Schuldenfalle Heizkosten
(2. Oktober 2006) Bei einer Umfrage des Bielefelder Soko-Instituts unter über 50 deutschen Schuldnerberatungsstellen befürchteten 75%, dass immer mehr Haushalte in Zahlungsschwierigkeiten kommen, weil sie ihre Heizkosten nicht mehr bezahlen können. Diese Erwartung fuße auf einer gestiegenen Zahl von Beratungen, in denen die Heizkosten als Ursache für Überschuldungen thematisiert würden. Die Hauptursache dafür sei, dass kaum ein Haushalt, der sich bei einer der bundesweit 1050 Schuldnerberatungen beraten lasse, steigende Kosten für Heizöl und Erdgas einkalkuliert habe.
Wenn sich dann die Heizkosten drastisch erhöhten, seien sie der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringe. Die Klienten leisteten dann zwar Ratenzahlungen auf die Heizkostennachforderungen, könnten aber gleichzeitig andere notwendige Ausgaben nicht mehr tätigen. Es drohten Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
USA: Bundesstaaten schützen arme Verbraucher vor dem Abschalten
(25. April 2007) 250 Millionen Dollar gibt Washington aus, um schutzbedürftige Haushalte nicht im Dunklen frieren zu lassen.
Details zum Low Income Home Energy Assistance Program (LIHEAP)
Das Menschenrecht auf ein würdiges Leben schließt auch die Versorgung mit Strom und Gas ein.
Strom und Gas für alle
Das Menschenrecht auf ein würdiges Leben schließt auch die Versorgung mit Strom und Gas ein. Doch trotz jährlich über 800.000 Strom- und Gassperren in Deutschland bleiben Politik und Medien stumm. Dabei verletzt diese Gleichgültigkeit elementare Menschen- rechte. Der Bund der Energieverbraucher zeigt, wie andere Länder dieses Problem angehen und präsentiert ein eigenes Lösungsmodell.
Großbritannien
(15. Juli 2007) Im Oktober 2003 starben die Eheleute Bates im Alter von 89 und 86 Jahren. Monate zuvor hatte ihr Gasversorger sie vom Netz getrennt. In Großbritannien löste der Tod des alten Ehepaars eine breite öffentliche Diskussion aus. Die Zahl der Versorgungseinstellungen wegen unbezahlter Rechnungen sank von 26.000 Fällen im Jahr 2001 auf nur 3.000 Fälle im Jahr 2005. In den meisten Fällen nimmt der Versorger die Lieferung nach 14 Tagen wieder auf. Etwa 1,2 Millionen Kunden leisten Nachzahlungen für frühere Lieferungen.
Offensichtlich haben viele Verbraucher Zahlungsschwierigkeiten.
Eine Strom- oder Gassperre darf daher nur das allerletzte Mittel darstellen, denn ihre staatliche Versorgungslizenz verpflichtet die Versorger dazu, winterliche Abschaltungen bei Älteren, Behinderten und chronisch Kranken zu vermeiden.
Die Aufsichtsbehörde Ofgem und die Verbraucherschutzorganisation Energy Watch haben konsequent und über Jahre an diesem Problem gearbeitet. Gemeinsam haben sie Richtlinien zur Vermeidung von Schulden und Sperren erstellt. Darin geht es um die sechs Themenfelder:
- Reduzierung von Abrechnungsfehlern,
- Identifizierung von in Schwierigkeiten befindlichen Kunden,
- Verbesserung der Energieeffizienz,
- flexible Rückzahlungspläne,
- nachhaltige Lösungen für Kunden in extrem belasteten Lebenssituationen und
- Hilfe für diejenigen, die unfähig zur Regelung ihrer eigenen Verhältnisse sind.
Die Versorger haben Strategien entwickelt, die auf diesen Richtlinien aufbauen. Zudem hat die Regulierungsbehörde Ofgem folgende Ratschläge veröffentlicht: Versorger sollten die von den Betroffenen angebotenen Rückzahlungssummen akzeptieren. Wenn die zugesagten Raten ausbleiben, dann sollte ein Münzzähler installiert werden. Nur in Fällen, in denen das nicht möglich ist, kommen Versorgungssperren in Frage.
In Großbritannien sind 3,4 Millionen Münzzähler für Strom und 2,1 Millionen Münzzähler für Gas installiert. Die Versorgungswirtschaft hat auf Anregung der Regulierungsbehörde eine gemeinsame Datenbank aufgebaut, in der besonders schutzwürdige Verbraucher erfasst sind.
