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E.ON Mitte unterliegt vor dem Landgericht Frankfurt Das Landgericht Frankfurt hat die von E.ON-Mitte (ehemals Stadtwerke Gelnhausen) seit Jahren verwendete Preisänderungsklausel für den Stromtarif-Vario für rechtswidrig erklärt.

E.ON Mitte unterliegt vor dem Landgericht Frankfurt

(22. Januar 2007) - Das Landgericht Frankfurt hat die von E.ON-Mitte (ehemals Stadtwerke Gelnhausen) seit Jahren verwendete Preisänderungsklausel für den Stromtarif-Vario für rechtswidrig erklärt. Damit gab das Landgericht einer Klage des Bundes der Energieverbraucher auf Unterlassung der in den Stromsonderverträgen des Unternehmens verwendeten Preisänderungsklausel statt. Zum ersten Male in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Preisänderungsklausel im Strombereich gekippt worden.

E.ON Mitte hatte während des Gerichtsverfahren Widerklage gegen die Klage erhoben. Diese Widerklage wurde vom Landgericht abgewiesen.

Gegen das Urteil, das in schriftlicher Form noch nicht vorliegt, hat E.on Berufung eingelegt.

letzte Änderung: 19.04.2023