diesen Verträgen noch nie ihren Versorger gewechselt haben – sei es aus Unwissenheit, aus Bequemlichkeit, weil Geld keine Rolle spielt oder weil Negativschlagzeilen über windige Anbieter sie verunsichert haben.

Die Grundversorgung ist mehrere Hundert Euro teurer

Dabei ließen sich mit einem Wechsel teils Hunderte Euro sparen. Für einen dreiköpfigen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3000 Kilowattstunden seien 350 Euro drin, wenn man aus der Grundversorgung zu einem günstigen, fairen Anbieter wechsle, sagt Benjamin Weigl von Finanztip. »Jeder, der noch in der Grundversorgung ist, sollte wechseln«, empfiehlt denn auch Jörg Heidjann, Geschäftsführer des Branchenportals Stromauskunft. »Diese Tarife sind eigentlich nicht dafür gemacht, dass man dauerhaft darin bleibt.«

Statt zur Konkurrenz zu gehen, können Kunden mitunter allerdings auch beim bisherigen Versorger bleiben, erklärt Uwe Pöhls vom Energieverbraucherportal. »Viele Leute fühlen sich ihren lokalen Anbietern verbunden. Wenn man dort schon lange in der Grundversorgung steckt, reicht oft schon ein Anruf, um in einen günstigeren Tarif eingruppiert zu werden.«

Wechselwillige finden  im Internet eine Reihe von Vergleichsrechnern. Check24 und Verivox sind die bekanntesten, aber etwa auch Finanztip, Stromauskunft oder das Energieverbraucherportal unter der Marke »Mut zum Wechseln« betreiben Rechner. Teils basieren sie auf denen von Verivox und Check24, schränken die Auswahl aber bewusst ein.

»Einige der günstigsten Angebote findet man bei uns nicht«, sagt Benjamin Weigl von Finanztip. »Denn wir sortieren alle Anbieter aus, die wir nicht guten Gewissens empfehlen können – zum Beispiel, weil die Verbraucherzentrale gegen sie klagt.« Wenn Verbraucher über Finanztip.de wechseln, erhält das gemeinnützige Portal eine Provision. Auf die Auswahl der Anbieter habe das aber keinen Einfluss, versichert Weigl.

Dynamische Tarife

Die meisten Stromkunden zahlen einen Festpreis pro Kilowattstunde. Dynamische Tarife dagegen reagieren auf das Auf und Ab der Strombörse: Der Arbeitspreis schwankt, meist stündlich oder alle 15 Minuten. Haushalte mit planbarem Verbrauch (E-Auto, Wärmepumpe, Speicher) können mit dynamischen Tarifen viel Geld sparen, wenn sie beispielsweise das Auto immer dann laden, wenn die Preise niedrig sind. Wer solche Möglichkeiten nicht hat, profitiert kaum oder zahlt womöglich sogar mehr. In Vergleichsportalen stehen diese Tarife oft mit einem Festpreis für den ersten Monat – denn nur so ist ein Vergleich mit klassischen Tarifen möglich.

Gute Bewertungen? Das muss nicht viel heißen

Bei der Wahl eines Anbieters vertrauen viele auf die Bewertungen auf Portalen wie Trustpilot. Weigl hält deren Aussagekraft allerdings für begrenzt: Die Versorger forderten Neukunden oft schon kurz nach Vertragsabschluss zu einer Bewertung auf. Negative Erfahrungen machten die Kunden aber oft erst später.

Auch deshalb fällt es schwer, gute und schlechte Anbieter von außen zu unterscheiden. Einen Anhaltspunkt können dem Strom-Report zufolge aber Gütesiegel und positive Testberichte geben. Eine lange, volle Preisgarantie über die Vertragsdauer könne zusätzlichen Schutz bieten. Vorsichtig sollte man dagegen sein, wenn ein Anbieter erst kurze Zeit auf dem Markt ist oder es viele negative Bewertungen aus jüngster Zeit gibt. Weitere Warnzeichen seien extrem günstige Preise, die deutlich unter dem Marktniveau liegen, sowie auffällig hohe Neukundenboni oder ungewöhnlich hohe Abschläge. »Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte zusätzlich einen Blick auf unsere Schwarze Liste werfen – wir aktualisieren sie regelmäßig.«

*

Doch so vorsichtig Verbraucher auch sein mögen – gegenüber professionellen Unternehmen sind sie meist im Nachteil. Der Strommarkt ist komplex und  die Preisstruktur für die meisten kaum nachvollziehbar. Ist ein Tarif fair? Eine Preiserhöhung gerechtfertigt? »Viele verlassen sich darauf, dass schon alles seine Richtigkeit haben wird«, sagt Jasmin Schwarz vom Energieversorger Octopus Energy.