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2005 hat zudem ergeben, dass einige Versorgungsunternehmen Haushalte auf der Basis fehlerhafter Namen, Adressen und Zählerstände sperrten. Einige der Betroffenen hatten gar keine Schulden, andere waren nicht einmal Kunden dieses Versorgers, mussten aber dennoch Tage oder sogar Wochen auf Strom oder Gas verzichten.
Belgien
Belgien hat ein System eingeführt, das die OECD als weltweit bestes Modell sozialen Ressourcen-Managements bezeichnet. In ganz Belgien können sozial Bedürftige eine Strommenge von 500 Kilowattstunden kostenlos beanspruchen. Auch eine Gasmenge von 556 Kilowattstunden zum Kochen gibt es umsonst. Für die Gasheizung und den Strom gelten Sozialtarife, die allerdings nicht immer günstiger sind als die Normaltarife. Darüber hinaus gibt es Hilfszahlungen, um bedürftigen Haushalten die Zahlung der Energierechnung zu ermöglichen. Solche Zuschüsse gibt es auch für den Heizölkauf. Beide Maßnahmen werden durch eine Umlage auf den Energiepreis finanziert.
Daneben gibt es regionale Unterstützung für sozial Schwache. Das sind zum einen Verbote der Lieferunterbrechung in den Wintermonaten. Wenn ein Kunde Zahlungsprobleme hat, kann in Flandern und Wallonien ein Budgetmeter (Geldkartenzähler) oder in Brüssel ein Strombegrenzer installiert werden. Dadurch ist stets eine minimale Strommenge verfügbar. Ist das Guthaben auf der Geldkarte leer, fließt nur noch ein Strom von sechs Ampère. Das reicht für den Fernseher, etwas Licht und Telefon und eine winzige Kochplatte.
Im Jahr 2004 nahmen etwa 180.000 Stromkunden und 145.000 Gaskunden diese Sozialtarife in Anspruch. In Flandern waren Ende 2005 etwa 16.000 Geldkartenzähler für Strom installiert.
USA
In den USA gibt es ein Low Income Home Energy Assistance Program (LIHEAP). Sozial Bedürftige können Zuschüsse aus diesem Energiebeistandprogramm beantragen. Im Haushaltsjahr 2005 wurde über den Hilfsfonds ein Betrag von 3,2 Milliarden US-Dollar bereitgestellt und verausgabt. Insgesamt erhalten 5,8 Millionen Haushalte Unterstützung aus dem Fonds. 15,7 Prozent der antragsberechtigten Gesamtbevölkerung erhält Fondszahlungen. Für das Jahr 2007 rechnet man mit Ausgaben in Höhe von 5,1 Milliarden US-Dollar. Ohne die Hilfszahlungen aus dem Fonds wären etwa 54 Prozent der begünstigten Haushalte vom Netz getrennt worden.
Nahezu alle Bundesstaaten der USA haben Regelungen zum Schutz benachteiligter Energieverbraucher.
Frankreich
Am 6. November 1996 unterzeichneten die französische Regierung, der nationale Stromversorger EdF und Gaz de France eine Charta "Energie-Solidarität". Ziel war es, bei sozialen Problemfällen die Energieversorgung zumindest so lange aufrechtzuerhalten, bis die Sozialdienste intervenieren können. Ein Gesetz aus dem Jahr 1998 legte Folgendes fest: Der Zugang zur öffentlichen Infrastruktur ist notwendig, um eine unwiderufliche Verschlechterung der Situation von Personen zu vermeiden, die von extremen sozialen Problemen betroffen sind.
Im Gesetz vom 13. August 2004 ist festgehalten: "Jede Person in besonderen Schwierigkeiten hat Anspruch auf Hilfe der Gemeinschaft zur Lieferung von Wasser, Energie und Telefon in der Wohnung. Bei Nichtbezahlung der Rechnung bleibt die Versorgung so lange aufrechterhalten, bis über den Antrag auf Hilfe entschieden worden ist." Eine nationale Hilfseinrichtung hilft Personen und Familien, ihre Wasser-, Elektrizitäts- und Gasausgaben zu decken. Staat, EDF, Gas- und Wasserversorger sind darin gleichermaßen vertreten. Bis zur Entscheidung über Hilfsanträge besteht Anspruch auf den Bezug von drei Kilowatt Strom, genug, um einen Herdplatte oder eine Waschmaschine zu betreiben.
