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E.ON: Schlappe in Datteln

Kohlekraftwerk illegal

E.ON: Schlappe in Datteln

(08. September 2009) Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster erklärte den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das E.ON-Steinkohlekraftwerk für unwirksam (AZ:10 D 121/07 NE).

Die Richter führten in der Urteilsbegründung eine Vielzahl von Verstößen der Stadt Datteln z. B. gegen Auflagen bei Klima-, Natur- und Lärmschutz sowie gegen Vorgaben im Landesentwicklungsplan bei der Standortwahl für solche Kraftwerke an.

Außerdem sei das Gefährdungspotenzial des Kraftwerks bei einem Störfall nicht genügend abgewogen worden. Die Stadt Datteln will das Urteil nun prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden.

Mit dem Bebauungsplan, gegen den ein Landwirt aus Waltrop geklagt hatte, sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bereits im Bau befindliche größte Monoblockanlage in Europa geschaffen werden. Welche Auswirkungen das Urteil auf den Bau des Kraftwerks habe, sei noch unklar, hieß es.

Nach bisherigen Planungen sollte die Anlage mit einer Leistung von rund 1100 MW 2011 ans Netz gehen. E.ON hatte das Kraftwerk mit einem Wirkungsgrad von mehr als 45% als Vorbild für weitere Kraftwerksbauten in Deutschland bezeichnet.

Niederländer übernehmen

Der E.ON-Aufsichtsrat stimmte dem Verkauf des E.ON-Höchstspannungsnetz an den niederländischen Netzbetreiber TenneT zu

Niederländer übernehmen

(11. November 2009) Der E.ON-Aufsichtsrat stimmte dem Verkauf des E.ON-Höchstspannungsnetz an den niederländischen Netzbetreiber TenneT für rund 1,1 Mrd Euro zu. Der Kaufvertrag soll zum Jahresbeginn 2010 unterschrieben werden.

Damit werden die Arnheimer zu einem der wichtigsten Stromtransporteure in Deutschland mit einem knapp 11.000 km langen Netz. Das ist fast fünfmal so groß wie das derzeitige TenneT-Netz in den Niederlanden mit 2300 km.

Die voll übernommene E.ON-Netztochter Transpower Stromübertragungs GmbH beschäftigt rund 650 Mitarbeiter an den Standorten Bayreuth, Bamberg und Lehrte. TenneT verpflichtet sich zu erheblichen Investitionen ins Netz. Der Netzverkauf kam auf Druck der EU-Kommission zustande, die im Gegenzug das Mißbrauchsverfahren gegen E.on einstellte.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. begrüsste, dass sich E.on vom Netz trennt. Andererseits wird damit die Chance für eine staatliche Lösung vertan, die unumgänglich ist, um das Netz zukunftsgerichtet und nicht rein gewinnorientiert zu bewirtschaften.

E.on und die Stadtwerke Gelnhausen

Abmahnung zeigt Wirkung

E.on und die Stadtwerke Gelnhausen
Abmahnung zeigt Wirkung

(11. Dezember 2009, ergänzt 07. Januar 2010) Nicht überall, wo Stadtwerke draufsteht, sind auch Stadtwerke drin. Zum Beispiel gehören die sogenannten Stadtwerke Gelnhausen zu 100 Prozent dem Konzern E.on Mitte.

Der Bund der Energieverbraucher ist der Ansicht, dass durch die Firmenbezeichnung "Stadtwerke Gelnhausen“ Verbraucher getäuscht werden und hat die Stadtwerke Gelnhausen abgemahnt.

Mit Erfolg, denn künftig wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Bezeichung "Stadtwerke Gelnhausen" mit dem klarstellenden Zusatz "Ein Unternehmen der E.on Mitte AG" versehen.

In Bremen hat das Hanseatische Oberlandesgericht dem dortigen Versorger die Bezeichnung "swb" untersagt, weil sie dadurch suggeriert, dass es sich um ein kommunal geführtes Unternehmen handelt (Az 2 W 92/09).

Das Landgericht Bremen hob die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen im Namensstreit gegen die Bremer swb AG auf. Eine Eilbedürftigkeit gebe es nicht, das habe die antragstellende Goldgas GmbH zu erkennen gegeben, so das Gericht.

Damit darf swb den Firmennamen vorerst weiter führen. Der Namensstreit wird nun im Hauptsacheverfahren weitergeführt, eine mündliche Verhandlung könnte im Februar stattfinden.

Goldgas meint, die Buchstaben "swb" stünden für "Stadtwerke Bremen", was dem Kunden vortäusche, swb sei ein kommunales Unternehmen. Dies sei wettbewerbsverzerrend.

Die Klage ist eine Reaktion auf gerichtliche Anordnungen gegen die "Goldgas Stadtwerke GmbH", sie dürfe nicht mit "Stadtwerke" im Namen auftreten. Vorläufig nennt sie sich "Goldgas SW".

Drastische Strafe für E.ON

Wegen der Behinderung von Kartellermittlungen muss E.ON ein Bußgeld an die EU zahlen.

Drastische Strafe für E.ON

(17. Dezember 2010) Wegen der Behinderung von Kartellermittlungen muss E.ON ein Bußgeld von 38 Mio Euro an die EU zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte eine Nichtigkeitsklage des Konzerns gegen die 2008 verhängte Buße zurückgewiesen.

Nach einer Durchsuchung von E.ON-Geschäftsräumen durch die EU-Wettbewerbsbehörden im Mai 2006 soll das Unternehmen ein an einem Lagerraum angebrachtes Siegel aufgebrochen haben. E.ON hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. E.ON hat nun zwei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

letzte Änderung: 20.03.2012