Das Unternehmen kritisiert die Praktik des »Anlockens und Abzockens« seit Längerem. Neukunden würden mit Tarifen unter dem Marktpreis geködert. Wer nicht rechtzeitig kündige, zahle im zweiten Jahr teils satte Aufschläge und sorge so für die Rendite der Anbieter, sagt Schwarz.

 ED 04/2025 Angelockt und abgezockt (S.10-15) 

Wechselservice

Der Bund der Energieverbraucher sucht auf Wunsch einen Stromversorger für Sie, der zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt. Der Verein bereitet den Wechsel vor und führt ihn in Ihrem Auftrag durch. Die Servicepauschale beträgt für Vereinsmitglieder pro Wechsel 20 Euro. Das Angebot gilt für Haushaltsstrom und Erdgas, nicht aber für Zweitzähler, Heiz- oder Wärmepumpenstrom.
bdev.de/anbieterwechsel

Krasse Erhöhungen, fadenscheinige Begründungen

Über einen Aufruf in sozialen Medien hat Octopus Stromrechnungen gesammelt, die teils abstruse Praktiken zeigen. Mal erhöht sich der Beschaffungspreis angeblich von einem Jahr zum nächsten um 199 Prozent, mal steigt der Posten »Energiekosten« im Arbeitspreis um 1500 Prozent. Die Begründungen? Fadenscheinig.

Natürlich rückt sich Octopus mit dem Verweis auf dubiose Praktiken der Konkurrenz selbst in ein gutes Licht. Doch unabhängig davon werfen die Beispiele eine berechtigte Frage auf: Wären nicht Behörden und Gesetzgeber gefordert, die Anbieter strenger zu regulieren? »Ich glaube, viele meiner Kollegen aus den Verbraucherzentralen würden sich wünschen, dass die Bundesnetzagentur grenzwertige Anbieter schneller in die Schranken weist und auch ganz klar sagt: So geht es nicht. Die haben die Möglichkeit, Strafen auszusprechen«, sagt Verbraucherschützer Matthias Bauer.  »In der Liberalisierung der Strommärkte unter Helmut Kohl ging es allein um die Unternehmen«, sagt Uwe Pöhls vom Energieverbraucherportal. »Ihnen sollte möglichst viel Freiheit gegeben werden. Die Verbraucher hat man vergessen. Das hat sich bis heute kaum geändert.«

Jörg Cezanne, der für die Linke im Bundestag sitzt, fordert gegenüber der Energiedepesche eine Preisaufsicht. Denkbar sei auch, dass sich Energieversorger Preiserhöhungen genehmigen lassen müssten. 

So weit geht man bei Octopus  nicht. Man könnte Erhöhungen allerdings an einen Index koppeln und nur in gewissem Rahmen zulassen. Zudem schlägt Octopus vor, dass Versorger bei Preiserhöhungen angeben müssen, was Neukunden zahlen. »Dann merken die Bestandskunden sofort, wenn sie abgezockt werden sollen«, sagt Jasmin Schwarz.

Stromverträge

Worauf es beim Wechsel ankommt

Wie reagiere ich auf untergeschobene Verträge? Wo finde ich gute Anbieter? Lohnen sich Tarife mit Neukundenbonus? Wichtige Fragen und Antworten beim Abschluss von Stromverträgen.

Wie entwickeln sich die Preise 2026?

Im Schnitt dürften sie leicht sinken. Laut Finanztip könnte der Strompreis wegen geringerer Netzentgelte um etwa sieben Prozent nachgeben. Allerdings ist nicht sicher, dass die Anbieter den Netzentgeltrabatt weitergeben. Aktuell liegt der Strompreis für Neukunden laut Strom-Report bei 23,3 Cent pro Kilowattstunde. Bestandskunden zahlen 33,5 Cent, Tendenz zuletzt fallend.