Schiedsstellen
In Belgien und auch in Großbritannien hat man sehr gute Erfahrungen mit neutralen Schiedsstellen gemacht. Sie können rascher und flexibler reagieren als ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren dies erlaubt.
Deutschland
Eine allein erziehende Mutter in Sömmerda stand ohnehin mit dem Rücken an der Wand. Dann stellte ihr Versorger zusätzlich noch den Strom ab. Angesichts der Aussicht, mit ihren schreienden Kindern in geschlossenen Räumen im Dunkeln zu hausen, entfloh sie zu einer Freundin und überließ die Kinder ihrem Schicksal. Hat die Stromsperre die Straftat der Mutter und den Tod eines Kindes möglicherweise mit verursacht?
Ist es akzeptabel, dass die GASAG in Berlin - wie geschehen - bei zehn Grad minus Außentemperatur einer alten Frau wochenlang das Gas abstellt, weil sie die Rechnung nicht bezahlen kann? Welche Ausweichmöglichkeiten hat eine derart in die Enge getriebene Frau? Die Scham grenzte ihre Handlungsoptionen enorm ein. Mit welcher plausiblen Begründung könnte sie sich für den Rest des Winters bei Freunden oder Bekannten einquartieren? Wen könnte sie um Zahlung der Schulden bitten? Im Berliner Fall kapselte die Frau sich ab und versuchte, die fehlende Raumwärme durch Hochprozentiges zu ersetzen. Was ist menschenwürdiges Leben?
In Deutschland sperren Strom- und Gasversorger jährlich rund 2,1 Prozent der Anschlüsse. Das ergab eine Befragung von 23 Stadtwerk-Führungskräften durch die Hanseatische Inkasso Treuhand (HIT) und die Unternehmensberatung Nordsan (Energiewirtschaftliche Tagesfragen 56. Jg. 2006, Heft 8, Seite 14 - 16). Hochgerechnet ergeben sich daraus jährlich über rund 840.000 Fälle von Strom- oder Gassperren. Dennoch fehlt das Thema weiterhin auf den Tagesordnungen von Bundestag oder den Landtagen. Auch das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur verschließen die Augen. Selbst in der sozialwissenschaftlichen Forschung ist das Problem bisher nicht untersucht worden. Doch wie Beispiele aus dem Ausland zeigen, kann man durch eine angemessene Vorgehensweise den Betroffenen sehr wohl helfen und die Zahl der Sperren auf einen Bruchteil reduzieren. Trotz blendender Ertragslage verschließt sich die Versorgungswirtschaft den mit Versorgungssperren verbundenen sozialen Problemen. Im Gegenteil setzt sie ihre Forderung rücksichtslos gegenüber Schwachen und Benachteiligten durch. Die einzige löbliche Ausnahme: das Modellprojekt "soziale Stromtarife" von E.on Bayern.
Die entscheidende Frage ist, ob Verbraucher und Gesetzgeber ein Mindestmaß an Wasser, Elektrizität und Wärme als Teil des Rechts auf menschenwürdiges Leben ansehen, das die Verfassung jedem garantiert.
Obwohl die gesamte deutsche Energiegesetzgebung vor kurzem völlig neu geschrieben wurde, fehlt darin das Recht auf eine Belieferung mit Strom und Gas. Den Stromversorgern wurden keinerlei soziale Pflichten auferlegt, anders als zum Beispiel in Belgien. Die EU-Richtlinie zum Strom- und Gasbinnenmarkt ermöglichen es ausdrücklich, derartige soziale Pflichten zu formulieren und über eine Umlage zu finanzieren.
Die deutsche Gesellschaft hat dieses Problem offenbar bisher völlig ignoriert und verdrängt.
Das Sozialtarifmodell des Bundes der Energieverbraucher
Der Bund der Energieverbraucher schlägt zu Lösung des Problems die Einführung eines Sozialtarifs für alle Strom- und Gaskunden vor. Die derzeit üblichen Strom- und Gastarife bestehen aus einem Grund- und einem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist immer zu zahlen, selbst wenn man überhaupt keine Energie verbraucht. Dieser übliche Tarif ist degressiv, das heißt, der Durchschnittspreis je Kilowattstunde ist sehr hoch bei geringem Verbrauch und nimmt mit höherem Verbrauch ab.
Für einen Sozialtarif muss man dieses Modell genau umkehren:
Eine bestimmte Strom- oder Gasmenge, zum Beispiel 1.000 Kilowattstunden jährlich oder drei Kilowattstunden täglich sind für jeden Anschluss kostenlos. Ist diese Menge aufgebraucht, dann kostet jede zusätzliche Kilowattstunde einen Preis, der geringfügig über dem bisherigen Arbeitspreis liegt. Statt ohne Verbrauch zu zahlen, bekommt man die ersten rund 1.000 Kilowattstunden umsonst.
Der Ertrag für den Strom- oder Gasversorger ändert sich nicht, denn man kann die Preise je Kilowattstunde entsprechend anheben. Kann ein Kunde die Rechnung nicht begleichen, begrenzt der Versorger die Stromzufuhr auf eine Leistung von 125 Watt oder 0,6 Ampere. Dann sitzt der Betroffene nicht im Dunklen, sondern kann zumindest noch telefonieren, eine Glühbirne brennen lassen oder die Heizung betreiben. Anders als der degressive Tarif, der Vielverbrauch belohnt, reizt das progressive Tarifmodell zudem zum Energiesparen an. Es bietet eine unbürokratische Lösung für das soziale Problem der Strom- und Gassperren.
Der Sozialtarif könnte künftig für alle Kunden gelten. Dadurch entfällt eine Überprüfung der Bedürftigkeit.
Der Sozialtarif kostet die Energieversorger kein Geld und belastet insgesamt betrachtet die Verbraucher nicht.
AP

Studie die Beziehung zwischen Energieeffizienz und Armut untersuchte
Report aus Österreich zur Energiearmut
(26. November 2007) Das österreichische Forum Nachhaltiges Österreich hat in einer Studie die Beziehung zwischen Energieeffizienz und Armut untersucht. Die lesenswerten Ergebnisse sind hier per Download verfügbar. Die Studie empfiehlt, zu dem Thema empirische Studien durchzuführen, da gesicherte Ergebnisse nur kaum vorlägen.
Download Trendreport 01: Energieeffizienz im Wohnbereich & Armutsbekämpfung
In Großbritannien gibt es im Unterschied zu Deutschland zahlreiche empirische Untersuchungen zum Thema Energiearmut, vgl z.B. www.nea.org.uk
Gabriel will Sozialstrom - Himmelschreiender Skandal
(19. Januar 2008) Angesichts stark gestiegener Energiepreise forderte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die Versorger auf, flächendeckend und dauerhaft einen Sozialtarif anzubieten. In einem so reichen Land wie Deutschland dürfe es keine Energie- oder Brennstoffarmut geben, so Gabriel.
Solche Sozialtarife würden bereits von einzelnen E.ON-Regionalgesellschaften angeboten, allerdings nur befristet und begrenzt. Hier müssten weitere Schritte folgen.
Der Bund der Energieverbraucher hatte bereits vor Wochen Beschwerde bei der EU Kommission dagegen eingelegt, dass Deutschland die laut EU Recht verbindlichen Regeln zum Schutz von Verbrauchern nicht in deutsches Recht umgesetzt hat. Er hatte auch eine Bundestagspetition dieses Inhalts auf den Weg gebracht.
Der Bund der Energieverbraucher fordert, dass jeder Stromverbraucher 1000 Kilowattstunden jährlich umsonst verbraucher darf und die Mehrkosten durch Verteuerung höherer Verbräuche ausgeglichen werden. Durch eine geeignete Zähler- und Anschlusstechnik könnte dadurch verhindert werden, dass Haushalte ganz ohne Strom dastehen. Die über 800.000 jährlichen Stromsperren in Deutschland bezeichnete der Verbandsvorsitzende als himmelschreienden Skandal, an dem Stromversorger und Politiker gleichermaßen schuld seien.
Stromsperren: Das Ende des großen Schweigens?
(28. Januar 2008) Sozialtarife für Strom- und Gas sind angesichts von jährlich einer Millionen Strom- und Gassperren topaktuell auf Bundesebene, aber auch in den Kommunen. "Die Energiepolitik ist offensichtlich unfähig, den Energiepreisanstieg zu bremsen. Und auch die Sozialpolitik ist nicht in der Lage, die grosse Zahl von Strom- und Gassperren zu verhindern" kritisierte der Vereinsvorsitzende Aribert Peters. Dieses doppelte Versagen dürften man nun nicht die Betroffenen ausbaden lassen. Denn eine minimale Versorgung mit Licht- und Wärme ist Teil des von der Verfassung garantierten menschenwürdigen Lebens. Dem kann sich die Politik und die Energiewirtschaft nicht entziehen. Bisher habe man das Problem ignoriert und verschwiegen. Diese Zeit sei nun endlich vorbei.