Wie finde ich faire Anbieter?

Über Online-Vergleichsrechner auf Seiten wie Finanztip, Mut zum Wechseln, Stromauskunft, Strom-Report, Check24 und Verivox. Achten Sie darauf, ob die Rechner zweifelhafte Anbieter von Vornherein aussortieren oder ob Sie dies zumindest in den Suchfiltern einstellen können. Nutzen Sie mehrere Rechner und vergleichen Sie die Ergebnisse. Sie können den Wechsel auch vom Bund der Energieverbraucher erledigen lassen (siehe Kasten Wechselservice).

Für wen lohnt sich ein Wechsel?

Besonders Kunden, die aktuell in der Grundversorgung beliefert werden, können von einem Wechsel profitieren. Finanztip beziffert die mögliche Ersparnis bei einem Jahresverbrauch von 3000 Kilowattstunden auf 350 Euro. Aber auch für alle anderen lohnt es sich, die Preise im Auge zu behalten. Ob man jährlich zum günstigsten Anbieter wechseln will, ist eine Typfrage.

Wie sind meine Kündigungsfristen?

Alle Verträge, die seit März 2022 geschlossen wurden, haben eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. In der Grundversorgung gelten zwei Wochen. Verträge, die sich automatisch auf unbestimmte Zeit verlängern, können nach der ersten Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat gekündigt werden.

Worauf sollte ich bei der Vertragslaufzeit achten?

Verträge mit kurzer Laufzeit bieten die Chance, schneller zu wechseln. Das kann angesichts der aktuell eher sinkenden Preise ein Vorteil sein. Im Fall einer neuen Energiekrise gilt aber das Gegenteil. Die maximal zulässige Erstlaufzeit neuer Verträge sind 24 Monate.

Wann sind Preiserhöhungen zulässig? Wann sind sie unwirksam?

Eine Preisänderung ist nur zulässig, wenn der Anbieter das transparent und mit einer Frist von vier Wochen mitteilt. In der Grundversorgung sind es sechs Wochen. Er muss zudem auf ein Sonderkündigungsrecht zum Tag der Preiserhöhung hinweisen. Tut er das nicht oder ist das Schreiben unverständlich, ist die Erhöhung unwirksam. Wer erst im Nachhinein feststellt, dass die Preise erhöht wurden, ohne zuvor ausreichend darauf hingewiesen worden zu sein, kann widersprechen und eine Rückzahlung verlangen.

Wie verhalte ich mich, wenn mir ein Vertrag untergeschoben wurde?

Wer am Telefon einem Wechsel zustimmt, hat noch keinen Vertrag abgeschlossen. Denn dafür schreibt das Gesetz die Textform vor. Kunden müssen das schriftliche Angebot dann aktiv annehmen. Entscheiden sie sich später anders, haben sie eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Das gilt auch für Haustürgeschäfte oder Verträge, die etwa an einem Werbestand in der Fußgängerzone abgeschlossen werden. Die Anbieter müssen auf die Widerrufsfrist hinweisen. Tun sie das nicht, verlängert sie sich automatisch auf ein Jahr. Die Beweispflicht, dass der Hinweis erfolgt ist, liegt bei den Anbietern.

Wo finde ich Hilfe in Streitfällen?

Bei Problemen hilft der Bund der Energieverbraucher (Beratungstelefone Seite 43). Anlaufstation sind auch die Verbraucherzentralen. Hier erhalten Kunden Unterstützung etwa bei unklaren Verträgen oder Preiserhöhungen. Daneben existiert die Schlichtungsstelle Energie. Verbraucher können sich kostenfrei an sie wenden, wenn sie sich zuvor vergeblich beim Anbieter beschwert haben. Die Schlichtungsstelle arbeitet unabhängig und neutral. Sie bietet ein außergerichtliches Verfahren bei Problemen mit Vertrag, Anschluss oder Messung von Strom und Gas.

  ED 04/2025 Angelockt und abgezockt (S.10-15)  

letzte Änderung: 25.11.2009