SPD-Bundestagsfraktion beschliesst Verhandlungsauftrag
Der Arbeitskreis Energie des SPD-Bundestagsfraktion hat am 24. Januar 2008 die Bundesregierung zu Verhandlungen mit der Versorgungswirtschaft über Sozialtarife aufgefordert. Dabei wird vorgeschlagen, eine Grundmenge an Strom- und Gas besonders günstig anzubieten und dafür höhere Verbrauchsmengen höher zu bepreisen. Dadurch wird ein Anreiz zu einem sparsameren Umgang mit Energie gegeben. Eine Prüfung der Bedürftigkeit der Haushalte ist unnötig.
Der Vorschlag der Energieverbraucher
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat diesen Beschluss begrüßt. Der Verein hatte vorgeschlagen, 1.000 Kilowattstunden Strom jedem Haushalt umsonst zur Verfügung zu stellen, um so einen Anreiz zum Energiesparen zu geben. Bei gravierenden Zahlungsrückständen wird die Versorgung nicht völlig unterbrochen wird, sondern eine Minimalversorgung bleibt erhalten, die dieser jährlichen Freimenge entspricht. Entsprechende Zähler könnten ohne grossen Aufwand installiert werden.
Der finanzielle Mehraufwand für die Energieversorger durch die Einführung dieses Sozialtarifs ist nur gering, da nur wenige Haushalte so geringe Mengen verbrauchen. Wenn die Versorger die geringen Mehrkosten auf die grosse Menge der übrigen Verbraucher umlegen, dann ergeben sich daraus kaum merkbare Preisanstiege.
Die Politik kann auf die Preisgestaltung der Versorger zwar keinen direkten Einfluss nehmen. Jedoch könnte eine bestimmte Freimenge als gemeinsame Verpflichtung allen Versorgern auferlegt werden. Das EU-Recht schreibt sogar ausdrücklich vor, dass die Mitgliedsstaaten schutzbedürftige Verbraucher vor dem Ausschluss der Stromversorgung angemessen schützen (Richtlinie 2003/54/EG, Art. 3, Abs. (5)). Die sei in Deutschland bisher unterblieben, so der Verbraucherverein.
Glos blockiert
Der Bundeswirtschaftsminister hat Sozialtarife kategorisch abgelehnt. Es müsste Preissenkungen für alle Verbraucher geben. Wenn die Versorger Geld zu verschenken hätten, dann stünde ihnen auch zu, über die Verwendung zu entscheiden.
Gabriel fordert
Angesichts stark gestiegener Energiepreise forderte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die Versorger auf, flächendeckend und dauerhaft einen Sozialtarif anzubieten. In einem so reichen Land wie Deutschland dürfe es keine Energie- oder Brennstoffarmut geben, so Gabriel. Solche Sozialtarife würden bereits von einzelnen E.ON-Regionalgesellschaften angeboten, allerdings nur befristet und begrenzt. Der Bund der Energieverbraucher hält die von den Versorgern angebotenen sogenannten Sozialtarife für ein Täuschungsmanöver, um von der eigenen Verantwortung für überhöhte Preise abzulenken. Der Erlaß der Grundgebühr sei keine angemessene Hilfe für die Betroffenen.
Der Bund der Energieverbraucher hatte bereits vor Wochen Beschwerde bei der EU Kommission dagegen eingelegt, dass Deutschland die laut EU Recht verbindlichen Regeln zum Schutz von Verbrauchern nicht in deutsches Recht umgesetzt hat. Er hatte auch eine Bundestagspetition dieses Inhalts auf den Weg gebracht.
Regierung hat die Chefs der größten Strom- und Gasfirmen zu sich beordert
Britische Regierung akzeptiert Gewinnzuwächse der Energieriesen nicht
(15. März 2008) Wie die britische Zeitung Telegraph am 3.3.2008 meldete, hat die Regierung die Chefs der größten Strom- und Gasfirmen zu sich beordert, um ihnen entweder ein Teil ihrer vielen Milliarden Gewinne abzunehmen und eine neue Steuer auf Gewinne einzuführen.
Downing Street verlangte von den Chefs die Unterstützung eines nationalen Programms zur Bekämpfung der Brennstoff-Armut der 4,5 Millionen ärmsten Haushalte. Die zunehmend exzessiven Gewinne der Versorgungsfirmen würden von den Haushaltskunden mit ihren Strom- und Gasrechnungen bezahlt.
Die "National right to Fuel Campaign" hat die Gewinne als obszön bezeichnet. Allan Asher von Energywatch begrüsste die Aktion, sie käme aber viel zu spät. Die Energiefirmen hätten die Verbraucher viel zu lange mißbraucht und die Regierung hätte den Kopf in den Sand gesteckt. Firmen, die von den Armen profitieren handeln verbrecherisch und unmoralisch. Zehntausende von Menschen stürben jeden Winter an Unterkühlung und Atemwegserkrankungen, weil sie sich keine vernünftige Heizung leisten können.
Bedauerlicherweise schwächte die Regierung wenige Tage später ihre Drohung ab und plant jetzt statt einer Gewinnsteuer eine Verschärfung der Regulierung.
Die Armen werden durch die überhöhten Kosten für Münzzähler nochmals über den Tisch gezogen. Auch dagegen will die Regierung vorgehen.
Der Bund der Energieverbraucher konstatiert in Großbritannien ein weitaus höheres Problembewusstsein für die Energiearmut als in Deutschland. Weitere Informationen zur Brennstoffarmut in Großbritannien hier.
Ifeu-Institut im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung
Studie zu sozialen Folgen des Energiekostenanstiegs
(10. April 2008) Das Ifeu-Institut hat eine Studie zu Energiekostenanstieg und sozialen Folgen durchgeführt. Auftraggeber war die Hans-Böckler-Stiftung.
Die britische Energy Watch hat in einem umfassenden Bericht alle Aspekte von Sozialtarifen erörtert.
Bericht über Sozialtarife in Großbritannien
(6. Mai 2008) Die britische Energy Watch hat in einem umfassenden Bericht alle Aspekte von Sozialtarifen erörtert.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber die Energieversorger verpflichten sollte, ein "Energy Assistance Package" anzubieten, zu dem auch vergünstigte Tarife gehören. Die Kosten sollten von den Versorger auf die übrigen Verbraucher umgelegt werden. Auch wenn dies keine optimale Lösung sei, ergibt sich dadurch die einzige realistische Finanzierungsmöglichkeit.
Heat or eat
(9. Oktober 2008) Viele englische Haushalte können Strom und Gas nicht mehr bezahlen. 2,4 Mio Rentner-Haushalte geben aktuell mehr als 10% ihres Geldes dafür aus. Nun startet die Regierung ein milliardenschweres Hilfspaket.
Sozialschwache, Rentner und arbeitslose Familien mit einem Kind unter fünf Jahren, insgesamt 7,5 Mio Familien, erhalten einen Kostenzuschuss für ihre Heizkostenrechnungen.
Es gibt "Schlecht-Wetter-Zahlungen" von 8,50 Pfund pro Woche bei Temperaturen ab 0 Grad. Sinkt die Temperaturen sieben Tage hintereinander auf 0 Grad oder niedriger ab, wird auf 25 Pfund aufgestockt. Die Heizöl-Rechnungen von 60.000 zahlungsunfähigen Kunden werden eingefroren.
Außerdem will die Regierung die Wärmedämmung in Häusern vorantreiben. Dazu müssen Energieunternehmen in den nächsten drei Jahren umgerechnet über 1,1 Mrd Euro zusätzlich in einen Fonds einzahlen. Daraus erhalten bis zu 10 Mio Haushalte die Kosten für Wärmedämmung oder effizientere Heizsysteme voll oder halb erstattet.
Die Stromrechnungen für rund eine halbe Million Briten werden in diesem Jahr gedeckelt, außerdem müssen Stromversorger neue Sozialtarife für Niedrigverdiener einführen.
Daneben denkt die Regierung über die Abschaffung der "Prepayment-Meters" mit Münzeinwurf nach, für die einkommensschwache Kunden bis zu 500 Pfund mehr zahlen als Kunden mit Lastschriftverfahren.
Die sechs britischen Energieversorger haben in diesem Jahr in zwei Preisrunden die Gaspreise um 38% bis 56% und die Strompreise um 24% bis 36% erhöht und ihre Dividenden 2007 um 16% auf 1,64 Mrd Pfund gesteigert.
Kommentar des Branchenblattes TAM:"Hierzulande bringt man höchstens die Banken ins Warme".